Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV
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Gast41354 -
27. Juli 2019 um 22:02 -
Geschlossen
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War da mal ne Zecke?
Nicht das ich wüsste.
Ich schätze mal, Talk Knoten oder Warze.
Warzen sind schwarz bei ihr. Sie hat ja eine am Bein. Aber an Talgknoten dachte ich auch schon.
Ist es im "normalen" Zustand ziemlich mittig am Kinn? Ist es die Stelle wo normalerweise das Tasthaar wächst und das ist vielleicht grad ausgefallen?
Nein. Es befindet sich daneben. Ich habe es immer für die Stelle gehalten, bis es jetzt zur Erbse wurde.
Candy hat auf dem Rücken so eine knubbelige Warze, die schwarz krümelt. Ist das normal oder schon entartet? Seit einigen Jahren hat sie jede Menge Warzen überall. Soll ja mit dem Immunsystem zusammen hängen
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Hi,
Schau mal hier: Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV*
Dort wird jeder fündig!-
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Kann mir jemand gute Shops empfehlen, die ein ähnliches Sortiment haben wie "emp"?
Also in Sachen Rock-, Metal-, Gothic-Klamotte?Vielleicht auch noch https://www.voodoomaniacs.de/
Weiß nicht, ob der Shop passend ist, für das, was du suchst.
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Hi,
uns wurde ja letztens ein Fahrrad geklaut aus der Garage. Ob wir es wiederbekommen wissen wir nicht. Der mutmassliche Dieb konnte jetzt aber von der Polizei ermittelt werden. Wir werden gefragt ob wir einen Strafantrag stellen wollen.
Ist das sinnvoll oder vergibt man sich eigene Rechte wenn mans nicht tut?
Wir haben auch eine Hausratversicherung. Die würden den Schaden übernehmen. Sollten/ dürfen wir den Namen des Verdächtigen weiterleiten, damit ihn die Versicherung in Haftung nehmen kann?
Wir wollen es nur richtig machen.
Und dann eine ganz bekloppte Frage. Nähmen wir an mein Hund würde gebissen und müsste operiert werden.
Kosten 3000 Euro. Anschaffungskosten für Sino 180 Euro. Müsste der Schadensverursacher 180 Euro erstatten oder 3000?
Laienvergleich : Crash mit dem Auto. Keine Erstattung oberhalb des Zeitwertes..
LG
Mikkki
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Und dann eine ganz bekloppte Frage. Nähmen wir an mein Hund würde gebissen und müsste operiert werden.
Kosten 3000 Euro. Anschaffungskosten für Sino 180 Euro. Müsste der Schadensverursacher 180 Euro erstatten oder 3000?
Laienvergleich : Crash mit dem Auto. Keine Erstattung oberhalb des Zeitwertes..
1500
Ist das sinnvoll
ja
Die würden den Schaden übernehmen. Sollten/ dürfen wir den Namen des Verdächtigen weiterleiten, damit ihn die Versicherung in Haftung nehmen kann?
Wir wollen es nur richtig machen.
auf jeden Fall.... die Versicherung versucht sich das geld wiederzuholen
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uns wurde ja letztens ein Fahrrad geklaut aus der Garage. Ob wir es wiederbekommen wissen wir nicht. Der mutmassliche Dieb konnte jetzt aber von der Polizei ermittelt werden. Wir werden gefragt ob wir einen Strafantrag stellen wollen.
Ist das sinnvoll oder vergibt man sich eigene Rechte wenn mans nicht tut?
Wir haben auch eine Hausratversicherung. Die würden den Schaden übernehmen. Sollten/ dürfen wir den Namen des Verdächtigen weiterleiten, damit ihn die Versicherung in Haftung nehmen kann?
Wir wollen es nur richtig machen.
