Hallo,
ich hab da mal eine Frage: Hinter unserem Haus befindet sich eine Wiese die zu den Wohnungen im Haus gehört. Dort gibt es diese Wäscheständer auf die man noch eine Wäscheleine Spannen muss und sonst nichts. Die "Gärten" (auch nur Wiesen mit Wäscheständern" sind abgegrenzt und werden von unseren Hunden nicht betreten. Seit langem machen wir dort unsere abendlichen Runden und bisher gab es nie eine Beschwerde. Warum auch? Wir haben die Häufchen von unseren Hund und manchmal auch die von anderen Haltern, immer entfernt. Heute kam allerdings ein Nachbar zu meinem Freund der meinte er rufe die Polizei, wenn wir die Hunde dort nochmal ihren abendlichen Haufen machen lassen.
Das lässt mich mit der Frage zurück: Ist es tatsächlich verboten auf Wiesen der eigenen Hausgemeinschaft die Hunde machen zu lassen, wenn man die Hinterlassenschaft auch wegräumt? Und ist das wirklich ein Fall für die Polizei, oder nicht eher fürs Ordnungsamt?
Klar kann ich verstehen das niemand beim Wäscheaufhängen in Kot treten will, deswegen sammeln wir diesen ja ein, und wir achten streng drauf das unser Hund NICHT an hängende Wäsche geht, einfach weil es Leute gibt die allergisch sein könnten oder das nicht begrüßen würden. Das ist für uns selbstverständlich. Wir können natürlich auch nicht für alle Besitzer sprechen, denn wir finden selbst immer wieder Haufen die nicht zu unserem Hund gehören, oder sehen Besitzer die nicht auf ihren Hund achten, wenn er sein Geschäft macht.
Wir können das weder verhindern, noch dafür (meiner Meinung nach) haftbar gemacht werden. Auch wenn wir es immer mitnehmen wenn wir es sehen. Wir wollen ja auch mal draußen sitzen ohne in Hundescheiße zu stehen.
Weiß jemand wie die rechtliche Lage da ist? Ist es wirklich unser Fehler das wir unsere Hunde da hin machen lassen?
Falls das relevant ist: Wir wohnen in Freiberg, Sachsen. Manchmal ist sowas ja in den Bundesländern verschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Ashaya