Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII
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Helfstyna -
22. Mai 2018 um 11:01 -
Geschlossen
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Ich meine mich an einen Fall bei Bregenz zu erinnern, wo 3 Erwachsene Männer eine Frau mit Rottweiler angegriffen haben und Pfefferspray einsetzten um den Hund abzuwehren. Hund daraufhin völlig ausgetickt, Frau konnte sich retten, Hund kam ihr einige Zeit später nach.
Gefahndet wurde dann nach 3 verletzten Männern. Fraglich, was für Konsequenzen auf Hund und Halter zukämen, ob überhaupt.
Aber man kann froh sein, dass der Hund lebendig rauskam und die Frau so die Chance hatte zu flüchten. Ich glaube kaum, dass in so einem Fall jemand was sagen würde, aber ich möchte auch keinen Gebrauchshund führen, der dieses Erlebnis hatte. - Vor einem Moment
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Während dieser Clowns-Schwemme vor 2 Jahren wurde auch eine junge Frau von einem Clown bedroht, der ein Messer oder eine andere Waffe bei sich hatte. Ihr Dackel hat den Clown dann auch gebissen - in den Medien fand man ausschließlich Artikel, die das Ganze eher lustig präsentiert haben. Ob es da ein Nachspiel für die Frau gab, weiß ich leider auch nicht.
Sie wurde nicht tatsächlich angegriffen, allerdings hieß es im Zusammenhang mit diesem Hundebiss immer wieder, dass diese Clowns mit Gegenwehr rechnen müssten und sie Angriffe auf sich provozieren
Henry würde wahrscheinlich zulangen, wenn ich mich von jemandem bedroht fühle und er die Gelegenheit bekäme - toll finde ich das absolut nicht. Nicht mal, dass ich große Sorgen hätte, die Notwehr beweisen zu können. Aber mein Hund nimmt wahrscheinlich ordentlich Schaden durch einen herzhaften Tritt, deshalb werde ich wohl immer versuchen, vor meinem Hund zu stehen.
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Meine mittlerweile verstorbene Huendin hat gebissen, als mein Bruder (ihrer Ansicht nach) angegriffen wurde. Es hatte weder fuer meinen Bruder, noch fuer mich (Eigentuemerin) oder den Hund Konsequenzen. Aussage der Poizeibeamten war, dass es ein angepasstes Verhalten war und der Hund weder ausgetickt ist, noch geschickt wurde.
Die Huendin einer Freundin hat nicht gebissen, aber den Angreifer mit den Zaehnen an seiner Kehle auf dem Boden fixiert, bis die Polizei da war. Danach hat die Besitzerin sie gerufen, sie hat abgelassen ist ist zur Besitzerin. Hatte null Konsequenz.Das ist jetzt aber alles schon viele Jahre her und ich wuerde mich nicht drauf verlassen, dass es keine Konsequenzen hat.
Ich hab Hunde die zweifelfrei ausloesen und ich bin heilfroh, dass alle 3 absolut klar in der Birne sind und nicht wegen Laecherlichkeiten ausloesen. Und gerade der ernste Hund ist da absolut sachlich und laesst sich auch von mir kontrollieren. Tu ich das nicht, dann steht er an der lockeren Leine vor mir (bellend)...solange der Angreifer sich nicht auf uns zu bewegt. Er geht seitliche Bewegungen mit. Greift der Angreifer an, beisst er. Ja, das haben wir getestet
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Beispiel 3 bewaffnete Angreifer
dürfte man dem Besitzer dann nicht vorhalten sein Hund habe Menschen verletzt.
Wenn der Hund drei bewaffnete Angreifer denn überlebt.
Würde irgendwer mit einer Waffe mir gegenüberstehen, würde ich mich und meinen Hund ganz ruhig halten. -
Was du uebrigens nicht darfst, egal wie die Situation ist, ist den Hund zu schicken! Dann geht man davon aus, dass dein Hund zivil ausgebildet ist und das ist fuer dich als Privatperson mit Privathund ohne Ausnahme verboten!!
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Ich hatte da mit meiner Hündin bei den 2 Situationen wo sie zugepackt hat auch keinerlei Konsequenzen und das letzte Mal ist vor nem Jahr gewesen
Die 2 Male wurd ich körperlich angegriffen und sie hat sich laut Polizei "angemessen" verhalten.Bekannte eines Freundes hatten ein Nachspiel als der TWH nen Einbrecher zerlegt hat - da war der Unterschenkel nicht mehr zu retten..
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Bekannte eines Freundes hatten ein Nachspiel als der TWH nen Einbrecher zerlegt hat - da war der Unterschenkel nicht mehr zu retten..
Der Fall ist ein Klassiker im Jura-Studium, erstes Semester. Der Hund darf in dem Fall nicht angreifen, auch wenn sich der Einbrecher ungebeten auf deinem Grundstück aufhält.
Es gibt allerdings einen Unterschied, ob es um Eigentum geht, oder um körperliche Unversehrtheit.
Will mir jemand an Leib und Leben darf ich mich vehementer wehren, als wenn es um Eigentum geht, also darf dann auch der Hund -vermutlich- mehr. Stichwort dabei sind Notwehr, gerechtfertigt und entschuldigt. -
@rinski ich hab kein Jura studiert
Danke für die Aufklärung, in die Richtung hab ich zwar gedacht aber spannend das da so stark differenziert wird.
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Was du uebrigens nicht darfst, egal wie die Situation ist, ist den Hund zu schicken! Dann geht man davon aus, dass dein Hund zivil ausgebildet ist und das ist fuer dich als Privatperson mit Privathund ohne Ausnahme verboten!!
Darf ich da was zu fragen?
Was bedeutet zivil ausgebildet? U widerspricht das nicht der Schutzdienst Ausbildung auf dem Hundeplatz? Zumindest so wie ich sie, lange her, erlebt habe. Denn da wurden die Hunde, soweit ich mich erinnere alles private, ja auf Kommando geschickt zum stellen/verbellen u im Falle eines Falles zufassen.
Danke! -
Zivil ausgebildet sind DH der Behoerden (nicht verwechseln mit Diensthunden im privaten Sicherheitsdienst!!) und nur diese Hunde duerfen lernen ohne Ipo-Arm/Ringanzug zu beissen. Sporthunde lernen das nicht und tun es auch nicht.
Schutzdienst auf Hundeplaetzen ist Sport und tatsaechlich voellig anders als zivile Ausbildung!
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