Wenn der Hund auf Deine Tochter gemeldet ist, hätte sie die Kommune über die Abgabe informieren müssen. Der neue Halter muss den Hund auf sich anmelden und braucht entsprechend die Sachkunde.
In Niedersachsen besteht übrigens auch Versicherungspflicht, auf wen läuft denn die Versicherung?