Wenn du Strafantrag stellst, geht das Verfahren an die Staatsanwaltschaft (und wird vermutlich wegen Geringfügigkeit oder sowas eingestellt). Würde ich mit deiner Versicherung klären, ob die das möchten. Wenn du den Namen des Verdächtigen hast, kannst du ihn auch deiner Versicherung weiterleiten. Kannst auch dort anrufen und dich beraten lassen - die Sachbearbeiter haben normal Ahnung von sowas.
Und dann eine ganz bekloppte Frage. Nähmen wir an mein Hund würde gebissen und müsste operiert werden.
Kosten 3000 Euro. Anschaffungskosten für Sino 180 Euro. Müsste der Schadensverursacher 180 Euro erstatten oder 3000?
Laienvergleich : Crash mit dem Auto. Keine Erstattung oberhalb des Zeitwertes..
Zum Glück werden Schäden an tierischen Lebewesen nicht nach irgendeinem Geldwert bemessen. Du bekämst also, wenn wir davon ausgehen, der Gegner bekäme die ganze Schuld zugewiesen, den kompletten Betrag erstattet. Jedenfalls, wenn nichts "unnötiges" dabei ist - eine Schadensminderungspflicht besteht; wenn du also z.B. lieber das teure Nahtmaterial x hast verwenden lassen, weil das besser für die Wundheilung ist, Nahtmaterial y es aber auch getan hätte, die Wunde dadurch nur unschöner geheilt wäre, so bekommst du den Mehrbetrag nicht erstattet.
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uns wurde ja letztens ein Fahrrad geklaut aus der Garage. Ob wir es wiederbekommen wissen wir nicht. Der mutmassliche Dieb konnte jetzt aber von der Polizei ermittelt werden. Wir werden gefragt ob wir einen Strafantrag stellen wollen.
Ist das sinnvoll oder vergibt man sich eigene Rechte wenn mans nicht tut?
Wir haben auch eine Hausratversicherung. Die würden den Schaden übernehmen. Sollten/ dürfen wir den Namen des Verdächtigen weiterleiten, damit ihn die Versicherung in Haftung nehmen kann?
Wir wollen es nur richtig machen.
Strafantrag stellen, je nach Restwert des Fahrrads eventuell ein Diebstahl geringwertiger Sachen und der wird nur auf Antrag verfolgt
Und dann eine ganz bekloppte Frage. Nähmen wir an mein Hund würde gebissen und müsste operiert werden.
Kosten 3000 Euro. Anschaffungskosten für Sino 180 Euro. Müsste der Schadensverursacher 180 Euro erstatten oder 3000?
Laienvergleich : Crash mit dem Auto. Keine Erstattung oberhalb des Zeitwertes..
Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, die Vorschriften werden nur entsprechend angewendet.
Beim verletzten Tier bekommt man die Behandlungskosten, nicht nur höchstens die Anschaffungskosten, § 252 Abs. 2 S. 2 BGB.
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Eilinel Danke erstmal! Sowas hab ich gesucht

Wenn Dir der andere noch einfällt... Immer her damit

elbenwald gibts natürlich noch...
und getdigital war der, der mir nicht mehr eingefallen ist....aber die haben doch eher so geekwear hab ich grad gesehen...
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Und dann eine ganz bekloppte Frage. Nähmen wir an mein Hund würde gebissen und müsste operiert werden.
Kosten 3000 Euro. Anschaffungskosten für Sino 180 Euro. Müsste der Schadensverursacher 180 Euro erstatten oder 3000?
Laienvergleich : Crash mit dem Auto. Keine Erstattung oberhalb des Zeitwertes..
Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, die Vorschriften werden nur entsprechend angewendet.
Beim verletzten Tier bekommt man die Behandlungskosten, nicht nur höchstens die Anschaffungskosten, § 252 Abs. 2 S. 2 BGB.
