Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV
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Helfstyna -
27. Juli 2019 um 22:02 -
Geschlossen
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sicher, dass es keine mündlichen Verträge bezüglich Miete oder dergleichen gibt? Sowas muss nicht schriftlich festgehalten werden..
Das war in dem beschriebenen Fall wohl auch so; 40 Jahre lang wurde das erlaubt oder geduldet. Dann wurde das Haus samt Grundstück verkauft und der neue Eigentümer gewährt kein Wegerecht mehr.
Ich denke, es kommt immer auf den jeweiligen Richter an, wie das Urteil ausfällt.
Ich persönlich würde niemals ein Haus oder Grundstück kaufen, bei dem solche Probleme vorprogrammiert sind.
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Hi
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Meinst du das hier @Lorbas https://www.morgenpost.de/vermischtes/ar…en-Zufahrt.html
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Ja genau.
Der neue Eigentümer macht sich direkt bei sämtlichen Nachbarn beliebt. Also solchen Stress würde ich mir im Lebtag nicht antun. Schließlich muß oder will man ja dort wohnen.
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Ein Feld bewirtschaften hat ja nix mit wegerecht zutun oder?
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Ich danke euch erstmal.
Zuerst werde ich das Gespräch suchen, eigentlich will ich an der Nutzung nichts ändern, aber ich würde es rechtlich absichern, dann haben beide Seiten ruhe. Ggf. kann er das Stück kaufen oder man macht einen gescheiten Vertrag oder so. Wäre hier Gewohnheitsrecht rechtlich bindend dann würde es halt so bleiben.
Ich hab das vom Bauern selbst, er hat wohl zufällig vom Verkauf gehört und will abklären ob alles beim alten bleibt. Selber hätte ich das nicht mal gemerkt, ich hatte mich zwar über die m² Zahl des Grundstücks gewundert, aber da die Größe so wie sie ist mir völlig ausreicht, schön eingezäunt, Garten halt, bin ich nicht auf die Idee gekommen das ein Stück vom Feld dazu gehört oder da nachzumessen. Aus jetziger Perspektive etwas blauäugig.
Wie lange das schon so ist weis auch der Vater des Bauern nicht, der wusste nur das dieses Eckchen nicht ihnen gehört.
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Meines Wissens nach bist Du auf der sichersten Seite, wenn Du Dir das Wegerecht im Grundbuch eintragen lässt.
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Vote für irgendwas schriftliches machen. Ist doch cool, dass der einfach von sich aus auf Dich zugekommen ist, aber vielleicht sind Deine Nachfolger oder/und seine Nachfolger mal nicht so cool und dann artet es in einen riesen Streit aus, ist sicher vernünftiger da jetzt eine Lösung zu finden wo beide Parteien das entspannt zu sehen scheinen und offen sind für Kommunikation. :)
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Gerade deswegen: Eintragung ins Grundbuch, dann ist das auch für den nachfolgenden Eigentümer verbindlich.
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Aber was hat das denn mit den wegerecht zutun. Oder nennt man das auch so?
Ich dachte Wegerecht bezieht sich auf das drüber gehen drüber fahren, aber nicht aufs benutzen.
Wenn er das Feld bewirtschaftet benutzt er es ja aber oder?
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Vielleicht eine Frist eintragen lassen, in welcher diese Vereinbarung beendet werden kann (irgendwas was für Bauern ein machbarer Zeitraum ist, 1 oder 2 Jaher vllt?) falls irgendein späterer Deiner Nachfolger das Grundstück mal selber nutzen möchte. Du kannst ja den aktuellen Bauern fragen, was da ein für landwirtschaftliche Planung angemessener Zeitraum wäre.
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