Anzeige wegen Körperverletzung

  • was erwartet mich 1000,- 2000,- 5000,- 10000,- i

    Das kann dir doch niemand sagen. Es hängt davon ab, ob die Sache überhaupt vor Gericht geht, oder wegen "nicht öffentlichem Interesses" abgewehrt wird.

    Wenn es vor Gericht geht, kommt es drauf an wie der Richter das sieht, und, und und.....


    Such dir einen Anwalt, der sich mit Tierhalterrecht auskennt und lass dich beraten.

    Ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt.

  • Die etwaigen Konsequenzen kann Dir hier keiner sagen. Da kann Dich ein Anwalt beraten. Und auch der kann Dir nur einen Range nennen.


    Und zum Unverständnis: Hier gibts einige User, die schon die andere Seite erlebt haben - dass sie und ihr (unterlegener) Hund angegriffen wurden. Das ist ne ziemlich üble und traumatische Situation. Und viel Verständnis dafür habe ich jetzt aus Deinen Beiträgen nicht herausgelesen - oder dass Du dem Geschädigten gegenüber Bedauern empfindest. Sorry, sollte ich Dir damit Unrecht tun, aber ich hab da echt nichts gesehen.


    Ich verstehe, dass Du Dich sorgst. Nur die Verantwortung, die kann Dir keiner nehmen.

  • Ergänze deine Summen um Sozialstunden, Bewährungsstrafe oder Ähnliches und dann sei dir im Klaren darüber, dass du vorbestraft bist, weil du nicht drauf achten kannst, dass dein Hund unter Kontrolle bleibt.

    Joa, natürlich geht ein Hund MAL stiften. Einmal. Danach sorgt ein verantwortungsbewusster Halter dafür, dass der Hund gesichert ist wie Houdini

  • Ergänze deine Summen um Sozialstunden, Bewährungsstrafe oder Ähnliches

    Ich glaube eher, daß es hier um einen Schmerzensgeldanspruch geht.

  • Fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat. Nimm dir einen Anwalt für Strafrecht. bzw.lass dich beraten. Beratung kostet erstmal nicht ganz so viel.... Und vor Polizei, weil es oft mehr Sinn macht, erstmal keine Aussage zu machen.

    Ansonsten sollte der Hund in Zukunft anders geführt werden. Insofern wäre es günstig, einen Trainer zu nehmen und das dann nachweisen.

    Ganz ehrlich: Ich möchte deinem Hund mit meinem angeleinten Bolonka auch nicht begegnen.

  • . Er will mich bluten sehen und mich mit aller gewahlt für seine Schmerzen die er hatte leiden sehen.

    Es geht um eine Schmerzensgeldforderung, so wie es aussieht.

  • Ergänze deine Summen um Sozialstunden, Bewährungsstrafe oder Ähnliches

    Ich glaube eher, daß es hier um einen Schmerzensgeldanspruch geht.

    Ich befürchte hier geht es um zwei verschiedene Dinge:


    Einmal um einen eventuellen Schmerzensgeldanspruch = Zivilrecht - inwieweit da die Haftpflichversicherung einspringt, weiß ich nicht.


    Auf der anderen Seite steht die Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die fahrlässige KV ist ein Vergehen nach § 229 StGB und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

    Gerade in Hinblick auf das zu erwartende Strafmaß, das dem Gericht einen relativ großen Spielraum bietet, rate ich dir dringend MORGEN GLEICH FRÜH einen Anwalt einzuschalten. Denn mit solchen Sprüchen, wie du sie hier ablässt, wird das Gericht wohl eher nicht mit dem untersten Rahmen des Strafmaßes liebäugeln. Die meisten Richter reagieren aus so Sachen wie: passiert halt - bisher is ja nix passiert - andere sind auch nicht perfekt - wenn die Tür auf ist, dann ist der Hund halt mal zwanzig Minuten weg - beliebig weiter zu führen... eher wenig milde.

    Ich bin mittlerweile im 6. Jahr Schöffin am Amtsgericht und du kannst mir glauben, sowas kommt nicht gut. Also lass dich dringend anwaltlich beraten! Eine fahrlässige KV geht zwar nicht vors Schöffengericht, aber einen Anwalt solltest du trotzdem aufsuchen! Die fahrlässige KV ist kein Offizial- sondern ein Antragsdelikt, d.h. es wird nicht automatisch vom "öffentlichen Interesse" an der Strafverfolgung ausgegangen und die Strafverfolgungsbehörde entscheidet, ob ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt und ein Strafverfahren eingeleitet wird.

  • Nun, ich habe kein Verständnis für Dein Handeln und die Nonchalance mit der Du erzählst, dass Dein Labradoodleöfter mal stiften geht macht es nicht besser.


    Dein Hund hat einen anderen Hund gebissen.


    Beim Trennen der Hunde hat sich der Halter des anderen Hundes verletzt.... wo warst Du eigentlich in der Zeit?


    An Deiner Stelle würde ich zum einen einen Anwalt aufsuchen oder eine Rechtsberatung und zum anderen würde ich verdammt kleine Brötchen backen.


    Sieh zu, dass Du Dein "Herzchen" von Hund erzogen kriegst und generell gilt:


    Kein Hund auf dem Spielplatz. Der Grund für das generelle Spielplatzverbot ist übrigens im Jahr 2000 und den Stichworten Wilhelmsburg, Volkan, Zeus und Gipsy zu finden..... Da wird kein Richter amused sein. Grad bei dem Ablauf nicht

  • Danke an alle für die Professionellen Antworten, werde mich morgen erstmals bei dem geschädigten Man melden mich entschuldigen und um ein Privaten Gespräch erbieten. Wen das alles nicht hilft muss wohl ein Anwalt eingeschaltet werden. Finde es schade das Hunde in Deutschland so gehässig angesehen werden und in ihrer Freiheit so eingeschränkt werden. Kein Wald ohne Leine usw. Manch einer ist mit Sicherheit Böse, unser ist es nicht. Bei dem Vorfall war kein Blut, Geschrei oder totale Desorientierung der Hunde. Vorort hat es nicht so aussehen das es zu einer Reiberei der Hunde kam. Deshalb auch mein so Positive Reaktion. Für mich war die Sache nicht sonderlich Schlimm.

  • Fremder Hund wurde angegriffen und Halter gebissen, oder?

    Muss Blut fließen, damit es schlimm ist?

    Wenn alle Hundehalter so denken wie du, dann werden mit Recht Hunde generell nicht mehr geduldet.

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