Käfig, Kennel, Welpenauslauf - das Für und Wider
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Mal ohne provozieren zu wollen an die Boxennutzer. Wieso Box und keinen ordentlichen Zwinger mit vernünftigen Maßen für den Hausgebrauch , bei denen wo es möglich wäre?
Im Urlaub , auf Ausstellungen und Co sehe ich den nutzen durch aus ein . Für den Urlaub hatte Naikey früher auch immer eine Box dabei, weil er ins Bett und auf die Couch gegangen ist und sich über Nacht nicht davon abhalten ließ. Zuhause würde ich persönlich immer einen ordentlichen Zwinger oder ein Hundezimmer vorziehen.
Zwinger geht von den Gegebenheiten nicht. Ginge es, haette ich laengst welche. Die Hunde wuerden aber auch dann geschlossene Boxen kennen.
Hundezimmer hab ich sogarZumindest nachts fuer einen Teil der Hunde.
Wegsperren trifft’s gut! Das zählt für mich schon ab ein paar Stunden. Den Hunden wird jegliche Freiheit entzogen und Bedürfnisse werden auch unterdrückt. Sich in der Wohnung oder im Haus frei bewegen zu können, ist eines davon.
Auch bei OPs war es noch nie einen Option meine Hunde wegzusperren. Gerade da suchen sie die Nähe zu den Bezugspersonen. Was soll das?
Es gibt für alles eine Lösung, wenn man sich damit befasst und ZEIT nimmt.
Echt jetzt? Und nur weil deine Hunde nach ner OP keine Box brauchten, gilt das fuer alle Hunde weltweit? Und natuerlich hatten deine Hunde jede moegliche Erkrankung/Verletzung die bekannt ist, richtig? Die hatten OPs am Rueckenmark, an der Wirbelsaeule, am Hirn, haben neue Gelenke bekommen, wurden nach Bruechen mit Platten versehen, hatten neurologische Ausfaelle wodurch sie keine Kontrolle ueber ihren Koerper hatten, hatten einen i.v.-Zugang der nicht verrutschen durfte, usw. usf.
Was du hier vom Stapel laesst ist schon mehr als nur arrogant! Geh doch mal in die TK oder einem Neurochirurgen und erklaer denen/ihm, dass Boxenruhe nach einer OP absolut unnoetig ist. Solltest du die entsprechende Kompetenz haben um sowas belegen zu koennen, wird man dir sicher gerne zuhoeren! -
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Ich schrieb ja, man ist meisten zugegen bei Krankheiten
sein offener Rücken hätte schwerlich einen kuschelschoßrolldichbeimirein-Modus verkraftet!
Verunfallte Familienmitglieder konnte ich frisch operiert leider auch nie auf den Schoß nehmen, so gerne ich es getan und ihnen insbesondere alle Schmerzen abgenommen hätte, wie auch beim Zwerg ... auch hier mussten Begrenzungen ertragen werden!
Man kann es machen wie man es möchte, richtiger geht in vielerleuts Augen immer
Ja, ich gehe so weit zu sagen, dass meine Hunde -drei an der Zahl und ist einer krank, sind alle anderen mit krank, heißt, die gesunden müssen auch BEGRENZUNGEN erdulden, eben aus zeitlicher Sicht, die für das erkrankte Tier wichtiger ist- nicht selten im Knast sitzen im Auto!
Und zwar deshalb:
Zum Glück kann ich meine Hunde zu 90% meiner Arbeitszeit bei mir haben, der Zwerg ist meist im Büro (zuhilf, da wird er begrenzt von seinen langbeinigen Schönheiten
gehalten ), dennoch müssen sie viel Zeit im Auto verbringen (da ist Knast okay, oder
der Sicherheit wegen, gell), da ich nicht selten im Stau stehe, sie nicht immer mit in die Objekte dürfen (Kunde geht vor, er hilft mir bestenfalls meine Kühlschränke zu füllen!), sie schlicht auf Baustellen auch mal im Wege sein können, ergo warten im Auto, im Knast wohlgemerkt!
