Der Sohn der Vermieter wohnt ebenfalls in dem Haus und ist auch als Mitbesitzer des Gartens eingetragen, theoretisch ist es also auch sein eigener Garten.
Doch...stand so im ersten Beitrag. Und genau das ist der Punkt, den ich bedenklich finde
Ach...komplett falsch verstanden! Ja, das macht sich dann wohl wirklich nicht so gut...Ich dachte, der sei zu Beuch gewesen.