Erfahrungsbericht "Hundeführerschein" Niedersachsen (Sachkundenachweis, praktischer Teil)

  • Natürlich läuft das überwiegend zum Nachteil der Hundehalter ab, denn das ist m.E. der Sinn der Sache: Hundehaltung erschweren und Gebühren einnehmen, ohne dass jemand etwas davon hat.

    [..]
    Und außer Hundehaltern muss auch niemand sonst seinen Steuernachweis, Klopapier oder Müllbehälter auf der Straße vorweisen können.

    Dieses Forum hier ist nun nicht gerade arm an Beiträgen, in denen sich über andere Hundehalter ausgelassen wird. Hund nervt, Halter pöbelt, einer von beiden ist bissig. Da müsste einem doch eine gewisse Begrenzung der Haltung entgegen kommen. :)


    Und einmal im Leben die Gebühr für die Prüfungen sind in Relation zu den sonstigen Kosten beim Hund m.E. zu vernachlässigen. Und es war doch nicht z.B. die Tierarzt–Lobby, die in dieser Form für eine neue Einnahmequelle geworben hat.


    Steuernachweis und vieles mehr? An bzw. in jedem Auto.

  • Die Zahl der totalen Idioten unter den Hundehaltern finde ich nicht so hoch, dass ich da einen objektiven Handlungsbedarf sehe. Natürlich ist jeder ein Experte und meint, er macht es am besten (ich nehme mich da nicht aus :D). Objektiv ist das aber noch lange kein Grund, anderen Leuten Vorschriften zu machen.


    Genau das ist das Problem: Hundehalter lassen sich irrational hundefeindliche Politik als "rational" verkaufen und klatschen auch noch Beifall. Warum gibt es denn bitte nicht den (viel nötigeren) Führerschein für Radfahrer? Der wird vom Tisch gewischt mit dem Argument, Autofahrer würden ja auch gegen die StVO verstoßen. Also folgert man messerscharf, dass ein FS nichts bringt, denn er würde Verstöße nicht verhindern. Jeder Radfahrer fährt selbst natürlich regelkonform und für die bösen anderen kann er ja nichts.

    Bei Hundehaltern ist das anders. Ist einer ein Idiot, sollen alle anderen gefälligst beweisen, dass sie keine Idioten sind. Warum? Weil a) man es mit uns machen kann und b) manches ideologisch gewünscht ist, anderes nicht. Deshalb legt man bestimmten Interessengruppen Steine in den Weg, dass es nur so kracht, während andere mehr oder weniger machen können, was sie wollen. Verboten sind die "lästigen Köter" nur deshalb nicht, weil man Hundehalter immerhin als bequeme Gelddruckmaschinen ausnutzen kann (Steuern, hohe Bußgelder für nichtige Verstöße, Gebühren, usw.) und natürlich auch viele Jobs dranhängen.

  • Genau das ist das Problem: Hundehalter lassen sich irrational hundefeindliche Politik als "rational" verkaufen und klatschen auch noch Beifall. Warum gibt es denn bitte nicht den (viel nötigeren) Führerschein für Radfahrer? Der wird vom Tisch gewischt mit dem Argument, Autofahrer würden ja auch gegen die StVO verstoßen. Also folgert man messerscharf, dass ein FS nichts bringt, denn er würde Verstöße nicht verhindern.

    Mir erschließt sich jetzt aber nicht, inwieweit ein Sachkundenachweis hundefeindliche Politik oder sogar irrational ist. Ich beobachte, dass hier im Forum viele Leute aufschlagen, die schon ganz grundlegende Fragen haben (z.B. bin ich da auch eine echte Bereicherung). Gern wird hier auch mal festgestellt, dass die dargestellte Hundehaltung eher nicht tiergerecht und möglicherweise rechtswidrig ist (er hat Hundebox gesagt!). Ein Mindestmaß an Sachkunde vorauszusetzen, finde ich deshalb - im Tierschutzsinne - weder verkehrt noch unlogisch. Ich mag dabei jetzt gar nicht ausschließen, dass die Novellierung des NHundG in diese Richtung zuvorderst Symbolcharakter hatte. Aber nur weil in anderen Politikfeldern möglicherweise erforderliche Gesetzesänderungen nicht durchsetzbar sind, so führt das nicht im Umkehrschluss dazu, dass hier eine durchaus angezeigte und erfolgte Änderung irrational wäre.

    Verboten sind die "lästigen Köter" nur deshalb nicht, weil man Hundehalter immerhin als bequeme Gelddruckmaschinen ausnutzen kann (Steuern, hohe Bußgelder für nichtige Verstöße, Gebühren, usw.) und natürlich auch viele Jobs dranhängen.

    Ich lasse mich mal trollen. Für meine Kommune wird gerade der Haushalt für das kommende Jahr aufgestellt. Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt unverändert und hat ein aktuell m.E. übliches Maß. Wir wohnen ländlich geprägt. Die geplanten Erträge aus der Hundesteuer betragen 3% der Grundsteuer. Nach Abzug des Verwaltungsaufwandes bleibt da m.E. nicht viel über. Und selbst wenn der - zugegeben moderate - Hundesteuersatz erhöht würde, wäre die Last für den Einzelnen alles andere als erdrückend, für die Kommune aber immer noch nicht nennenswert. Gebühren? Welche denn? Mir fällt hier für "Law & Order"-Niedersachsen nur die Registrierung im Hunderegister ein; die knapp 20 € hatte ich glücklicherweise parat (da ist Impfen lassen teurer, habe ich neulich gelernt). Ein hohes Bußgeld für einen nichtigen Verstoß ist im Sinne der Verhältnismäßigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit widersprüchlich; entweder das Bußgeld war nicht hoch, oder der Verstoß nicht nichtig.