Im Gegenzug habe ich immer Zeit für irre lange, abwechslungsreiche Spaziergänge. Wir finden gemeinsam die tollsten Wege, können tun und lassen was wir wollen und glaube mir Superpferd, meinen Hunden ist dabei sein tausendfach lieber, als zuhause ohne mich im Haus zu sein
Begrenzen muss ich die Tiere, mein Alltag lässt mir keine andere Wahl, wir leben diesen Kompromiss sehr, sehr gut, zufrieden und ausgeglichen!
Was ich mit dem langen blablub-Statement sagen möchte ist, dass Begrenzung nicht nur Zuhause mittels eines Knastes geschehen kann, thats all.
Ansonsten schrieb ich ja schon ziemlich zu Anfang des Freds, was ich von wegsperren halte
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Beispielsweise bei einem Bandscheibenvorfall soll der Hund wirklich komplett ruhig gehalten werden. Das ist nochmal was anderes als die normale Schonung. Dazu wird vom Tierarzt dann Boxenhaft verschrieben. Selbst ein Babystall hat da zuviel Fläche und ermöglicht zuviel latschen.
Bei Fino wäre in dem Fall tatsächlich aufgeschmissen , der toleriert absolut keine Box trotz dem Versuch ihn fürs Auto dran zu gewöhnen.
Bei Newton bin ich mir sicher das ich mir die Gewöhnung im Haus an die Box für diesen unwahrscheinlichen Fall sparen kann. Er kennt die Box aus dem Auto. Ich denke er wird das eingeknastet sein in einem solchen Fall nicht besser oder schlimmer finden als die Hunde die es Zuhause kennen. Doof werden das dauerhaft eingesperrt werden auch die Hunde finden die ihre Box Zuhause lieben.
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Ich weiß nicht, ob ich überhaupt gemeint bin, weil ich die Box z.B. nicht zum Alleinbleibtraining, zum Üben der Stubenreinheit, für Läufigkeiten oder so benutze – bei uns dient die nur dazu, den Hund nach einer OP vor verwirrtem Herumlaufen/Gefahr der Selbstverletzung zu schützen (war bisher 1x nötig) oder um Hund und unliebsame Besucher voneinander zu trennen, damit's keinen Stress gibt (kommt vielleicht 1-2x im Jahr vor), aber trotzdem hierzu:
Mal ohne provozieren zu wollen an die Boxennutzer. Wieso Box und keinen ordentlichen Zwinger mit vernünftigen Maßen für den Hausgebrauch , bei denen wo es möglich wäre?
Hier scheitert das mit dem Zwinger auch nur an der Möglichkeit – wenn ich die räumlichen Gegebenheiten dafür hätte, hätte ich einen 'Zwinger', d.h. ein Zimmer mit Hundeklappe nach draußen und einem bombensicher eingezäunten Außenbereich, wo die Hunde dann auch buddeln, in der Sonne liegen, sich den Wind durch's Fell pusten lassen könnten, wann immer sie möchten.
Und für sowas wie den Handwerkerbesuch, den ich hier ganz zu Anfang als Beispiel für die Verwendung der Box bei uns genannt habe, kämen sie dann stattdessen da rein, ja. Aber da sich leider noch niemand gefunden hat, der mir ein Haus in Ortsrandlage mit schönem großen Grundstück schenken möchte
, müssen die Hunde halt ab und an mal in nicht-alltäglichen Situationen für 20 Minuten in die Box, statt auf ihren eigenen Ländereien herumzuliegen...
(Für den Fall mit der OP hätte ich trotzdem eine Box gebraucht: die OP war kompliziert und mein älterer Rüde dann, als ich ihn mit nach Hause nehmen durfte, immer noch ein bisschen 'durch den Wind' und unter strenger Order der TÄ, dass er auf keinen Fall irgendwo hochklettern, sich dran schubbern, hüpfen, etc. durfte. Der war nachts direkt neben dem Bett in einer Box, damit er sich in seiner Verwirrung nicht selbst verletzt, indem er versucht, auf's Sofa oder Bett zu kommen, während ich schlafe. Und für solche Situationen finde ich es super praktisch, wenn Hund und Halter kein großes G'schiss um so 'ne Box machen, sondern im Einzelfall halt geguckt wird, ob der Einsatz gerade sinnvoll sein könnte, und der Hund die Box als positiv verknüpften Ruheort schon kennt.)
