Hund bellt am Zaun und erschreckt Leute- Konsequenzen möglich?

  • Hallo miteinander,


    mir liegt was auf der Seele, was ich dringend aufschreiben muss.


    Heute war unsere Große im Garten, wo sie eigentlich die meiste Zeit verbringt, sie ist gern draußen und döst irgendwo vor sich hin. Leider hat sie es sich zur "Aufgabe" gemacht, speziell Kinder, die auf dem öffentlichen Gehweg vor unserem Garten schnell vorbeirennen, ab und zu zu erschrecken. Zum Glück geschieht es nicht sehr oft, vielleicht 1-2 x pro Woche, dass das Geräusch von vorbeitrappelnden Kinderfüßen sie aufscheucht, wenn sie gerade eh am Gartentor schläft. Sie springt dann kurz hoch und bellt kurz in ihrer tiefen Tonlage. Wir haben, weil sie das als junger Hund eine Zeitlang öfter gemacht hat, damals einen 1,40m hohen Weidenzaun als Sichtschutz blickdicht zusätzlich zum Zaun befestigt. Eine minikleine Lücke existiert noch am Gartentürchen, und da stellt sie dann manchmal einen Fuß auf den Pfosten drauf und schaut raus, wenn sie kurz gebellt hat. Der Kopf und auch der restliche Hund bleibt aber drinnen auf unserer Seite des Zauns.


    Ja, ich gebe zu, das sieht für Hunde- nichtaffine Menschen vielleicht bedrohlich aus, Fakt ist aber, der Hund kann nicht raus, ist noch nie in welcher Weise auch immer aggressiv gegen Menschen gewesen und das Gartentürchen ist immer abgesperrt, damit sie nicht aus Versehen mal das Tor öffnet, weil ich weiß, wie so ein großer Hund wirkt auf Fremde, sollte sie allein in der Straße herumscharwenzeln. Zum Glück kommen hier auch nicht viele Menschen vorbei, und die Große schläft eh den ganzen Tag.


    Heute jedenfalls höre ich ein kurzes "Wuh" von der Großen, dann eine aufgebrachte Frauenstimme, jemand ruft zweimal "Hallo!" und ich denke, da will jemand zu uns und findet die Klingel nicht oder so. Geh also raus, rufe der Frau mit ca. 10j. Sohnnoch hinterher, und werde von ihr aus 10m Entfernung schreiend so dermaßen zusammengefaltet, dass das nicht geht, dass ihr Sohn sich gerade erschreckt hätte, dass der Hund hier "Menschen erschreckt", und "Menschen anspringt"... erst entschuldige ich mich, aber die Frau kriegt sich gar nicht mehr ein und schimpft weiter, ich zeige der Frau an, wie hoch der Zaun ist und sage, dass alles zu ist und der Hund im Garten bleibt und nicht heraus kann. Wie noch soll ich ihn sichern?

    Sie schreit herum, dass ich das auch nicht gut finden würde, wenn mein Kind von einem fremden Hund so erschreckt werden würde, und ich solle den Hund so halten, dass er nicht an den Zaun kann, oder ich müsse ihn halt anbinden.

    Als ich das ablehne und ihr sage, das das zur normalen Lebenswirklichkeit dazugehört, dass man halt auch mal von einem Hund aus dem Garten heraus angebellt wird, wird sie sehr sauer und schreit, dass das einfach nicht geht und Kind erschreckt blabla. Ich hab sie dann stehen gelassen, was sollte ich da noch sagen?


    Mein Mann kannte die Frau zum Glück und hatte mit ihr zufällig am gleichen Abend einen Termin anderweitig. Er hat genau die richtigen Knöpfe gefunden, sich entschuldigt und um Verständnis geworben. Am Ende war sie wieder ganz besänftigt.


    Bei mir bleibt allerdings jetzt Verunsicherung zurück.


    Davon ab, dass ich das Verhalten meines Hundes auch blöd und unnötig finde, würde mich interessieren, ob ihr Fälle kennt, wo so ein Bellen und Erschrecken Konsequenzen hatte. Also, mal hypothetisch, die Frau geht zum OA und erzählt was von "hab mich bedroht gefühlt", Hund "erschreckt Kinder", "Kinder fühlen sich bedroht und haben Angst, da langzugehen" sowas in der Art.


    Kann da irgendwas ausgelöst werden? Irgendwas Unangenehmes für mich/uns? Könnte sowas rechtliche Folgen haben?


    Grüße vom (leicht irritierten) Frechdax :emoticons_look:

  • Eine minikleine Lücke existiert noch am Gartentürchen, und da stellt sie dann manchmal einen Fuß auf den Pfosten drauf und schaut raus, wenn sie kurz gebellt hat.

