Käfig, Kennel, Welpenauslauf - das Für und Wider
-
-
Denn gegen kurzfristiges Unterbringen (kurze Wartezeiten, Runterfahrphasen usw) oder Notfälle wird kaum einer was sagen. Zumindest kein VetAmt oder sonst was.
Doch, genau das war ja das Problem auf den letzten Seiten.
Nachdem sich langsam herauskristallisiert hatte, dass eine tierärztlich angeordnete Boxenruhe von den meisten hier als okay akzeptiert wurde (auch, wenn sie das selbst nicht so handhaben/bestmöglich vermeiden wollen würden, was ja völlig in Ordnung ist), kamen einzelne User damit an, dass selbst die kurzfristige Unterbringung eines Hundes in einer Box (eben genau diese Wartenzeiten und Ruhepausen) nicht gesetzeskonform wäre – und da interessiert mich halt, woher sie diese Sicherheit nehmen.
Wie oben beschrieben ist das nämlich durchaus eine Auslegungsfrage. Und dann das eigene Argument damit zu untermauern, dass es ja 'im Gesetz so steht' ist eben... schwierig. Mir zumidnest geht's nicht darum, irgendwelche 'Schlupflöcher' zu finden, ich würde nur gerne das Argument verstehen und begreifen, wo da die Trennung zwischen 'kurz unterbringen' und 'halten' verläuft; und ob man – wie ich vermute – das nicht allgemeingültig sagen kann. (Was wiederum bedeutet, dass man evenutell etwas vorsichtig damit sein sollte, anderen Hunderhaltern pauschal einen Verstoß gegen's TSchG zu unterstellen, weil sie ihren Hund für kurze Zeit in einer Box sichern.
)
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Käfig, Kennel, Welpenauslauf - das Für und Wider* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
aber was sind denn „kurze“ Wartezeiten? Von wann bis wann ist es akzeptabel?
So weit ich weiß ist das leider nicht geregelt in Deutschland. Bisher kommt es da wirklich auf Urteile an, wo auch die Richter unterschiedlich entscheiden
Daher wäre mir eine einheitliche Regelung sehr recht.
-
Doch, genau das war ja das Problem auf den letzten Seiten.
Nachdem sich langsam herauskristallisiert hatte, dass eine tierärztlich angeordnete Boxenruhe von den meisten hier als okay akzeptiert wurde (auch, wenn sie das selbst nicht so handhaben/bestmöglich vermeiden wollen würden, was ja völlig in Ordnung ist), kamen einzelne User damit an, dass selbst die kurzfristige Unterbringung eines Hundes in einer Box (eben genau diese Wartenzeiten und Ruhepausen) nicht gesetzeskonform wäre – und da interessiert mich halt, woher sie diese Sicherheit nehmen.Ehrlich? Ich hab eigentlich alles gelesem, aber daran kann ich mich jetzt nicht erinnern. Es gibt Probleme was ist kurzfristig und was nicht - siehe oben. Da werden wir hier auch kein Konsens finden, das muss gesetzlich geregelt werden.
Die letzten Seiten ging es um die Gesetzeslage in der Schweiz, wo eben auch das kurzfristige Unterbringen in zu kleinen Boxen verboten ist. -
Da gibts kein glaubhaftig Versichern Ausnahmsweise wegen xyz Ruhe in zu kleiner Box.
Wenn der Hund zu Ruhe kommen soll, dann entweder in einer kleinen offenen Box oder in einer ausreichend (laut Gesetz!) grossen Box, die dann auch geschlossen sein darf.
Ein Indiz reicht dem Vetamt für Auflagen und Nachkontrollen durchaus aus....Ich sag's nochmal: da geht es um dauerhafte HALTUNG in Boxen (Indoorgehegen) und Zwingern, und die Verwendung kleinerer Boxen als die vorgeschriebene Rückzugsmöglichkeit. Es geht NICHT um die Wohnungshaltung, und um eine vorübergehende Bewegungseinschränkung, weil zB der Postbote klingelt. Es geht auch nicht um eine in der Wohnung als Körbchen herumstehende offene Box - da muss ich nicht den Softkennel zerschneiden. Es geht um die gesetzlich vorgeschriebenen Rückzugsorte für Hunde in Zwinger- und Boxenhaltung. DA muss die Tür raus, wenn man dafür kleine Transportboxen verwendet.
-
Aber frag mal rum, all Diejenigen, die hier so toll von ihrer Boxenhaltung schwärmen, ob sie ihre Hunde für die gleiche Zeit stattdessen in einen Zwinger tun würden... Da wäre das Anti-Zwinger-Geschrei gross.
Nö. Ich hab aus genau 2 Gründen keinen Zwinger: Hunde nicht wetterfest und Garten etwas zu klein.
Die Jungs würden mir was husten wenn die bei der Hitze ohne Ventilator leben müssten oder gar, Gott bewahre, nass werden könnten!Gilt nicht für alle Hunde.
Hab ich ja auch nirgends behauptet.
Dennoch habe ich noch nie einen Welpen erlebt der lieber völlig alleine in einem anderen Raum schläft. Und auch keinen erwachsenen Hund der von sich aus die Distanz wählt, es sei denn an seinem gewählten Platz ist es deutlich kühler oder wärmer, je nachdem was er vorzieht.Ich verstehe dich jetzt nicht wirklich Antoni, du hast doch alles gut geregelt und hast dir Gedanken um den Einsatz der Box gemacht, auch wo sie gezielt und wie lange einzusetzen ist, finde ich richtig prima!