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Direkt nach der Kastration hat uns der vom Welpen verschmähte Auslauf dann auch sehr gute Dienste geleistet, wenn auch mit fast einem Jahr Verspätung. Da war die Hündin absolut nicht in Springlaune und konnte in aller Ruhe ihren Nachnarkose-Rausch ausschlafen. Sie hatte Sichtkontakt zu mir, konnte sich aber noch nicht an der steilen Treppe versuchen. Da war ich wirklich froh, das Ding im Keller zu haben, und der Hund blieb auch ohne Training anstandslos drin.
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Zwinger, ja nein ist nicht meins.
Wir haben Platz genug auf dem Grundstück ...
Die Rottis waren bis auf die letzte Hündin mehr draußen als drinne, immer frei im Garten bis auf eine enge Hundehütte (man könnte sagen, ein Knast ohne Gitter bei freiem Zugang) die wind-/wettergeschützt an der Seite stand, hatten sie alle Freiheiten.
Jetzt mag ich die Hunde im Haus wissen, das gefällt mir besser
Wenn doch wieder ein Rottweiler hier einzieht, kann sich das wieder ändern, ich weiß es noch nicht.
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doppelt
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Ich muss doch noch mal nachtreten, wie mir hier unterstellt wurde.
kam sie dort rein, bis die Zerstörer/Fressphase ausgestanden war, während ich arbeiten war. Sie ist dann schon von allein rein, wenn ich mir die KOnzertklamotten angezogen hatte. Für sie absolut kein Thema. Seit 1 Jahr darf sie nun mit Ole im Wohnzimmer allein bleiben. Allerdings nutze ich die Box noch während der Läufigkeiten. Jetzt gerade wieder aktuell.
Maggie kommt in der Nacht rein und wenn ich nicht da bin. Ole eher, wenn ich da bin und nicht aufpassen kann. Da ich Urlaub habe, ist es nicht oft der Fall. Meine Arbeitszeiten sind eh super (max. 2 mal am Tag für 3h, aufgeteilt in Morgens und Nachmittags oder Morgens und abends) in der zeit in der Box wird also einfach gepennt.Ich gebe es immer offen und ehrlich zu, dass ich die Box zur nächtlichen Stubenreinheit benutze und man hat mir schon öfter gesagt, dass das Bequemlichkeit ist.
Ich habe hier im Forum aber auch noch von niemandem gelesen, dass er seinen Hund zuhause regelmäßig über mehrere Stunden in eine Box sperrt.
Nicht oder überliest du es einfach, wie oben und auch deinen eigenen Beitrag!?
Seid ihr für das Tierschutzgesetz, habt ihr mal drin gelesen was zum Tierwohl ( Hunde) dort festgesetzt wurde?
Dort steht, das kein Hund über mehrere Stunden in eine Box ( kleinen Raum, der nicht mindestens Zwingergröße hat) eingesperrt sein darf!!
Außer: Zum Transport, Sicherung im Auto und nach Operationen, von TA vorgegeben, mehr nicht und das bedarf auch keine Diskussion.
Weil viele von so von auffälligen Welpen / Junghunden sprechen, die das unbedingt benötigen und andere ja keine Ahnung haben, doch ich!!
Fussel war so ein Welpe und auch Junghund und wer seine Geschichte kennt, weiß von was ich rede aber ich habe nie eine geschlossene Box angewendet.
Ich zitiere mal @Chris2406 (hoffe, es ist dir recht) und ich denke, sie bringt es gut auf den Punkt:
Informationsstand April 2016
Immer häufiger wird die Hundebox mit geschlossener Tür im häuslichen Bereich verwendet, um Welpen und Junghunde zu erziehen oder um die Hunde auf eine für den Menschen bequeme Art und Weise zuverlässig zu kontrollieren.
Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Verwendung der geschlossenen Hundebox tierschutzrechtlich erlaubt ist? Falls ja, unter welchen Bedingungen darf sie eingesetzt werden?
