Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16
-
Helfstyna -
2. Oktober 2020 um 13:55 -
Geschlossen
-
-
Weil..? Projektmanagement. Dienstreisen in Risikogebiete sind untersagt und private Urlaubsreisen auch.
Ach so.
Dann vermute ich mal nicht, dass das erlaubt ist.
Also wir reden hier von 20-30km, die ich mich in meiner Freizeit (!!) gerne bewegen würde. Für 1-3 Stunden.
Komische Zeiten.
- Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
hast du hier Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16 schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
-
Kann ich mir nicht vorstellen, dass sowas rechtens ist. Das wäre ja echt verrückt.
-
Dein AG kann dir sowas gar nicht verbieten. Schon dreimal nicht, wenn du dich dabei an die geltenden Hygieneregeln hältst.
-
Verbieten ist, denke ich, nicht erlaubt. Mein Arbeitgeber hat dringend davon abgeraten, fährt jemand trotzdem und muss dann in Quarantäne, darf dafür kein Krankenstand genommen werden, sondern es muss dafür Urlaub, Gleitzeitausgleich oder unbezahlter Urlaub genommen werden. Das ist rechtens und das finde ich auch in Ordnung.
-
Dabei geht es um Übernachtungen und reisen
Nicht ums Lidl im Nachbarort
-
-
Weiß jemand zufällig, ob der Arbeitgeber es tatsächlich verbieten kann (!) , in ein Risikogebiet zu fahren?
Wir sind hier allmählich einkekesselt und Geschäfte, bei denen ich hin und wieder einkaufe, unsere Hundeschule und das Dummytraining liegen im Risikogebiet.
Mein AG verbietet Reisen in Risikogebiete. Dürfen sie auch Aufenthalte unter 24h verbieten?
Warum informiert man den AG denn, wo man in seiner Freizeit hinfährt?
-
Verbieten ist, denke ich, nicht erlaubt. Mein Arbeitgeber hat dringend davon abgeraten, fährt jemand trotzdem und muss dann in Quarantäne, darf dafür kein Krankenstand genommen werden, sondern es muss dafür Urlaub, Gleitzeitausgleich oder unbezahlter Urlaub genommen werden. Das ist rechtens und das finde ich auch in Ordnung.
der Witz ist: ich bin eh 3-4 Tage die Woche im Home Office tätig. Auch 5 Tage pro Woche machen für meinen Job keinen Unterschied.
Klar, wenn man in Quarantäne muss -
Nur könnte ich ja trotzdem normal weiterarbeiten?
-
Weiß jemand zufällig, ob der Arbeitgeber es tatsächlich verbieten kann (!) , in ein Risikogebiet zu fahren?
Wir sind hier allmählich einkekesselt und Geschäfte, bei denen ich hin und wieder einkaufe, unsere Hundeschule und das Dummytraining liegen im Risikogebiet.
Mein AG verbietet Reisen in Risikogebiete. Dürfen sie auch Aufenthalte unter 24h verbieten?
Warum informiert man den AG denn, wo man in seiner Freizeit hinfährt?
mach ich nicht. Aber wenn E-Mails rumgehen, dass ich in meiner Freizeit irgendwo nicht hindarf.. dann wird es seltsam.
-
Warum informiert man den AG denn, wo man in seiner Freizeit hinfährt?
mach ich nicht. Aber wenn E-Mails rumgehen, dass ich in meiner Freizeit irgendwo nicht hindarf.. dann wird es seltsam.
Ich würde meinen Chef dezent in deine Schranken verweisen.
Dann darf er sich wohl bei Einkaufsfahrten auch raushalten.
-
Verbieten ist, denke ich, nicht erlaubt. Mein Arbeitgeber hat dringend davon abgeraten, fährt jemand trotzdem und muss dann in Quarantäne, darf dafür kein Krankenstand genommen werden, sondern es muss dafür Urlaub, Gleitzeitausgleich oder unbezahlter Urlaub genommen werden. Das ist rechtens und das finde ich auch in Ordnung.
So ist das bei uns auch.
Ich hab mal ne Verhaltensfrage (Silver hatte übrigens KEINEN Maulgeruch
).
Bei Hundesichtungen legt sie sich manchmal ab. Jemand sagte mir, dass das Jagdverhalten und Lauern ist. Stimmt das?
- Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
Interessiert dich dieses Thema Hunde ? Dann schau doch mal hier *.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!