Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16
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Gast41354 -
2. Oktober 2020 um 13:55 -
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Ein Paar kauft sich zusammen ein Haus. Einer trennt sich nach ein paar Jahren und zieht aus und die andere Person möchte in dem Haus bleiben. Der, der ausgezogen ist, meint das er nicht ohne ein Plus aus der Sache geht.
Meinem Verständnis nach kann die Person, die auszieht, ja nicht autmatisch davon ausgehen das sie etwas dabei rausbekommt.
Ist die Berechnung nicht so das geschaut wird wie viel das Haus Wert ist und was noch an Schulden auf dem Haus sind. Und man dann die Schulden von dem Hauswert abzieht und das was über bleibt, wenn etwas über bleibt, durch 2 geteilt wird?
Sonst würde die Person, die im Haus bleibt, ja drauf zahlen. Und 50% der Schulden die auf dem Haus sind gehören ja auch der Person die ausgezogen ist und die muss die Person ja zurückzahlen.
Oder stehe ich da gerade auf dem Schlauch und habe einen Denkfehler?
LG
SaccoDer Wert wird vom Gutachter geschätzt und die Hälfte steht dem Partner zu, zumindest in meinem Verständnis.
Jap und es kommt natürlich drauf an wie es eingetragen wurde.
Also 50/50 oder 70/30 oder was auch immer.
Man muss ja entsprechend auch den bereits abgezahlten Betrag anteilig auszahlen...
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Hallo,
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Gestern erst gelesen: Karpfen
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Der Wert wird vom Gutachter geschätzt und die Hälfte steht dem Partner zu, zumindest für mein Verständnis.
Ja, das schon. Aber trotzdem haben ja beide zu gleichen Teilen Schulden. Es kann doch nicht sein dass die Person die im Haus bleibt die kompletten Schulden übernehmen soll und dann noch die Hälfte von dem Wert des Hauses dem anderen zahlen soll.
Dann würde die Person die im Haus bleibt ja 150% bezahlen.
LG
SaccoDer Wert abzüglich der Schulden, geteilt durch zwei, hatte ich gemeint.

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Ja, das schon. Aber trotzdem haben ja beide zu gleichen Teilen Schulden. Es kann doch nicht sein dass die Person die im Haus bleibt die kompletten Schulden übernehmen soll und dann noch die Hälfte von dem Wert des Hauses dem anderen zahlen soll.
Dann würde die Person die im Haus bleibt ja 150% bezahlen.
LG
SaccoDer Wert abzüglich der Schulden, geteilt durch zwei, hatte ich gemeint.

Danke, dann stehe ich doch nicht auf dem Schlauch und habe keinen Denkfehler. Genauso meine ich das auch.
LG
Sacco -
Der Wert abzüglich der Schulden, geteilt durch zwei, hatte ich gemeint.

Danke, dann stehe ich doch nicht auf dem Schlauch und habe keinen Denkfehler. Genauso meine ich das auch.
LG
SaccoAlles Andere wäre für mein Empfinden ungerecht.
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Bei Trennungen/Scheidungen geht es - von einer oder beiden Parteien aus - leider oft nicht um Gerechtigkeit
Daher, wenn man nicht vorher mit einem guten Ehevertrag vorgesorgt hat, hilft hier ein guter Anwalt, damit man sein Recht bekommt und nicht über den Tisch gezogen wird.Ansonsten kommt es beim Haus natürlich stark drauf an, was wer eingebracht hat - und es entstehen ggf. weitere Kosten, wenn jmd aus dem Darlehensvertrag entlassen werden muss, Grundbuchänderungen etc.
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Quallen/Polypen
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Bei Trennungen/Scheidungen geht es - von einer oder beiden Parteien aus - leider oft nicht um Gerechtigkeit
Daher, wenn man nicht vorher mit einem guten Ehevertrag vorgesorgt hat, hilft hier ein guter Anwalt, damit man sein Recht bekommt und nicht über den Tisch gezogen wird.Ansonsten kommt es beim Haus natürlich stark drauf an, was wer eingebracht hat - und es entstehen ggf. weitere Kosten, wenn jmd aus dem Darlehensvertrag entlassen werden muss, Grundbuchänderungen etc.
Das man das vielleicht einklagen muss, ist mir schon bewusst, weshalb ich von meinem Rechtsverständnis geschrieben hatte.
Vielleicht hilft ein Versuch den Ex daran zu erinnern, dass man sich mal geliebt hat. Wahrscheinlich ist das aber vergebens.

Meiner Frau würde ich das Haus lassen, sollte ich, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr mit ihr leben wollen.
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Der Wert wird vom Gutachter geschätzt und die Hälfte steht dem Partner zu, zumindest für mein Verständnis.
Ja, das schon. Aber trotzdem haben ja beide zu gleichen Teilen Schulden. Es kann doch nicht sein dass die Person die im Haus bleibt die kompletten Schulden übernehmen soll und dann noch die Hälfte von dem Wert des Hauses dem anderen zahlen soll.
Dann würde die Person die im Haus bleibt ja 150% bezahlen.
LG
SaccoGenaugenommen müsste das Haus geschätzt werden. Dann wird berechnet wieviel jedem zusteht. Will nun einer seine Hälfte seinem Partner verkaufen (sich auszahlen lassen), ist das möglich. Nehmen wir an, das Haus ist im Wert gleich geblieben.
Dann gehört die Hälfte der Schulden dann immer noch dem Ausgezogenen. Plus er ist nicht mehr im Grundbuch, sprich es ist dann nicht mehr eine mit Haus als Sicherheit versehene Schuldensumme. Damit ist die Bank dann schnell bei ihm wegen Rückzahlung. Also wird er vermutlich einen seinen „Gewinn“ verwenden müssen, um die Schulden zu tilgen. Der im Haus verbleibenden Person gehört dann 100% vom Haus und 50% der Schulden.
Blöd wird es für den im Haus verbleibenden, wenn das Haus im Wert gestiegen ist (da kann es dann 150% der Schulden werden...) und blöd für den Ausziehenden, wenn es im Wert gefallen ist (dann bekommt er nicht so viel raus wie er Schulden hat und hat keine Sicherheit dafür mehr).
Edit: ist natürlich vor allem bei verheiratet und keine Gütertrennung so.
Nochmal Edit: dass man sich geliebt hat führt meistens zu noch mehr Verbitterung und Ungerechtigkeit wenn die Trennung nicht ideal verläuft ?
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Das man das vielleicht einklagen muss, ist mir schon bewusst,
Nur, weil man einen Anwalt in Anspruch nimmt, muss man nicht gleich den Klageweg beschreiten

weshalb ich von meinem Rechtsverständnis geschrieben hatte.
Wenn beide exakt 50% aller Kosten (also nicht nur Kauf, sondern auch Notar, Grundbuch, Darlehenskosten, ggf. Makler, Renovierungskosten, etc.) getragen haben, dann stimme ich deinem Rechtsverständnis zu. Sonst eben den dementsprechenden Anteil. Schwierig wird es, wenn hinzu kommt, dass das Haus renoviert/umgebaut wurde, und dies v.a. eine der Parteien in Eigenleistung gemacht hat - das lässt sich dann ja nur noch schwer beziffern. Und vielleicht möchte dann die andre Partei damit aufrechnen, dass dafür ausschließlich sie gekocht und geputzt hat

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