    Mir würde das Herz in die Hose rutschen.


    Aber zur Frage:


    In welchem Bundesland wohnst Du?


    In Niedersachsen kannst Du zB für "erschrecken" zum Wesenstest vorgeladen werden und bis dahin Maulkorb-/Leinen-Auflagen bekommen, und besondere Vorschriften sind zu erfüllen in der Sicherung des Grundstücks (rund herum so hoch eingezäunt, dass der Hund mit den Pfoten nicht oben an den Zaun kommt zB), in dem Moment, wo sich jemand "bedroht fühlt".


    Das ist im Gesetz von Deinem Bundesland geregelt, das müssten wir wissen.

  • (for what it's worth)


    Ich meine ja - zumindest wenn ein "Schaden" bzw. "Schmerzen" entstehen... sich also ein Fahrradfahrer erschrickt und deswegen stürzt.


    Kann leider keine Quelle nennen, bin mir auch nicht komplett sicher - aber ich meine, dass wenn beispielsweise ein Fahrradfahrer stürzt, weil er sich durch den Hund erschreckt hat, da ggf. "Schuld" beim Hundehalter liegt.


    (Ist immer noch vage - aber wenn es da länderspezifische Unterschiede gibt, spreche ich von NRW)

  • Ich kann die genaue Sachlage nicht nennen, fände es aber spektakulär wenn ein Hund am Grundstück nicht mehr bellen darf. Allerdings würde ich anmerken ein Schild „Achtung Hund“ würde das erschrecken vielleicht reduzieren. So kenne ich das jedenfalls aus der Heimat. Als Zeitungsausträger war ich gern gewarnt.


    Bellen wird ja meist über den Tag gerechnet erst als Störung vom Ordnungsamt registriert. Kommt auch gern auf die lokalen Behörden an. Bellt der Hund und das Kind fällt erschrocken auf die Straße, hm von so einem Fall hab ich noch nichts gehört thinking-dog-face

  • ah ok. Nee, bei Fahrradfahrern macht sie das (zum Glück) nicht, auch nicht, wenn Leute ganz normal vorbeilaufen. Es kommen sogar manchmal Kinder, rufen sie und stecken die Hand durch den Zaun an der Stelle, wo die Minilücke ist. Finde ich nicht prickelnd, aber stört die Große nicht. Sie geht aber auch nicht hin, ich hab schon alte Brezen gefunden, die Kinder reinwerfen zum Füttern, alles kein Problem. Nur, wenn jemand schnell rennt, scheint das Geräusch sie aufzuschrecken.

  • Allerdings würde ich anmerken ein Schild „Achtung Hund“ würde das erschrecken vielleicht reduzieren. So kenne ich das jedenfalls aus der Heimat. Als Zeitungsausträger war ich gern gewarnt.

    Hab ich mir auch schon überlegt, in rot und schön groß, dann sieht es hoffentlich jeder vorher schon. Werd mal auf die Suche gehen nach einem solchen Schild :gut:

  • Falls sich noch irgendwer mit juristischem Sachverstand äußert... bin ich sofort bereit zurückzurudern.


    Aber wenn es nur um Erschrecken geht - kann ich mir da beim besten Willen keine negativen Konsequenzen vorstellen.


    Schadensersatz eh nicht - und Schmerzensgeld ohne körperlichen o.ä. Schaden?

  • Allerdings würde ich anmerken ein Schild „Achtung Hund“ würde das erschrecken vielleicht reduzieren. So kenne ich das jedenfalls aus der Heimat. Als Zeitungsausträger war ich gern gewarnt.

    Hab ich mir auch schon überlegt, in rot und schön groß, dann sieht es hoffentlich jeder vorher schon. Werd mal auf die Suche gehen nach einem solchen Schild :gut:

    Ich hab bei mir am Tor solch ein Schild, zwar nicht weil meine Hündin bellt, aber sie setzt die Vorderpfoten aufs Tor, wenn sie jemanden sieht. Könnte sich ja auch wer erschrecken. :ka:


    Ansonsten würde ich mir da jetzt keine Gedanken machen. Wie oft komme ich hier an Grundstücken vorbei, auf denen sich nicht nur ein Hund, sondern oft zwei, drei oder vier Hunde befinden, die alle mit wütendem Gekläffe am Zaun entlang laufen.


    Es ist nervig in dem Moment und meistens umgehe ich solche Gebiete. Aber ob man sich darüber beschweren kann, glaub ich jetzt nicht.


    Ruf doch einfach mal bei dem entsprechenden Amt an und frag nach. Bei uns wäre das OA dafür zuständig.

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