Das habe ich letztens aber anders gehört. Einer der Tierheimhunde hat einen Mischling gebissen beim Gassi, Behandlungskosten irgendwas EUR 4000 (OP, Klinikaufenthalt usw). Das Tierheim hat es der Versicherung gemeldet und die haben abgelehnt die vollen Kosten zu übernehmen, weil der Mischling seinerzeit für EUR 100 aus dem Tierheim gekauft wurde und die Behandlungskosten unverhältnismäßig wäre. Aus Kulanz haben sie, ich meine EUR 1000 bezahlt (Anschaffungswert mal x aufgerundet auf 1000 wegen der emotionalen Verbundenheit zum Hund
). War beim Anwalt und alles, weil die Restsumme für ein Tierheim natürlich sehr viel Geld ist, aber war wohl nix zu machen. 
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Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, die Vorschriften werden nur entsprechend angewendet.
Beim verletzten Tier bekommt man die Behandlungskosten, nicht nur höchstens die Anschaffungskosten, § 252 Abs. 2 S. 2 BGB.
Das habe ich letztens aber anders gehört. Einer der Tierheimhunde hat einen Mischling gebissen beim Gassi, Behandlungskosten irgendwas EUR 4000 (OP, Klinikaufenthalt usw). Das Tierheim hat es der Versicherung gemeldet und die haben abgelehnt die vollen Kosten zu übernehmen, weil der Mischling seinerzeit für EUR 100 aus dem Tierheim gekauft wurde und die Behandlungskosten unverhältnismäßig wäre. Aus Kulanz haben sie, ich meine EUR 1000 bezahlt (Anschaffungswert mal x aufgerundet auf 1000 wegen der emotionalen Verbundenheit zum Hund
). War beim Anwalt und alles, weil die Restsumme für ein Tierheim natürlich sehr viel Geld ist, aber war wohl nix zu machen. 
da waren sie aber scheinbar mehr als schlecht beraten.. mal auf die schnelle als Beispiel
Alles anzeigenTierarztkosten übersteigen den Wert des Tieres.Schadenersatz nur in Höhe des Wert des Tieres?
Die angefallenen Tierarztkosten von über 4.000 Euro sollte nun das Land Niedersachsen als Halter von dem Hund zahlen. Das Land fand die Schadensersatz Forderung (Behandlungskosten des verletzten Tieres) angesichts von Alter und Wert der Katze als viel zu hoch.Tierschutzgedanke verbiet „eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise“
Das Landgericht Hildesheim sprach der Halterin der Katze den Schadenersatz (Kosten der tierärztlichen Behandlung) zu und verwies dabei auf den im Grundgesetz verankerten Tierschutz. Es verbiete sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise.Schadenersatz kann Wert des Tieres übersteigen
Daraus folge, dass die entstandenen Tierarztkosten nicht bereits deshalb unverhältnismäßig seien, nur weil diese den Wert des Familien-Katers übersteigen.
Schadenersatz kann Wert des Tieres übersteigen
Daraus folge, dass die entstandenen Tierarztkosten nicht bereits deshalb unverhältnismäßig seien, nur weil diese den Wert des Familien-Katers übersteigen.
Auch wenn die Behandlungskosten vorab nicht genau zu bestimmen waren, müsse dieses Risiko der Schädiger der Hundehalter tragen. -
Danke, gab es eine Gesetzesänderung kürzlich? Die Versicherung hat letztes Jahr geantwortet:
In einer Entscheidung vom 11.04.2011 urteilte das OLG München, dass die Verhältnismäßigkeitsschwelle beim sechsfachen Wert des verletzten Tieres liegt.
Sie haben Ihren Hund im Alter von 1-2 Jahren gegen eine Schutzgebühr von 100,00 € erhalten. Bei einem in Anbetracht des Alters (11 Jahre- Anmerk. von mir) großzügig angenommenen objektiven Wert des Hundes von 100,00 € übersteigen die Tierarztkosten von 5329,16 € die Verhältnismäßigkeitsschwelle bei Weitem.
Wir möchten jedoch auch die enge Verbundenheit zwischen Ihnen und Ihrem Hund berücksichtigen und erstatten Ihnen deshalb einen Betrag von 1000,00 €”

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