    Versteh mich bitte nicht falsch: Beifall klatschen mag ich dennoch nicht :)

  • Ich hab grad gestern eine Bußgeldandrohung gekriegt weil ich verpennt habe, Erna beim Zentralregister zu registrieren. Soll mich 10 Euro kosten - wenn ich dann den Verwaltungsaufwand gegenrechne wird unsere Gemeinde davon bestimmt nicht reich.


    Ich finde die Regelung mit dem Hundeführerschein für alle deutlich besser als Rasselisten, 20/40 Regelungen und ähnliches.

  • ich hoffe, meine Frage passt hierher - alle anderen Themen, wo es passen könnte, sind doch schon älter...


    wir ziehen mit Hund (eingezogen im Januar 2013) jetzt nach Niedersachsen, aber ich war bisher wirklich nicht in der Lage sicher herauszufinden, ob man wirklich den Sachkundenachweis noch erbringen muss, wenn man nun mit Hund nach NDS zieht.


    Anmeldung, Versicherung, Register usw - alles klar und kein Thema, aber müssen wir den Nachweis erbringen (und wenn ja - meine Partnerin und ich? und wie lange haben wir Zeit dafür?)?

  • Anmeldung, Versicherung, Register usw - alles klar und kein Thema, aber müssen wir den Nachweis erbringen (und wenn ja - meine Partnerin und ich? und wie lange haben wir Zeit dafür?)?

    Der FAQ des ML kannst du entnehmen (Ziffer 2 auf Seite 1 i.V.m. Ziffer 30 auf Seite 13), dass nur der Halter die Sachkunde nachweisen können muss, wobei es einzelfallabhängig ist, wer den Hund hält. Je nach Konstellation ist es also denkbar, dass nur einer von euch Halter ist, oder ihr beide:

    Zitat

    Tierhalter ist derjenige, der nach der Verkehrsanschauung darüber entscheidet, ob Dritte der von einem Tier ausgehenden, nur unzulänglich beherrschbaren Gefahr ausgesetzt werden und deshalb auch das entsprechende Risiko tragen soll. Als wesentliche Indizien dafür dienen: [..] Auch mehrere Personen können Tierhalter sein. Ein Hund kann von mehreren Haltern gehalten werden. Ob dies der Fall ist, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.

    Nach § 3 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 NHundG besitzt die Sachkunde, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Im Entwurf der Novellierung war diese zehnjährige Frist noch nicht enthalten (LT-Drs. 16/3277, S. 3), ist offenbar aber auf eine Beschlussempfehlung (LT-Drs. 16/3666, S. 3) hin mit aufgenommen worden:

    Zitat

    Der Ausschuss spricht sich unter Berücksichtigung des Vorschlags der kommunalen Spitzenverbände einhellig dafür aus, den Zeitraum, den die Hundehaltung zurückliegen darf, um die Sachkundeprüfung entbehrlich zu machen, auf zehn Jahre zu befristen. Die dafür mehrheitlich für sachgerecht erachtete Regelung führt dazu, dass sich dieser Zeitraum durch eine weiterhin erfolgte (erlaubte) Hundehaltung auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes verlängern kann. Die ebenfalls in Erwägung gezogene absolute Ausschlussfrist zum 1. Juli 2023 fand demgegenüber keine Mehrheit.

    Daraus würde ich schließen, dass du die erforderliche Sachkunde hast, sofern deine bisherige Hundehaltung (innerhalb der letzten zehn Jahre, mindestens zwei Jahre ununterbrochen) rechtmäßig erfolgt ist. Ein geeigneter Nachweis ist sicherlich der Bescheid über die bisher gezahlte Hundesteuer.


    Eine verbindliche Antwort erhälst du natürlich nur von deiner dann zuständigen Kommune.

  • Ich bin ja vor knapp 3 Jahren nach Niedersachsen gezogen. Ich habe den Nachweis der Hundesteuerzahlung für die 2 Jahre davor erbringen müssen oder den Nachweis der Versicherung. Genau weiß ich es nicht mehr. Ich glaube im Schreiben stand, ich soll Unterlagen einreichen, aus denen hervorgeht, dass mein Hund schon länger als 2 Jahre auf mich gemeldet ist bzw. In meinem Besitz ist. Man benötigt defintiv keinen Hundeführerschein, wenn man vorher schon Hundehalter war in den vorherigen 2 Jahren.

  • dazu auch mal ne frage


    meine tochter hat mit ihrem mann in niedersachsen gelebt.

    vor 3 jahren haben die sich einen bulterrier angeschafft.

    sachkundenachweis hat meine tochter gemacht.der schwigersohn meinte er brauche den nicht,man habe ja zuhause bei den eltern hunde gehabt.

    jetzt hat sich meine tochter vor über einem jahr getrennt und ist zu uns gezogen.

    der hund ist beim exmann geblieben........

    soweit mir bekannt sind die neuen besitzverhältnisse nicht ganz geklärt,der mann möchte den hund gerne behalten........besitzer ist aber laut papieren unsere tochter.


    nun lebt der hund ja insgesamt 3 jahre dort,seit über einem jahr aber nur bei dem mann.


    braucht der nun garkeinen sachkundenachweis?


    was wenn der hund ihm überschrieben wird?wie schaut es dann aus.?


    lg

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