Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV
-
Helfstyna -
27. Juli 2019 um 22:02 -
Geschlossen
-
-
Aber was hat das denn mit den wegerecht zutun. Oder nennt man das auch so?
Ich dachte Wegerecht bezieht sich auf das drüber gehen drüber fahren, aber nicht aufs benutzen.
Wenn er das Feld bewirtschaftet benutzt er es ja aber oder?
Kommt doch irgendwie alles aufs Selbe raus.
Er bewirtschaftet fremdes Eigentum, daß er ja auch irgendwie betreten muß.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
Schau mal hier: Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV Dort wird jeder fündig!*
-
-
Aber was hat das denn mit den wegerecht zutun. Oder nennt man das auch so?
Ich dachte Wegerecht bezieht sich auf das drüber gehen drüber fahren, aber nicht aufs benutzen.
Wenn er das Feld bewirtschaftet benutzt er es ja aber oder?
Kommt doch irgendwie alles aufs Selbe raus.
Er bewirtschaftet fremdes Eigentum, daß er ja auch irgendwie betreten muß.
Wie wäre es mit Nutzungsrecht?
-
Würde ich denke ich nicht unbefristet gewähren, das mindert dann doch den Wert des eigenen Grundstückes.
Dann kann man das Stück doch lieber gleich verkaufen oder wenn man altruistisch ist verschenken. Dann ist das nicht so schwammig.
Oder man sagt halt Nutzungsrecht für die nächsten 5Jahre oder so und dann kann man neu verhandeln.
Aber ich bin kein Jurist ich denke es ist wirklich besser wenn du dich da mal von eine Minute Fachanwalt beraten lassen würdest.
-
Hi,
hier geht's grad durcheinander. Der Bauer nutzt ein Stückchen Grundstück als Feld welches ihm nicht gehört.
Schon länger. Im Grundbuch steht bereits dass er nicht Eigentümer ist. Daran muss man auch nichts ändern, es sei denn man will verkaufen. Das Stückchen Grund stück ist halt außerhalb vom Zaun. GsD wenig Konfliktpotential.
Wenns um wenige qm geht, würd ichs weiter laufen lassen. Ab 50-100 qm würd ich über einen kleinen Urbulus nachdenken, sonst nicht. Gewohnheitsrecht gibt's bei so was aber nicht.
LG
Mikkki
-
Ich danke euch erstmal.
Zuerst werde ich das Gespräch suchen, eigentlich will ich an der Nutzung nichts ändern, aber ich würde es rechtlich absichern, dann haben beide Seiten ruhe. Ggf. kann er das Stück kaufen oder man macht einen gescheiten Vertrag oder so. Wäre hier Gewohnheitsrecht rechtlich bindend dann würde es halt so bleiben.
Ich hab das vom Bauern selbst, er hat wohl zufällig vom Verkauf gehört und will abklären ob alles beim alten bleibt. Selber hätte ich das nicht mal gemerkt, ich hatte mich zwar über die m² Zahl des Grundstücks gewundert, aber da die Größe so wie sie ist mir völlig ausreicht, schön eingezäunt, Garten halt, bin ich nicht auf die Idee gekommen das ein Stück vom Feld dazu gehört oder da nachzumessen. Aus jetziger Perspektive etwas blauäugig.
Wie lange das schon so ist weis auch der Vater des Bauern nicht, der wusste nur das dieses Eckchen nicht ihnen gehört.
Ich würde einen längerfristigen Pachtvertrag, ggf. mit Vorkaufsrecht für den Landwirt abschliessen. Dann sind beide Parteien auf der sicheren Seite und Du kannst Dir noch in Ruhe überlegen, ob Du nicht doch noch mal eventuell mehr Land brauchst. Die Pacht kann auch nur einen symbolischen Wert haben. Nur immer dran denken: Kauf bricht nicht Pacht. Soll heissen, wenn man was kauft, was verpachtet ist, gilt die Pacht solange, wie sie vertraglich mit dem Vorbesitzer vereinbart war. Sonst könnten Landwirte nicht wirtschaften. Bei Fragen kannst Du Dich ans zuständige Landwirtschaftsamt wenden.
-
-
Kennt sich wer von euch mit der Lohnsteuer aus?
Was man da so ohne Schlechtes Gewissen und ohne Nachweis so angeben darf?
Gerne per P.N.
-
Kleenes87 kommt darauf an was für zusatzausgaben hast die man mit eintragen kann (hab meine eben fertig gemacht)
-
Kleenes87 kommt darauf an was für zusatzausgaben hast die man mit eintragen kann (hab meine eben fertig gemacht)
Hast eine P.N.
-
Dankeschön! Helfstyna @Phantomaus :-)
-
Ich kann gerade nicht einkaufen gehen und habe keinen Magentee da. Gibt es irgendwas was ich sonst tun kann um Jinos Bauchschmerzen zu lindern?
8-Kräuter-Tee wäre da, leider ohne Packung also keine Ahnung was für welche..
Ich vermute er hat Bauchweh, wahrscheinlich von der Wurmkur (und der Wirkung auf die leider vorhandenen Würmer
), ganz sicher bin ich mir nicht, aber wird ja auch nicht schaden auf Verdacht was zu machen?
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!