Erfahrungsbericht "Hundeführerschein" Niedersachsen (Sachkundenachweis, praktischer Teil)

  • Biff_


    danke für deine ausfühliche info.


    noch sind die beiden nicht geschieden(ist in arbeit)

    besitzer/ehemaliger käufer ist die frau.


    soweit mir bekannt gibt es bisher keinen beleg dafür das dem mann der hund übereignet wurde.


    habe ich dich jetzt so richtig verstanden; die frau muß bei der zuständigfen gemeinde den hund als ihren abmelden,bzw angeben das der mann den hund weiterhin hält?


    lg

  • habe ich dich jetzt so richtig verstanden; die frau muß bei der zuständigfen gemeinde den hund als ihren abmelden,bzw angeben das der mann den hund weiterhin hält?

    Ja, muss sie. Sie muss ihren Hund ja von der Hundesteuer abmelden und da will die Stadt dann auch wissen, wer zukünftig für die Steuer aufkommen muss.

  • habe ich dich jetzt so richtig verstanden; die frau muß bei der zuständigfen gemeinde den hund als ihren abmelden,bzw angeben das der mann den hund weiterhin hält?

    Angenommen, sie wäre bisher die alleinige Halterin gewesen und nun soll alleiniger Halter der (Noch-)Ehemann werden: ja, § 6 Abs. 2 Nr. 1 NHundG. Das regelt aber nur die Mitteilungspflicht gegenüber dem Zentralregister. Üblicherweise haben Kommunen noch Rechtsquellen, die einschlägig sind - i.d.R. also neben der Hundesteuer auch noch Anzeigepflichten (gegenüber der Kommune) enthalten.


    Ich würde empfehlen, den Vorgang nachweisbar zu machen, z.B. durch einen Vertrag o.ä.

  • danke


    alleinige halterin war sie ja während des zusammenlebens nicht(obwohl sie sich allein um den hund kümmern mußte ) ,aber rechtmäßige besitzerin/käuferin.


    nun wohnt sie ja schon über ein jahr nicht mehr in dem gemeinsamen haushalt,der hund ist dort beim mann geblieben .

    hundesteuer ,meine ich ,zahlt sie mitlerweile nicht mehr... bin mir aber nicht sicher.


    lg

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!