Käfig, Kennel, Welpenauslauf - das Für und Wider
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Die Definition von Box hat @Vakuole gerade genannt. "Ein Gehege innerhalb eines Raumes" da fällt weder das Zelt noch das Bad drunter.
Ich dachte, das bezieht sich auf das schweizer Gesetz. Ich meinte jetzt die deutsche Rechtslage. Ist 'Box' da auch genauer definiert bzw. von den Anforderungen für Zwinger abgegrenzt?
Edit: Denn wenn man der Auslegung einzelner hier folgt, wäre dem nicht so und damit eine Unterbringung, egal wie kurz, auf einer Fläche von weniger als den vorgeschriebenen Quadratmetern (außer in den Sonderfällen OP, Transport, Versuchstiere) verboten. Und das kommt mir komisch vor, daher der Badezimmer-Fall als Beispiel und meine Nachfrage.
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Hi,
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Es ist auf jedenfall relativ eindeutig das das Tierschutzgesetz die Unterbringung in kleinen Boxen verhindern will. Das man Schlupflöcher finden kann steht auf einem anderen Blatt aber zumindest ist klar das der Gesetzgeber in der Schweiz ein einsperren in eine 0,8 qm Box außerhalb von Transportzwecken für Tierschutzwidrig hält.
Die Schweiz regelt das zwar konkreter, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht um das kurze Sichern/Unterbringen eines einzelnen Halters geht, sondern um das generelle Halten bei einer Vielzahl düsterer Gesellen.
Und war schlicht und ergreifend durch die Grundlage Indiz.
Als Privatmann hast gefühlte 1000 Argumente, warum just in dem Augenblick, wenn das OA vor der Tür steht, ne Tür an der Box ist.
Dann würde Aussage gegen Aussage stehen (so lange kein Hund drin ist).
Es wäre also nur in Indiz. Aber kein Beweis.
Da wäre dann mal aktuelle Schweizer Rechtsprechung interessant, wenn es einen reinen Indizienprozess gab.
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Es ist auf jedenfall relativ eindeutig das das Tierschutzgesetz die Unterbringung in kleinen Boxen verhindern will. Das man Schlupflöcher finden kann steht auf einem anderen Blatt aber zumindest ist klar das der Gesetzgeber in der Schweiz ein einsperren in eine 0,8 qm Box außerhalb von Transportzwecken für Tierschutzwidrig hält.
Richtig!
Nicht nur in der Schweiz.
Ach ja, wer sich in Gerichtsurteilen belesen möchte, wie zu kleine Räumlichkeiten ( zB Auto während einer Halbtagstätigkeit etc) kann im Internet gerne suchen, ich bin da schon fündig geworden.
LG Sabine
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Ganz so eindeutig finde ich das in Deutschland nicht.
(2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur
dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.Ist eine Auslegungssache meiner Meinung nach könnte man argumentieren das die Box kein Raum ist, sondern in einem Raum steht. Wenn es doch als Raum ausgelegt wird dann hat man sich an die Zwinger vorgaben zu halten.
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Ganz so eindeutig finde ich das in Deutschland nicht.
(2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur
dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.Ist eine Auslegungssache meiner Meinung nach könnte man argumentieren das die Box kein Raum ist, sondern in einem Raum steht. Wenn es doch als Raum ausgelegt wird dann hat man sich an die Zwinger vorgaben zu halten.
Und da wäre dann auch wieder das Wort „Halten“...
Würde man der Argumentationskette „Halten wie an Halters Statt“ folgen, würde es bedeuten, das alles, was mit dem Halten einher ginge, in diesem Raum statt finde - Gassi, Fressen, Schlafen und co.“
Dementsprechend müsste genauer definiert werden, was in dem Kontext unter Halten verstanden wird.
Im Prinzip, wenn es nicht schon selbst der Paragraph macht (Ermessensspielraum), gibt’s für jede Menge Paragraphen Gegenparagraphen, die das Ganze uneindeutig machen.
