Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIII
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Gast41354 -
29. Dezember 2018 um 12:19 -
Geschlossen
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Bei unserer Gemeinde kann man auch ohne Bescheinigung abmelden, das ist wohl unterschiedlich geregelt.
Der OPVersicherung hab ich das einfach mitgeschickt, der Haftpflicht auch. Keine Ahnung ob das auch so gegangen wäre. - Vor einem Moment
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Mal was komisches, worüber ich mir aber gerade Gedanken mache. Wenn der Hund verstirbt, Altersschwäche, Zuhause... (ich hatte mit einer Freundin drüber gesprochen, dass das eigentlich noch das shcönste wäre, statt einschläfern oder so..): Braucht man eigentlich eine Art Totenschein für den Hund vom Tierarzt, rein aus bürokratischen Gründen um ihn an diversen Stellen abzumelden bzw ggf. außerordentlich alles (Versicherung usw.) kündigen zu können?
Hier (= in Thüringen) braucht man einen Nachweis, dass der Hund tot ist, entweder vom Tierarzt oder vom Bestattungsunternehmen. Die Versicherung will es sehen und die Stadt auch.
Man kann hier keinen Hund abmelden wenn man keinen Nachweis über den Verbleib des Hundes liefert. Entweder neuen Besitzer mit Name und Adresse oder eben einen Sterbe-Nachweis. -
ich kenne das nicht. Habe bei beiden Hunden keine Bescheinigung benötigt. Weder bei der Gemeinde, noch bei der Haftpflicht.
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ich kenne das nicht. Habe bei beiden Hunden keine Bescheinigung benötigt. Weder bei der Gemeinde, noch bei der Haftpflicht.
Wir hatten zwar eine Bescheinigung, haben sie aber weder für die GemeindeVerwaltung noch für die Versicherung gebraucht. Ich wohne in NRW -
Wir hatten zwar eine Bescheinigung, haben sie aber weder für die GemeindeVerwaltung noch für die Versicherung gebraucht. Ich wohne in NRWHier, Rheinland- Pfalz, brauchte es die für Gemeinde und Versicherung.
Also wohl Ländersache. -
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Hier, Rheinland- Pfalz, brauchte es die für Gemeinde und Versicherung.Also wohl Ländersache.
Nö, wohne auch in NRW. Sowohl Versicherung, wie auch die Stadt, wollten vor 2 Monaten die Bescheinigung haben.
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Hier, Rheinland- Pfalz, brauchte es die für Gemeinde und Versicherung.Also wohl Ländersache.
Ich wohne auch in RLP und brauchte nix... Ich glaube, das entscheidet die Gemeinde...
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Vielleicht kommt‘s drauf an, wie vertrauenswürdig ihr seid.
(Bzw. ob man sich kennt, Kleinstadt und so...) -
Österreich, hier war das ebenfalls notwendig, sowohl zum abmelden bei der Gemeinde, dem öffentlichen Tierregister, der Versicherung...
Nun ist sie ja in der Praxis verstorben, hätten wir das vorher gewusst das sie so friedlich einschläft wären wir den Weg aber nicht mehr gefahren - war auch die Aussage der TA.
Zuhause gibt's zwei Möglichkeiten: der TA kennt Hund und Halter und bestätigt ohne Beschau, oder er kommt vorbei und macht die Beschau. -
hab das für die Versicherung gebraucht von unserem vorherigen Hund. Er ist zu Hause narkotisiert und eingeschläfert worden am Wochenende. TA sagte, ich solle am Montag in die Praxis kommen zum Bezahlen. Dort hat man mir dann so eine Bescheinigung mitgegeben.
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