• Hallo ihr Lieben,


    ich erhoffe mir keinen Shitstorm jedoch habe ich folgendes Problem.
    Unsere Nachbarn haben eine "Amstaff"Hündin. Zumindest sieht diese sehr danach aus. Laut deren Aussage ist sie als Mischling eingetragen in ihrem Pass. Nun ist es so, dass sie ihre Hündin haben decken lassen und wir haben von vorne herein einen Welpen reservieren lassen. Sie wurde von einem Labrador gedeckt. Die Welpen sind nun 4 Wochen alt und ja, wir haben uns unsere "Letti" schon ausgesucht. Jetzt kam meine Nachbarin und meinte sie wären bei der Verbandsgemeinde angeschwärzt worden und sie haben einen Termin beim Veterinäramt da der Verdacht besteht illegal einen Listenhund zu führen. Sie gehen davon aus, dass sie einen sogenannten "Gen-Test" machen müssen. Sie sind nun in Sorge, da wie schon oben beschrieben, ihre Hündin stark nach einem Amstaff aussieht, die in Rheinland-Pfalz ja bekanntlich unter Listenhund fallen.
    Kann es nun passieren dass die Welpen vom Veterinäramt eingezogen werden und wir dadurch unseren Welpen nicht bekommen könnten? Ich habe absolut keine Ahnung von der Materie, bin zugegeben etwas überfordert mit der Situation.
    Haben natürlich schon eine Bindung zu der kleinen Maus aufgebaut. Sie hingegen sieht sehr nach einer Rottweiler-Hündin aus jedoch ist sie auch die Einzige vom ganzen Wurf die danach aussieht, die anderen 8 sind schwarze Labrador-Welpen. Keiner sieht der Mutter ähnlich.


    Ich erhoffe mir einen Ratschlag.
    Liebe Grüße
    "Letti"

    • Neu

    Hi


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    • Haben natürlich schon eine Bindung zu der kleinen Maus aufgebaut.

      Nein, das habt ihr nicht. Ihr findet sie niedlich, hübsch und wollt sie haben. Eine Bindung kommt später.
      Ich hoffe, das ihr vernünftig seid und sie nicht nun schon eher da raus holt.
      Ich würde von diesem Wurf abstand nehmen.

    • Sollte die Hündin sich als Amstaff herausstellen, wird sie und die Welpen vermutlich beschlagnahmt, da keine Genehmigung für die Haltung vorliegt



      § 2
      Zucht- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung


      (1) Die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten.
      (2) Die zuständige Behörde soll die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes anordnen, wenn die Gefahr der Heranbildung gefährlicher Nachkommen besteht.
      (3) Hunde dürfen nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu gefährlichen Hunden herangebildet werden.


      Landesrecht Rheinland-Pfalz

    • Anderes Bundesland, ähnlicher Fall. Wurf einer Staff-Mix-Hündin (in diesem Bundesland auf auf der Liste), die als - keine Ahnung - irgendwie "harmloser" Mix angemeldet war. Irgendwie kam das mit dem Wurf auch beim Amt an. Der komplette Wurf wurde eingezogen. Was damit passiert ist, keine Ahnung. Auf jeden Fall gingen die schon auf der Matte stehenden Käufer leer aus.

    • Neulich gab es doch so eine Reportage, in welcher solche Welpen im TH landen und dort ihr Dasein fristen müssen, weil sie nicht vermittelt werden dürfen.
      Oder nur über die Bundeslandsgrenze hinweg, irgendwie sowas.


      Jedenfalls bekommen die Interessenten an dem Wurf sicher keine Welpen.

    • Tu das richtige und informiere dich zuerst. Was möchtest du mit dem Hund machen, was kannst du dem Hund bieten? Passen Wunsch und Realität zusammen?
      Zu deiner Nachbarin sage ich nichts! Gibt schließlich eine Netiquette hier.

    • Tu das richtige und informiere dich zuerst. Was möchtest du mit dem Hund machen, was kannst du dem Hund bieten? Passen Wunsch und Realität zusammen?
      Zu deiner Nachbarin sage ich nichts! Gibt schließlich eine Netiquette hier.

      Wir haben uns lange davor Gedanken über einen Hund gemacht.
      Lange bevor wir unsere Nachbarn kennen gelernt haben.


      Wir bekamen anfangs von den Nachbarn nur die Info "Labrador-Mischling".
      Natürlich haben wir anfangs etwas gezweifelt, allein schon vom Aussehen her aber nun gut in erster Linie glaubt man das was man gesagt bekommt und vor allem steht im Pass "Mischling" , dass wurde uns gezeigt.
      Ja, wir hätten zum Züchter gehen können...was wir bestimmt getan hätten wenn sich die Situation nicht ergeben hätte dass die Nachbarn von ihrem Wurf erzählt haben.


      Mir tun die Welpen leid wenn ich bedenke dass diese ins Tierheim kommen werden.
      Ich nehme an hierzu gibt es keine Möglichkeit (vorrausgesetzt man erfüllt die erforderlichen Auflagen) "unsere gewünschte Hündin" daraus zu holen?

    • Wenn jetzt schon das VET Amt informiert ist, sind die Probleme vorprogrammiert.


      Kann deine Nachbarin den Verdacht der illegalen Listenhundführung ausräumen?


      Ob eingezogene Hunde wieder zu bekommen sind weiß ich nicht, denke eher nicht.


      Es ist einfach nur nervig, dass nicht vorher gedacht wird!

    • Wenn bei euch im Bundesland die Gesetze bezüglich Listenhunden sagen, dass Zucht verboten ist und Haltung nur mit berechtigtem Interesse, dann würde eine Typisierung der Hündin als AmStaff für die Welpen bedeuten, dass sie in dem Bundesland nicht gehalten werden dürfen, außer dieses berechtigte Interesse kann nachgewiesen werden (was als Privatperson so gut wie unmöglich ist).


      Da gibt es keine Ausnahmen, leider

      • Neu

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