Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV

  • Kennt sich jemand mit Gewohnheitsrecht bei Grundstücksnutzung aus?


    Ein Teil meines Grundstücks ist seit Generationen vom Bauern als Feld bewirtschaftet worden, ohne Verträge, Miete, Pacht oder sonst was...


    Fällt das schon unter Gewohnheitsrecht? Ich will nicht gleich nen Anwalt einschalten, wenn nicht unbedingt nötig.

  • Kennt sich jemand mit Gewohnheitsrecht bei Grundstücksnutzung aus?


    Ein Teil meines Grundstücks ist seit Generationen vom Bauern als Feld bewirtschaftet worden, ohne Verträge, Miete, Pacht oder sonst was...


    Fällt das schon unter Gewohnheitsrecht? Ich will nicht gleich nen Anwalt einschalten, wenn nicht unbedingt nötig.

    Da gab es doch grad vor paar Tagen ein schönes Urteil zu, kam überall in den Medien.

    Wenn nichts im Grundbuch vermerkt ist, gibt es wohl kein Gewohnheitsrecht.

  • Jein, ist immer noch Richterentscheidung.

    Beim nicht eingetragenen Wegerecht ist es richtig, sofern eine andere Möglichkeit besteht um zum Haus zu kommen (zu fuß, mit dem KFZ muss es nicht möglich sein, sofern Parkmöglichkeit in der Nähe auf der öffentlichen Straße besteht) kann nicht auf Notwegerecht gepocht werden und entsprechend gibt's da kein Gewohnheitsrecht.

    Wenn das Grundstück aber nun seit Generationen so genutzt wird, das in all den Generationen geduldet wurde und der Nutzung nicht widersprochen wurde, dann ist das Richterentscheidung ob Gewohnheitsrecht möglich ist oder nicht.

    Optimal mit den Bauern vorab einigen, wenn das nicht möglich ist würde ich zum Beratungsgespräch beim Anwalt raten - solltest du was an der Nutzung ändern wollen.

  • Kennt sich jemand mit Gewohnheitsrecht bei Grundstücksnutzung aus?


    Ein Teil meines Grundstücks ist seit Generationen vom Bauern als Feld bewirtschaftet worden, ohne Verträge, Miete, Pacht oder sonst was...


    Fällt das schon unter Gewohnheitsrecht? Ich will nicht gleich nen Anwalt einschalten, wenn nicht unbedingt nötig.

    Woher stammt diese Information?

    Vom Grundstücksvorbesitzer oder dem Bauern?


    Eine Rechtsberatung schafft Klarheit und hat nicht zwangsweise

    Ein Gerichtsverfahren im Anhang

  • Kennt sich jemand mit Gewohnheitsrecht bei Grundstücksnutzung aus?


    Ein Teil meines Grundstücks ist seit Generationen vom Bauern als Feld bewirtschaftet worden, ohne Verträge, Miete, Pacht oder sonst was...


    Fällt das schon unter Gewohnheitsrecht? Ich will nicht gleich nen Anwalt einschalten, wenn nicht unbedingt nötig.


    sicher, dass es keine mündlichen Verträge bezüglich Miete oder dergleichen gibt? Sowas muss nicht schriftlich festgehalten werden.. Auch ins Grundbuch eingetragen werden Miete und Pacht zb nicht.


    wirklich Sicherheit wirst du nur durch eine Beratung beim Anwalt bekommen. Davon erfährt die Gegenseite auch erstmal nix, falls das deine Sorge ist.

  • Mal eine grundsätzliche Frage.. wenn Hunde Probleme mit der Magensäure haben, warum wird da eher Nassfutter empfohlen? Es soll schonender für den Magen sein (warum genau in Bezug auf die Magensäure?), aber sollte Trockenfutter nicht eigentlich besser sein, weil es die Magensäure aufsaugt? Wo ist mein Denkfehler? :???:

  • Zum Verdauen von schwer verdaulicher Nahrung wird mehr Magensäure produziert. Daher wird zu möglichst leicht verdaulicher Nahrung geraten, damit eben nicht so viel produziert werden muss. So hab ich das jedenfalls verstanden.

  • Am Montag ist die nächste Impfung/Wurmkur für den Welpen fällig, kann man damit theoretisch bis Freitag warten oder sollte man das dann definitiv am Tag der Fälligkeit am Montag erledigen?

  • Bei der Impfung ist es ein sehr kleines Zeitfenster, in dem man das erledigen sollte*. Bei der Wurmkur kommt es nicht so genau drauf an. Ich würde am Montag hingehen - oder, wenn das total ungelegen ist, beim Tierarzt anrufen und fragen, ob es auf die paar Tage ankommt oder ob man die Impfung dann besser vorziehen sollte - falls das überhaupt geht: Es gibt ja auch ein Mindestalter dafür. Beim erwachsenen Hund ist man da zeitlich etwas flexibler...


    *Ich hatte auf dem Impfpass vom Welpen einen Zettel kleben, der ein Zeitfenster von ein paar Tagen angegeben hatte, in dem die nächste Impfung stattfinden sollte.

  • Nö, auch beim Welpen ist es eigentlich egal, ob man da eine Woche früher oder später impft.

    Die Impfintervalle sind dafür da, dass man die potentielle immunulogische Lücke so klein wie möglich hält.

    Sprich da verliert nichts seine Gültigkeit, wenn man eine Woche später impft. Einzig das Risiko, dass der Hund eventuell ein paar Tage länger ohne Impfschutz ist besteht, muss aber nicht sein. Es kann genau so gut sein, dass die immunologische Lücke schon vor der letzten Impfung vorbei war.


    Und generell würde ich Impfung und Wurmkur nie am selben Tag geben. Die Wurmkur soll den Körper ja für die Impfung parasitenarm machen. Also immer erst entwurmen (wenn man es für wichtig/richtig hält) und danach impfen.

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