Wer zahlt für Schäden in Hundepension?

  • Hab jetzt auch nochmal was gefunden.


    Zitat

    Es gibt Gerichtsurteile, nach denen der gewerbliche Tierhüter für seinen eigenen Schaden selbst einstehen muss, soweit er sich nicht exculpieren (entlasten) kann. Demnach muss der gewerbliche Tierhüter alles tun, um einen Schaden zu vermeiden. Hat er diese Auflagen erfüllt, könnte auch ein Schadenersatzanspruch bestehen. Die Tierhalter-Haftpflicht des Tiereigentümers tritt also nicht in jedem Fall für den Schaden des gewerblichen Tierhüters ein, gewährt jedoch Versicherungsschutz.

    Mir macht es den Eindruck, dass eine gewerbliche Pension oder ein gewerblicher Hundesitter sich nicht pauschal mit "der Halter haftet für alles" absichern können. Es scheint auf den Einzelfall anzukommen, wie es zu einem Schaden kam. Hat die Pension alle seine Pflichten erfüllt, scheint der Halter für den Schaden aufkommen zu müssen. War es z.B. Fahrlässig, Leichtsinnig oder verletze Aufsichtspflicht der Pension, wird ihre Betriebshaftpflicht dafür aufkommen müssen.

  • Also wir betreiben im TH ja auch Pension und bei uns gäbe es außer ein paar Deckchen, oder Spielsachen nichts was ein Hund großartig zerstören könnte. Und so kleinlich sind wir natürlich nicht das dem Halter in Rechnung zu stellen.

    Und wenn er z.B. beim Gassi Gehen einen Auffahrunfall verursachen würde zahlt das laut meiner Chefin unsre Versicherung.

  • Zu mir wurde nochmal gesagt, dass die nicht haften,aber unsere Haftpflicht ja auch nicht. Er ist ja ein lieber, ich habe nur Angst, dass er mal wen beißt, obwohl er das sonst nie macht, aber man weiß es ja nicht.

  • Also wir betreiben im TH ja auch Pension und bei uns gäbe es außer ein paar Deckchen, oder Spielsachen nichts was ein Hund großartig zerstören könnte. Und so kleinlich sind wir natürlich nicht das dem Halter in Rechnung zu stellen.

    Und wenn er z.B. beim Gassi Gehen einen Auffahrunfall verursachen würde zahlt das laut meiner Chefin unsre Versicherung.

    Wie werden die Hunde da gehalten? In Zimmern oder Zwingeranlage?

  • ich habe nur Angst, dass er mal wen beißt,

    das läuft unter Verwirklichung der Tiergefahr, wenn das passiert.

    Dafür haftet der Halter des Hundes bzw. seine Versicherung.


    Außer, der Hund ist bekanntermaßen bissig, der Halter gibt Anweisung, nur mit Maulkorb auszugehen, und der gewerbliche Hüter hat zb den Maulkorb fahrlässig weggelassen oder den Hund anderweitig versäumt zu sichern. Dann muss der eine Betriebshaftpflicht haben, die dann prüft, ob sie zahlen oder ob er selbst schuld ist und aus eigener Tasche zahlen muss.


    Macht der Aufpasser keinen Fehler und der Hund zeigt unberechenbares Hundeverhalten ("Tiergefahr"), ist immer der Besitzer dran.


    Das ist ähnlich wie beim Autofahren, wo du schon allein indem du das Auto in Betrieb nimmst, eine latente Gefährdung für andere (besonders schwächere) Verkehrsteilnehmer darstellst.

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