danke für deine ausfühliche info.
noch sind die beiden nicht geschieden(ist in arbeit)
besitzer/ehemaliger käufer ist die frau.
soweit mir bekannt gibt es bisher keinen beleg dafür das dem mann der hund übereignet wurde.
habe ich dich jetzt so richtig verstanden; die frau muß bei der zuständigfen gemeinde den hund als ihren abmelden,bzw angeben das der mann den hund weiterhin hält?
lg