Qualzuchten III

  • Na ja, Träger oder Merle in Gänze zu verbieten macht einfach keinen Sinn. MerlexMerle und NBTxNBT (beim aussie z.B) sind schon verboten und das aus gutem Grund und dennoch gibt es immer wieder auf Portalen Würfe aus diesen Verpaarung, trotz Verbot. Das Argument, dass diese ja bei falscher Verpaarung zu Behinderungen führen könnten und deswegen einfach komplett verboten werden sollen, erschließt sich mir nicht. Denn mal im Ernst, die Vermehrer sind oft dennoch Unwissend und wollen sich oft nicht belehren lassen. Also sind die einzigen die sich dran halten müssen eh die die vorher schon keine Probleme damit hatten, weil denen das Potenzial bewusst ist. :verzweifelt:

  • hat was von guter Comedy ich hatte irgendwann mal gesagt, wenn der Staat/Politik da wirklich anfängt ist das Geschrei groß. Und siehe da es beginnt schon. :beaming_face_with_smiling_eyes:

    Welcher Staat?

    Das sind (bisher) Entscheidungen einzelner AmtsVet!

    Und ja, ich schrei los, wenn mir voellig unbegruendet vorgeschrieben wird, dass ich im Grunde keine gesunden Hunde mehr nutzen darf.

    Kannst du zwar lustig finden, aber ich find es zum :kotz:

    Alle heulen wegen Inzucht usw. und dann faengt man so einen Bloedsinn an. Hurra, hurra.

    Und das nur weil man unfaehig ist, endlich mal was gegen Vermehrer zu unternehmen. Witzig..


    EDIT: 'Witzig' ist es auch, wenn die anfangen, z.B. nur noch Hunde mit A-Huefte zu erlauben. Und so wie es aktuell aussieht, kann exakt sowas passieren, wenn eim AmsVet das richtig findet..

  • Murmelchen Ich meinte, dass sich was Richtung Qualzuchten bewegt.

    Jetzt in die andere Richtung übertreiben bringt natürlich auch nichts/birgt die Gefahr, den Genpool sehr einzuschränken.

    In die ganzen Verordnungen habe ich mich nicht eingelesen, da sie für mich erstmal nicht relevant sind. Da könnt ihr Züchter besser beurteilen, was sinnig ist und was nicht.

    Warum bei Vermehrern nicht härter durchgegriffen wird, frage ich mich seit Jahren.

  • EDIT: 'Witzig' ist es auch, wenn die anfangen, z.B. nur noch Hunde mit A-Huefte zu erlauben. Und so wie es aktuell aussieht, kann exakt sowas passieren, wenn eim AmsVet das richtig findet..

    Joa, mich hat's echt aus den Socken gehauen, als bei so einem "Tierschutztalk" von der sogenannten Hundetöpferei fiel, dass alle Hunde mit B-Hüften Qualzuchten sind. So ein grenzdebiler Mist, und ja, das passiert wenn Leute so Null Ahnung von der Materie haben und auf Entscheidungsposten sitzen. Abartig

  • Hier mal der Kommentar einer Amtsveterinärin (Diana Plange), den man öffentlich auf ihrer FB-Seite lesen kann:

