Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 15
- Hummel
- Geschlossen
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Darf ich hier nochmal mit ner rechtlichen Frage reingrätschen?
Zeitungsabo:
Ich bin umgezogen und bekam ungefragt alle zwei Wochen die Stadtnachrichten in den Briefkasten - 6 Seiten Werbung und ein paar Verwaltungsinfos (welcher Arzt hat Notdienst, Veranstaltungen...)
Ich hab mir nicht viel dabei gedacht.
Nach drei Monaten kam die Zustellerin an meine Tür und wollte 9 Euro fürs Quartal von mir einsammeln. Ich war etwas überrumpelt, hab es ihr gezahlt und mir erst danach überlegt, dass ich das gar nicht lese und unheimlich teuer finde.
Ich war leider etwas nachlässig und habe nicht sofort nachgeforscht, an wen ich mich wenden muss. Nach weiteren drei Monaten wurde ich dann durch das fällige Geld erinnert.
Leider funktionierte die Kommunikation nur über Zettel im Briefkasten. Sie schrieb das Geld sei fällig und wo ich es einwerfen soll. Ich schrieb ihr, dass ich die Zeitung nicht mehr haben will, sie schrieb mir ich solle mich an L.W. (den Namen will ich hier nicht nennen) wenden.
Erst nach weiteren zwei Wochen und erneut einer Zeitung im Briefkasten klärte sich für mich, dass L.W. keine Person (deren Nummer ich ja nicht hatte), sondern ein Verlag ist.
Ein Telefonat ergab, ich müsse das Abo schriftlich kündigen, dies sei nur zum Ende eines Quartals möglich.
Aber verdammt, welches Abo denn? Kommt die einmalige Zahlung an der Haustür einem Vertragsabschluss gleich? Erbt man automatisch Abos der Vorbesitzer beim Hauskauf? Ich will eigentlich gar nichts mehr zahlen. Zumindest nicht ab dem Zeitpunkt, zu dem ich der Zustellerin schriftlich mitgeteilt habe, dass ich die Zeitung nicht mehr haben will.
Ich gebe zu, ich hätte mich da schneller hinterklemmen sollen, hab das einfach zu lange laufen lassen.
Was sagen unsere Dogforum-Rechtsgelehrten?
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Hi
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Du hast doch nichts unterschrieben, oder?
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Hast Du eine Widerrufsbelehrung nach Fernabsatzgesetz bekommen? Und hast Du mal gesucht, ob über den Verlag schon was Ähnliches veröffentlicht ist?
Gute Anlaufstelle bei sowas ist der Verbraucherschutz, ggf. auch die Wettbewerbszentrale.
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Hm, auf der Fachoberschule hatten wir gelernt, dass man einen Vertrag auch durch Zustimmung (in dem Fall dann wohl deine erste Zahlung der Gebühr) und in mündlicher Form gültig haben kann.
Ich würde aber auch mit dem Verbraucherschutz reden. Ich gehe mal davon aus dass du nicht alle Informationen zu einem eventuellen Abo bekommen hast.
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Nein, unterschrieben habe ich nichts.
Ich habe überhaupt nichts schriftliches von dem Verlag bekommen, außer die Zeitung und die Antwort auf meine Mail, dass meine Küdigung (hatte ich bewusst in der sehr ausführlichen Mail so nicht genannt) zum Ende des Quartals angenommen wurde und man mir mitteilen werde was ich noch zu zahlen habe, sobald man die Austrägerin erreicht habe.
Es ist wohl ein sehr kleiner regionaler Verlag.
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dass meine Küdigung (hatte ich bewusst in der sehr ausführlichen Mail so nicht genannt)
Würde ich glatt anrufen oder nochmal mailen mit der Frage: Welche Kündigung? Für etwas das ich nie unterschrieben habe?
Gabs da nicht mal was das sowas auch unter Abzockmasche fällt? Also Leuten was scheinbar kostenlos geben um dann Geld zu fordern?
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Ich erinnere mich dunkel, dass diese Masche bei Endverbrauchern nicht zu lässig ist.
Bei meinem alten AG mussten wir immer höllisch aufpassen, da haben (große!) Verlagenunaufgefordert Probeexemplare geschickt und irgendwo stand in Schriftgrösse 4, dass man - wenn man nicht schriftlich widerspricht- ein Jahresabo eingeht.
Möglicherweise hast du leider mit der ersten Zahlung zugestimmt, was es schwierig macht.
Meiner Meinung nach gibts 3 Möglichkeiten:
1. Du schreibst die an, dass sie dir bitte eine Kopie deines Vertrages und deiner Unterschrift unter die AGB usw zusenden, weil du dich nicht erinnern kannst einen Vertrag unterzeichnet zu haben - haben sie ja nicht - manchmal erledigt sich sowas damit von selbst.
2. Örtliche Verbraucherschutzzentrale, die kennen solche Pappenheimern idR
3. Anwalt
In deinem speziellen Fall, da du ja einmal gezahlt hast, würde ich Variante 2 oder 3 wählen. Hast du ne Rechtschutzversicherung?
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Wichtig zu wissen wäre hier, wie nach Ansicht des Verlags der Vertrag zu Stande gekommen ist. Aus Deiner Sicht gibt es keinen Vertrag (hast Du auch nicht z. B. mal nach irgendeiner Bestellung drei Probeexemplare einer Zeitschrift als „Dankeschön“ angenommen, wo dann irgendwo im Text hätte stehen können, dass sich das Ganze ohne Widerspruch in ein Abo umwandelt)?
Ansonsten an den Verlag wenden, um eine Einsicht in den Vertragsabschluss bitten, und dazu angibst, dass, sollte es wider Deines Wissens doch einen Vertragsabschluss gegeben haben, Du diesen widerrufst nach Fernabsatzgesetz widerrufst. Info dazu: Die Widerrufsfrist beträgt normalerweise 14 Tage, diese Frist entfällt aber, solltest Du keine Belehrung zu den Widerrufsmöglichkeiten erhalten haben. Wichtig ist noch klarstellen, dass Du mit Deiner letzten E-Mail auch nicht gekündigt sondern widerrufen.
Also:- Erst anmerken, dass Du Deines Wissens nach zu keiner Zeit einen Vertrag geschlossen hast und bittest um Nachweis des Vertragsabschlusses
- Solltest Du unwissentlich einen Vertrag geschlossen haben, widerrufst Du. Und forderst auch gleich, dass Du den Erhalt einer Widerrufsbelehrung nachgewiesen bekommst, falls der Widerruf nicht akzeptiert wurde- Dann bittest Du darum auch gleich zu informieren, ob der Verlag an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt.
Das wäre so mein vorgehen. Ohne dass man nähere Infos dazu hat, wie aus Verlgssicht der Vertrag entstanden ist, kann man das schlecht einschätzen. Ich wünsch Dir mal viel Erfolg. -
Moin! Hat hier eine schon mal seine Wurmkuren übers Internet bestellt? Herr Hund ist mal wieder fällig, von unserer TÄ gab es immer Milbemax. Durch Corona bekommt man aber momentan ganz schwer einen Termin bei ihr, ja selbst fürs Wurmkur abholen braucht man einen. Extra zum neuen TA möchte ich deswegen aber auch nicht unbedingt.
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