Und über allem hast du immer noch die Unschuldsvermutung (gilt übrigens auch in der Schweiz)....
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Das schon aber @Terrorfussel hat ja durch aus Recht das schon Leute zu saftigen Geldbußen verdonnert wurden , weil sie ihren Hund regelmäßig für mehrere Stunden während der Halbtagsarbeit im Auto gelassen haben. Das Auto ist in diesen Fällen als Raum ausgelegt worden und zusätzlich wurde das halten als regelmäßiges Unterbringen definiert.
Im Auto hatte der Hund in diesen Fälle auch nur 4/5 Stunden des Tages verbracht.
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Als Privatmann hast gefühlte 1000 Argumente, warum just in dem Augenblick, wenn das OA vor der Tür steht, ne Tür an der Box ist.
Dann würde Aussage gegen Aussage stehen (so lange kein Hund drin ist).
Es wäre also nur in Indiz. Aber kein Beweis.Da wäre dann mal aktuelle Schweizer Rechtsprechung interessant, wenn es einen reinen Indizienprozess gab.
Nur weil irgendwer 2000 Ausreden sich einfallen lässt und vielleicht das ganze noch geglaubt wird vom Ordnungamt, macht es die "illegale Tat" dadurch legal?
Nur weil ich mit 130 km/h in einem 120 km/h Abschnitt nicht erwicht wurde, ist meine Geschwindigkeitsüberschreitung legal gewesen?
Ich fahr auch mal zu schnell. Natürlich, wer ohne Schande ist der Werfe den ersten Stein. Aber ich weiss genau, dass was ich da tue gerade eigentlich nicht erlaubt ist
Alles andere finde ich persönlich eine eine komische Einstellung....Und wer redet den gleich von Prozess. Bevor ein Prozess kommt, gibt es erst mal Auflagen und wenn die nicht erfüllt werden, dann gibt es einen Prozess.
Die Auflage könnte dann z.B. sein die Box zu entfernen aus den Wohnräumen oder die Tür dauerhaft zu entfernen.
Das wird dann unangekündigt nachkontrolliert und wenn dann nichts passiert ist, dann ist das nciht nur ein Indiz und Aussage gegen Aussage. -
Ich versteh auch gar nicht warum man jedes noch so kleine Gesetzesschlupfloch suchen muss. Wozu? Damit ich den Hund doch "gesetzeskonform" stundenlang einsperren kann?
Denn gegen kurzfristiges Unterbringen (kurze Wartezeiten, Runterfahrphasen usw) oder Notfälle wird kaum einer was sagen. Zumindest kein VetAmt oder sonst was. Also ist es müßig darüber zu diskutieren. Es sei denn, es ist eben doch nicht nur für kurzfristig oder Notfällen gedacht -
Ich warte jedenfalls immer noch auf einen Alternativvorschlag im Sinne meines Hundes...
Das ist nämlich etwas, was mich an solchen Diskussionen immer mächtig stört: An destruktiven Vorwürfen gibt es jede Menge, und ziemlich derbe. Auf der konstruktiven Seite höchstens die eine oder schwammige Aussage im Sinne von "geht schon irgendwie wenn man nur will". Aber ein konkreter Vorschlag, wie dieses "irgendwie" im vorliegenden Fall denn sinnvollerweise aussehen könnte - Fehlanzeige. Und ganz ehrlich: Wenn ich die Wahl habe zwischen einer engen Auslegung der Paragrafen und der für meinen Hund angenehmsten Variante - dann richte ich mich eindeutig nach meinem Hund.
Also: Welche der von mir genannten Varianten wäre denn in den Augen der harschen Kritiker diejenige, die dem Wohl meines Hundes mehr dient als unsere aktuelle Lösung? Oder welche sonst noch mögliche super Alternative habe ich übersehen? Denn das sage ich nun ganz dreist: Wer mir da nix nennen kann oder will, der braucht mir auch mit Kritik nicht zu kommen.
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aber was sind denn „kurze“ Wartezeiten? Von wann bis wann ist es akzeptabel?
- Vor einem Moment
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