Absolut nicht, alles gut!
LG SabineWie soll man dich denn bitte noch ernst nehmen? 2 Stunden sind super, jetzt auf einmal?
3 Stunden ist dann schon ein tierschutzwidriges Drama.
Und alle Boxennutzer hier sind böse, obwohl keiner von uns was von "Der Hund ist 5 Stunden in der Box" gesagt hat. Die meisten sind ja zumeist nichtmal 2 Stunden in der Box, dennoch hast du dich hier aufgeregt und um dich geschlagen.@ all: Wegen Welpensicherung, hier mal folgende Wohnsituation:
Die Wohnung geht über 2 Etagen, unten ist das Bad, die Küche, ein Wohnzimmer. Oben ein Klo und 2 kleine Schlafräume.
Die Treppe: Eine offen Raumsparwendeltreppe, die Teile mit halben Stufen.
Mietwohnung. In die Wände bohren nicht erlaubt.Das Geländer der Treppe völlig offen.
Ich durfte da nichtmal ein Kindergitter anbringen um mein Kleinkind zu schützen, wie bitte hätte ich da den Welpen schützen können?
Im Sommer war Türen zu keine Option, da wären wir alle jämmerlich erstickt.
Unten lassen, alleine?
Gute Idee. Stromkreise teils außerhalb der Wand. Die Heißwasserleitungen ebenso.Wie mache ich das welpensicher? Die Wände einzäunen? Okay, wo befestige ich den Zaun?
Neue Wohnung, offenes Trepenhaus. Ein Welpe, bzw Junghund der alles unter 1,30 ausm Stand überspringt. Gibts so große Kindergitter?
Wir haben echt überlegt eine Gittertür einzubauen, aber dafür hätten wir komplett die Türzarge rausreißen und ersetzen müssen, vom Vermieter nicht erlaubt.
Die Gittertür hätten wir dann noch zusätzlich mit Kanninchendraht bespannen müssen, weil der Hund sich durchquetschen würde durch die Gitter.Also, wie sicher ich den Hund nun?
Kommt schon, ihr sagt doch man muss es nur wollen, dann helft doch mal und gebt Input.
-
-
@Montagsmodell
Ich kenne mich mit der deutschen Regelung nicht aus.
Will da auch auf keinen Fall sagen, so und so gehts oder eben nicht.Würdest du in der CH leben, wäre die "Lösung" für Sandors Box eine ausreichend (2.2qm) grosse Box.
Die darf dann auch geschlosse werden.
Er sucht sie ja als Ruheort auf. -
@Vakuole: der Vergleich mit der Geschwindigkeit hinkt - weil ein Blitzerfoto ja durchaus ein aussagekräftiger Beweis ist (auch wenn es durchaus Leute gibt, die sowas vor Gericht anfechten).
Aber so lange es das Vetamt oder Oamt zB nicht beweisen kann und dir aufgrund von Vermutungen Auflagen erteilt, kannst du vor Gericht gehen.
In anderen Fällen, wo es genau um solche Auflagen wegen irgendwelcher Vermutungen geht (Hund hat angeblich gebissen, Nachbarin Xy hat behauptet... etc) ist auch hier im DF durchaus der Tenor „wehre dich dagegen“. -
Ich sag's nochmal: da geht es um dauerhafte HALTUNG in Boxen (Indoorgehegen) und Zwingern, und die Verwendung kleinerer Boxen als die vorgeschriebene Rückzugsmöglichkeit. Es geht NICHT um die Wohnungshaltung, und um eine vorübergehende Bewegungseinschränkung, weil zB der Postbote klingelt. Es geht auch nicht um eine in der Wohnung als Körbchen herumstehende offene Box - da muss ich nicht den Softkennel zerschneiden. Es geht um die gesetzlich vorgeschriebenen Rückzugsorte für Hunde in Zwinger- und Boxenhaltung. DA muss die Tür raus, wenn man dafür kleine Transportboxen verwendet.
Warum sollte Regelungen für Hunde die im Haus leben anderen lascheren Vorgaben unterstehen als Zwinger oder Boxenhaltung?
Erschliesst sich mir nicht.
-
Würdest du in der CH leben, wäre die "Lösung" für Sandors Box eine ausreichend (2.2qm) grosse Box.
Die ich im Kinderzimmer nicht stellen kann, zumindest nicht in seiner geschützten Ecke hinter dem offenen Trennregal.
(Mal abgesehen davon, dass ich nicht in der Schweiz wohne.)
Immerhin ist mir noch eine Variante eingefallen: Ich könnte natürlich auch meinen Job kündigen und mit dem Krümel daheim bleiben. Zumindest so lange wir dann die Wohnung noch haben wenn ich die Miete nicht mehr zahlen kann, ganz zu schweigen von den nicht zu vernachlässigenden Tierarztkosten beim kleinen Montagsmodell. Aber der Vollständigkeit halber sollte diese Variante auch noch dazu.
-
Falls du mich meinen solltest
Nö, glaub ich eher nicht. War ziemlich allgemein, nicht mal aufs DF bezogen ...
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!