    Zitat

    Niemand bestreitet, dass das alte BMEL Gutachten überarbeitungsbedürftig ist. und es bei Kenntnis und Beachtung möglich ist , auch mit dem Merle Faktor zu züchten. Es gibt da aber verschiedene Probleme , mit denen wir uns in diesem Kontext auseinander setzen müssen. So ist zunächst einmal festzuhalten, dass a) die Mehrzahl problembehafteter Hunde nicht unter den Regularien seriöser Hundeverbände gezüchtet werden (was nicht bedeutet, dass dort ALLE Zuchtverbände nur tierschutzgerechte Zuchten betreuen, bewerten und für diese Ausstellungen ausrichten) b) ist diee Zucht mit Risikogenen (Anlageträgern ) unabhängig zu bewerten,z.B.wie folgt: Es gibt Tiere, die Träger von Genen sind, die - wenn eine Verpaarung mit einem Zuchtpartner stattfindet, der ebenfalls dieses Gen trägt - zu schweren Erkrankungen oder Schäden bei den Nachkommen führen. Züchter mit solchen Anlageträgern berufen sich idR darauf, dass sie den Anlageträger nur mit Zuchtpartnern verpaaren würden, die „frei“ von dem Risiko-Gen sind, und dass ihre Züchtung deswegen nicht gegen Abs. 1 Nr. 1 verstoße und ihnen damit auch nicht durch Anordnung nach § 16a Abs. 1 S. 1 verboten werden könne. – Dabei wird aber außer Betracht gelassen, dass die Anlageträger, wenn ihr Zuchtpartner „frei“ ist, zwar nicht unmittelbar Nachkommen mit der schweren Erkrankung oder Schädigung erzeugen, wohl aber Nachkommen, an die sie das Risiko-Gen weitergeben und die damit ebenfalls Anlageträger sind. Übersehen wird auch, dass die meisten Züchtungen von Tieren mit Defekten privat, also außerhalb der größeren Zuchtverbände, und unkontrolliert vorgenommen werden, so dass nie ausgeschlossen werden kann, dass Nachkommen, die Anlageträger eines solchen Risiko-Gens sind, gewollt oder ungewollt mit Zuchtpartnern, die ebenfalls dieses Gen in sich tragen, verpaart werden und dass als Folge davon dann Nachkommen entstehen, die mit erheblichen Schmerzen oder Leiden behaftet sind. Eine solche später stattfindende Erzeugung ist dann zwar nicht die unmittelbare Folge der Zucht mit dem „freien“ Zuchtpartner, gleichwohl aber kausal auf diese zurückzuführen. Auch handelt es sich um eine Folge, die im Zeitpunkt der Verpaarung des Anlageträgers mit dem „freien“ Zuchtpartner durchaus im Rahmen des ernsthaft Möglichen und damit Vorhersehbaren gelegen hat (weil das Risiko-Gen vererbt wird und weil die meisten Defektzüchtungen privat, unprofessionell und unkontrolliert vorgenommen werden, so dass die Verpaarung eines solchen Anlageträgers mit einem Träger desselben Risiko-Gens immer im Bereich des Möglichen liegt). – IS des elastischen Gefahrbegriffs - danach sind an die Wahrscheinlichkeit und an die zeitliche Nähe eines Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer die Verletzung oder Schädigung im Falle ihres Eintritts wiegt - muss die Möglichkeit, dass ein mit dem Risiko-Gen behafteter Nachkomme später gewollt oder ungewollt mit einem Zuchtpartner, der ebenfalls dieses Risiko-Gen trägt, verpaart wird, dann ausreichen, um in der ersten (und vielleicht schon länger zurückliegenden) Züchtung mit dem „freien“ Zuchtpartner“ einen Verstoß gegen Abs. 1 Nr. 1 zu sehen, wenn es sich bei der Krankheit oder Schädigung des späteren Nachkommen um einen mit erheblichen und länger anhaltenden Schmerzen oder Leiden verbundenen und damit gem. § 17 Nr. 2b als besonders schwerwiegend einzustufenden Zustand handelt. Wie würden Sie als Gesetzgeber mit diesem Problem umgehen?Denn Sie müssen ja Gesetze machen, die für alle gelten, die Hunde ( Tiere ) züchten...

    https://www.facebook.com/Mitgeschoepf


    Sie arbeitet unter anderem hier mit:

    https://qualzucht-datenbank.eu/

  • Also wenn das so "durchkommt" - dann habe ich keinen Hund mehr für die Zucht. Und ich wüsste auch sonst nicht, was dann noch übrig bleiben soll. Aber nun gut, es bleibt spannend |)

  • Ist mir alles klar, wollte aber einfach nur aufzeigen was es bedeutet wenn öffentliche Instanzen jetzt im Blindflug reagieren.

    Und gerade in diesem Faden wurde ständig nach Verboten gerufen. Daher mein Kommentar.

  • Verbot der Zucht von Hunden die nicht bzw kaum atmen können, die sich ohne Schmerzen nicht bewegen können... Stattdessen gehen sie jetzt auf Merle los?!

    Es klingt wie ein übler Witz :lepra:

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