Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV



  • von einer Gesetzesänderung weiß ich nix..


    die aktuelle Fassung des § 251 BGB findest du zb hier


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__251.html



    mein Link oben ist zb auch von 2017, also deutlich jünger als die von dir zitierte Entscheidung von 2011.


    Ich denke ehrlich gesagt einfach, dass sich die Versicherung clever aus der Affaire ziehen wollte und damit durchgekommen ist :verzweifelt:

  • Aber ist es nicht so, daß im Falle einer Beisserei (auch wenn davon 1 Hund angeleint ist) auf Grund der Tiergefahr beide Halter zu 50% für den Schaden aufkommen müssen?

    Den Fall habe ich hier im DF schon mehrfach gelesen.

  • Aber ist es nicht so, daß im Falle einer Beisserei (auch wenn davon 1 Hund angeleint ist) auf Grund der Tiergefahr beide Halter zu 50% für den Schaden aufkommen müssen?

    Nein. Die Verteilung der Anteile an der Haftung ist immer eine Einzelfallentscheidung.


    FrolleinsHera

    Ich kenne einige Hundehalter, die mit dem zooplus-Mantel sehr zufrieden sind (Illume Nite oder so ähnlich heißt der). Ich hab einen ganz tollen von Hurtta, die sind aber deutlich teurer.

  • Aber ist es nicht so, daß im Falle einer Beisserei (auch wenn davon 1 Hund angeleint ist) auf Grund der Tiergefahr beide Halter zu 50% für den Schaden aufkommen müssen?

    Ein etwas anderer Sachverhalt ist da neulich an mir vorbeigescrollt, den ich in diesem Kontext aber auch ganz erhellend fand: klick. :)

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