Kleiner Hund von 5 Hunden tot gebissen - Halter geht einfach weg

  • @Das Rosilein was ich mich bei der Schweiz frage - klar, der Arzt (Tier oder Mensch, egal) muss den Biss zur Anzeige bringen. Aber wenn nicht gesagt wird welcher Hund gebissen hat? Kenne durchaus Fälle wo dann extra Stories zusammengedichtet werden um den eigenen Hund vor Auflagen zu schützen. ("Bekannte" die sehr oft von ihrem eigenen Hund gebissen wurde ist halt jedes Mal "beim Joggen im dunkeln plötzlich angegriffen worden, kein Halter in Sicht und der Hund war gross und schwarz").

    Ich muss ehrlich sagen, mein Hund wurde zwei Mal gebissen, beide Male war es ein ubekannter Hund. Hab ihn zwar selber verarztet aber auch wenn wir zum TA gefahren wären. Ausser gross, flauschig, stand plötzlich da und war nach der Beisserei wieder weg hätte ich auch nichts sagen können. Wie wird der Hund ausfindig gemacht?

    Mich hat mal ein Hund bein Trennen einer Beisserei erwischt. Ich musste im KH behandelt werden. Aber.
    Der Hund hat ja nix "falsch" gemacht, meine Hand war zur falschen Zeit am falschen Ort quasi. Da dem Hund Auflagen zu verpassen fände ich sehr ungerecht. Wie wird das bei euch gehandhabt? Bekommt der Hund trotzdem einen Eintrag in die Akte?

  • @Avocado eintrag gibt es hier durchaus, muss aber nicht mit Auflagen einher gehn ...
    das wird von Fall zu Fall entschieden ...

    Man bekommt in der Regel vom Vetamt ein Formular wo man seine Sicht des Falles angeben kann (was ist wie wo wann passiert)

  • @Das Rosilein was ich mich bei der Schweiz frage - klar, der Arzt (Tier oder Mensch, egal) muss den Biss zur Anzeige bringen. Aber wenn nicht gesagt wird welcher Hund gebissen hat?

    Habe nie gesagt, dass das System perfekt ist. Sondern im Gegenteil, dass es - egal wie sehr man sich auch bemüht - immer welche gibt, die durch das Netz schlüpfen. (Das ist ja bei allem eigentlich so, selbst bei der Steuer, nur beim Tod nicht ;) )

    ("Bekannte" die sehr oft von ihrem eigenen Hund gebissen wurde ist halt jedes Mal "beim Joggen im dunkeln plötzlich angegriffen worden, kein Halter in Sicht und der Hund war gross und schwarz").

    Wie ich geschrieben habe, man muss sich gut überlegen, ob man dabei lügt oder nicht (und dagegen ist kein System gefeit). Auf die Dauer ist das wenig glaubhaft, wenn man nicht nachweisen kann, zumindest doch die Polizei gerufen zu haben. Man kann fast davon ausgehen, selbstverständlich auch von Gemeinde zu Gemeinde und Kanton zu Kanton verschieden, aber zumindest dörflich wird man sich auf die Suche machen nach diesem grossen, schwarzen Hund, der nachts Jogger beisst. Städtisch denke ich ebenso, dann fahren halt ein paar Streifen in dem Gebiet häufiger.

    Und wenn dann vll. auch noch ein Vorfall mit der Nachbarschaft passiert und jemand von dort äussert, dass der Hund schon häufiger Frauchen gebissen hat ... Das käme ganz sicher nicht wirklich gut, auch für die gesamte Einschätzung des Vorfalls. Und es wäre dann ziemlich sicher eine offizielle Angelegenheit. Würde davon ausgehen, die Kosten der Polizeieinsätze zum Schutze der Jogger aufgebrummt zu bekommen, wären noch das harmloseste, was ihr passieren könnte. Wenn es auffällt, wäre mein Prognose: Hund weg. Ob sie für die Zukunft ein generelles Haltungsverbot bekommt, wäre ein weiteres Risiko.


    Ausser gross, flauschig, stand plötzlich da und war nach der Beisserei wieder weg hätte ich auch nichts sagen können. Wie wird der Hund ausfindig gemacht?

    Das gibst Du z.B. an. Ort, Zeit, Hund beschrieben. Mehren sich solche Vorfälle auch mit anderen Hunden im gleichen Gebiet, steigt sie Wahrscheinlichkeit, dass doch jemand den Hund kennt oder vll. sogar jemand den Halter hat den Hundenamen rufen hören. Du kannst auch die Polizei rufen, sie kommen auch dafür raus und suchen, befragen andere in dem Gebiet, ob jemand diesen Hund kennt (ob sie was finden, steht auf einem anderen Blatt). Und klar, trotzdem kann man nicht alle aufspüren. Aber je mehr Daten vorliegen, desto höher die Wahrscheinlichkeiten.

    Mich hat mal ein Hund bein Trennen einer Beisserei erwischt. Ich musste im KH behandelt werden. Aber.
    Der Hund hat ja nix "falsch" gemacht, meine Hand war zur falschen Zeit am falschen Ort quasi. Da dem Hund Auflagen zu verpassen fände ich sehr ungerecht. Wie wird das bei euch gehandhabt? Bekommt der Hund trotzdem einen Eintrag in die Akte?

    Der Eintrag wird gemacht. Aber das heisst nicht, dass es Auflagen gibt. Aber der Sachverhalt wird berücksichtigt. Das heisst, nicht jeder Vorfall führt gleich zu Auflagen. Wenn Dir das allerdings regelmässig passiere würde, führte das wieder zu weiteren Fragen. Denn daraus könnte man schliessen, dass Du Deinen Hund häufiger von anderen herunter holen musst. Wenn es dann umgekehrt war, also z.B. immer dieser Wuschel, dann würde die Suche nach dem Wuschel sicherlich intensiviert.

    Und sollte es Dich bzw. Deinen Hund ungerechterweise zu hart behördlich getroffen haben, dann kannst Du selbstverständlich dagegen angehen. Den gleichen offiziellen Weg, dem man auch in D einschlagen kann.

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