Aus den Beratungen des Tierschutzbeirats Rheinland-Pfalz unter Einbeziehung des Tierschutzkommentars (Hirt/Maisack/Moritz, 3. Auflage Dez.2015) ergibt sich Folgendes:
Hunde sind entsprechend den Rechtsvorschriften der Tierschutz-Hunde-Verordnung (TierSchHundeV) zu halten. Die zur Verfügung stehende Grundfläche muss 6 bis 10 qm je nach Größe des Hundes betragen. Die Rechtsvorschriften der TierSchHundeV sehen drei Ausnahmen vor.
Die TierSchHundeV gilt nicht:
a) beim Transport, hier gelten die Vorgaben der EU-Tiertransportverordnung und der Tierschutztransportverordnung.
b) bei der Haltung zu Versuchszwecken, sofern die geringeren Haltungsanforderungen unerlässlich sind. Die Unerlässlichkeit muss nach Art, Dauer und Ausmaß unerlässlich, d.h. unumgänglich notwendig sein, um den Versuchszweck nicht zu gefährden. Diese Feststellung schließt auch die ethische Vertretbarkeit der restriktiven Haltung ein.
c) während einer tierärztlichen Behandlung, wenn der Tierarzt im Einzelfall spezielle Haltungsanforderung für notwendig hält; Die Haltungsmaßnahmen unterstützen die Gesundung des Hundes/ oder schützen andere Hunde vor Erkrankungen.
Der Tierarzt muss auch hierbei die Verhältnismäßigkeit beachten; Haltungsbedingungen, welche die Anforderungen der TierSchHundeV unterschreiten, müssen nach Art, Umfang und Ausmaß unumgänglich notwendig, also unerlässlich für die Gesundung (Genesung) des Hundes sein. Nur diese Ausnahmeregelung kann für die Verwendung der geschlossenen Hundebox herangezogen werden.
Welche rechtlichen Voraussetzungen folgen daraus für den Einsatz der geschlossenen Hundebox?
Der Einsatz der Hundebox mit geschlossener Tür ist im Einzelfall im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung möglich. Der Tierarzt muss ausführen, dass die restriktive Unterbringung des Hundes in der geschlossenen Hundebox hinsichtlich Art, Umfang und Ausmaß, unumgänglich notwendig ist, um die Gesundung des Hundes zu erreichen. Unter „tierärztlicher Behandlung“ können nicht nur die körperliche Genesung, sondern auch die Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten, –störungen und -erkrankungen verstanden werden.
Ergebnis:
Die Unterbringung eines Hundes in der geschlossenen Hundebox ist möglich. Sie darf nur auf tierärztliche Anordnung (nicht auf Anordnung eines Hundeerziehers oder –therapeuten, der nicht auch Tierarzt ist) erfolgen. Der Tierarzt muss den Einsatz begleiten.
Verantwortlich i.S.d. Pressegesetzes: Dr. Christiane Baumgartl-Simons (Ansprechpartnerin)Und noch eine Anmerkung zur im Verlauf aufgetretenen Rechts-Frage:
Tierschutz-Beiräte der Bundesländer sind dazu da, Gesetzestexte zu interpretieren, wenn Fragestellungen auftreten, die nicht explizit im Gesetz erwähnt sind. Das kommt häufig vor - da man nie alles bis ins kleinste Detail ausformulieren kann.
Wenn also ein Tierschutz-Beirat, die Tierschutz-Hunde-VO zur Boxenfrage interpretiert und zu dem Schluss kommt, dass die geschlossene Box ausserhalb der drei genannten Ausnahmen (Transport, tierärztlich angeordnete Ruhe im Erkrankungsfall und Labor-Tiere) nicht tierschutzkonform ist, dienen solche Einschätzungen den Verwaltungsgerichten in Einzelfall-Entscheidungen als wichtige Entscheidungshilfe. Was in dem Link zum TS-Beirat Rheinland-Pfalz steht, ist also kein leeres Geschwafel, sondern verdient Beachtung.Zitat[quote] also weshalb sollte ich das ändern.
Das nehme ich jetzt mal als ein Beispiel, um meine Vorbehalte gegen die Kennels zu artikulieren.
Das soll nicht persönlich gemeint sein, sondern nur als Beispiel stehen, weil es in dieser Diskussion häufiger vorkommt.
Es gibt gesetzlich vorgegebene Maße, die für eine dauerhafte, mehrstündige Haltung eines Hundes in geschlossenen Räumlichkeiten gelten wie Kennel, Zwinger und ja, sogar die Wohnungsgröße kann ausschlaggebend sein, ein bitterböses Beispiel dafür ist der tragische Fall der 11 von der Halterin erschossenen Hunde (die im Anschluss auch sich selbst tötete) im Vorjahr, die nicht nur, aber u. a. auch deshalb die Anordnung bekommen hatte, einen großen Teil ihrer Hunde abzugeben, weil die Hausgröße mit etwa 80 qm als zu klein für die regelmäßige, dauerhafte, mehrstündige Unterbringung von insgesamt 13 Hunden angesehen wurde.
Diese Maße stehen in Stein gemeißelt fest. Der Gesetzestext dazu wurde ja sicher schon verlinkt.
Im Gesetz sind nicht alle Ausnahmen explizit ausformuliert - aber es wird allen einfach klar sein, dass für besondere Fälle wie Transport, medizinische Gründe (postoperativ, etc.), in denen eine nur vorübergehende längere Unterbringung in die Mindestmaße unterschreitenden "Behältnissen" zustande kommt, Ausnahmen gelten (müssen).
Auch wird niemand diese Gesetze derart streng interpretieren - vieles ist ja tatsächlich Auslegungssache, deshalb gibt es zu jedem Gesetzestext immer einen Kommentar-Text, der mindestens den zehnfachen Umfang hat - wenn es um die vorübergehende Nutzung eines Kennels zu Trainingszwecken geht, sei es zum Thema Stubenreinheit oder sei es bei Hunden, die das Alleinbleiben noch lernen müssen. Solange die räumliche Begrenzung im Kennel, die, man kann das nur immer wiederholen, die Mindestmaße für eine tierschutzkonforme Haltung deutlich unterschreitet, nur vorübergehend und als Hilfsmittel zusätzlich zu weiteren Trainingsschritten eingesetzt wird, wird einem kein Amtsveterinär einen Strick daraus drehen.
Eindeutig wird es aber, wenn der Kennel nicht mehr als Hilfsmittel, sondern als Lösung eingesetzt wird - ohne jede Option auf Besserung des Zustandes. Dann verstößt man dauerhaft gegen das Tierschutzgesetz. Da gibt es nix dran zu deuteln - wer es nicht glauben mag, kann jederzeit mit seinem zuständigen Amtsveterinär telefonieren.
Da kann man noch so viele "ja abers" aufzählen - die beliebten Beispiele sind ja "der Hund geht freiwillig da rein", "der Hund pennt doch von selbst die ganze Nacht dort drin", "es geht nicht anders", "aber er leidet doch nicht", man verstößt gegen das Tierschutzgesetz, wenn der Hund regelmäßig und dauerhaft über mehrere Stunden in einem Kennel mit geschlossener Tür gehalten wird.
Ich nutze Boxen für Transporte und ich begrenze meine Hunde räumlich, wenn sie nach einer OP nicht unbedarft herumspazieren dürfen. Beides ist nur vorübergehend und dient unmittelbar dem Abwenden von gesundheitlichen Schäden. Und auch, wenn meine Hundes des Nachts ihre Couch nicht verlassen, ist der kleine Satz "Sie KÖNNTEN es aber" der feine Unterschied zu einer Couch mit drübergebautem Käfig.Wir meinen es gut mit unseren Hunden - gerade deshalb dürfen wir vor grenzwertigen Methoden, die auf den ersten Blick vielleicht gar nicht so dramatisch erscheinen, wie andere, bereits allseits verpönte Methoden, nicht die Augen verschliessen, sondern müssen uns selbst und unsere Angewohnheiten immer wieder in Frage stellen.
Nun habe ich endgültig nichts mehr hinzuzufügen!
LG Sabine
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Wo kein Kläger da kein Richter. Und selbst wenn, Beweis es Mal. Ich möchte den sehen der mit der Polizei fremde Wohnungen stürmen lässt um zu kontrollieren ob Box zu oder offen
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Ja nun ist gut...
Wir sind alle Tierquäler, die tierschutzwiedrig handeln und du die heilige Mutter Maria....Dann zeig uns doch alle an und alle haben ihren Seelenfrieden.
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