Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Nicht entschuldigend, nur erklärend. Ich denk, dass man in solchen Situationen einfach auch mal ziemlich nicht reagiert aus Überforderung oder Nichtrealisation. Vorallem, wenn das erstmalig passiert.
Als mein Pflegehund ne Person in die Wade zwickte und dort doch zumindest Kratzer hinterlies, hab ich es so richtig erst lang hinterher geschnallt. War das erste Mal, dass sich bei der Hundedame Hundesichtungsfrust in seitwärts gerichtete Aggression entlud.
Danach trug sie zwar immer Beißkorb, aber da wo das Verhalten erstmalig auftrat und jemanden Unbeteiligten traf hab ich mich, glaub ich, nicht mal entschuldigt, sondern bin nach "Ah, Kratzer, kein Bein abgebissen" weiter gegangen, um ne halbe Stunde später zu realisieren, dass das doof war und was überhaupt passiert war und warum.
Beim 2ten Schnapphund hab ich es, basierend auf der Vorerfahrung dann wenigstens schon gesehen, bevor es passierte und vorab gehandelt.
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Und wie schon mehrfach geschrieben wurde, es gibt Ausnahmen die keine Tilgungsreife erreichen, Verurteilung lebenslange Haft z.B.
Diese Strafen würde ich jetzt aber auschliessen, weil das nicht unähnlich dem System in A ist. Also wenn es sich dort um Strafen handelt, die nach einer Frist rausfallen (wars 2024?), dann ist naheliegend, dass es sich nicht um Strafen handeln kann, die in D nicht getilgt werden könnten. Denn diese schweren Verbrechen bleiben ja hüben und drüben im Register, wie mehrfach darauf hingewiesen wurde
Absolut! Man kann den Artikelinhalten wegen nicht von einem derart hohem, verurteilten Strafmaß ausgehen, denn sonst kein anberaumter Tilgungszeitraum
das galt auch nur als wiederholter Hinweis
Wie sich was aus welchen Verurteilungen heraus bei ihr summiert hat
ist mir auch einerlei ehrlich gesagt.
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Ich würde ob erwachsener oder Kind mich immer absichern.
Kannte einen Fall wo jemand wegen fahrerflucht angezeigt worden war obwohl das erwachsene Opfer gesagt hat es bräucht keinen Krankenwagen.
So in etwa ... Nur weiss ich halt nicht, wie die Rechtslage bei solchen Vorfällen ist, also ob sie der aus dem Strassenverkehr ähnelt (hab ich mich noch nie mit beschäftigt, ob ich müsste oder nicht
).
Also wir haben in Deutschland § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
Als Unfallverursacher kommt man auch noch in die Garantenstellung aufgrund pflichtwidrigem gefährlichen Vorverhalten (sog. Ingerenz)
Einstein51 Wie würdest du dich absichern? Praktisch, im Leben, würde ich es auch so machen wie Sunti . Fragen ob alles ok ist und wenn derjenige sagt "ja" würde ich auch weitergehen.
Rechtlich sieht das etwas kniffeliger aus wenn man es ganz genau betrachten will. Wie immer.
Soll ich mal? Ach was ich bin gerade drin. ^^ Und natürlich ist das nur meine Rechtsauffassung - ein Richter kann das anders sehen.
Zitat(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Unglücksfälle - sind plötzlich auftretende Ereignisse, die eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit oder das Leben darstellen.
Erheblich meint starke Schmerzen, stark blutende Wunden, tiefe Wunden (alles was die Haut durchdrungen hat), schwere plötzliche Erkrankungen, Anfälle und alles was bleibende Schäden verursachen könnte.
Ein bisschen Zwicken (Schmerzen sind subjektiv) und ein paar Kratzer fallen da nicht drunter. In diesem Zusammenhang erwähne ich mal die Erforderlichkeit. Der Rest sollte eigendlich selbsterklärend sein.
Vielleicht noch ein wenig zur Zumutbarkeit. Den Notruf zu wählen ist immer zumutbar.
Interessant wird dann die Garantenstellung, die man ja hat sobald man selbst einen Hund hat. Kurz man hat halt dafür zu sorgen das der eigene Hund niemanden beißt. Hat er nun gebissen ist man immernoch da drin aufgrund pflichtwidrigem gefährlichen Vorverhaltens. Und da kommt dann §13StGB Begehen durch Unterlassen ins Spiel. (Ich weiß, auch schon beim Biss, aber jetzt gehts ja ums hinterher ^^) Und da kann es dann ganz schlimm werden. Den Garanten werden nach dem Tatbestand bestraft den sie eigendlich verhindern sollen. Je, nach Ausgang kann das Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung sein. Also zusätzlich zu der bereits bestehenden Fahrlässigen Körperverletzung die sowieso schon im Raum steht, weil der Hund gebissen hat.
Klingt ihregendwie alles doppeltgemoppelt, aber so ist das manchmal. Es kann beim einfach weggehen noch viel schlimmer kommen.
Und wie immer kommt es auf die Objektivität an. Das der Verletzte und der Helfer beide der Meinung sind dass es nicht so wild ist, spielt keine Rolle, wenn man dann um die Ecke ist und der Verletzte Tod zusammenbricht.
Und wenn der verletzte keine Hilfe will? Das beste was man dann machen kann, ist das was Ärzte tun.
Also als fiktives Beispiel: 50Kilo Fifi beißt die Nachbarin ins Bein. Klar man fragt wie es der Nachbarin geht, guckt natürlich selber wie es aussieht mit ihr. Ist das Bein ab, dann wird ein Krankenwagen gerufen und erste Hilfe geleistet. Steht die Nachbarin da und sagt das es nicht so schlimm ist und das das ja mal passieren kann, weil Fiffi sich erschreckt hat, und sie kenne das.(manchen Menschen ist Hilfe zu bekommen peinlich)
Dann macht man das nach folgendem Schema, weil es sich dann um einen Verzicht auf Hilfe handelt:
- Einsichtsfähigkeit.
Die Person muss in der Lage sein, zu verstehen was gerade los ist. Einer Person unter Schock spreche zumindest ich das ab.
-Aufklärung.
Der Person nochmal erklären was passiert ist und was vielleicht Folgen sein könnten. ("Mensch, Frau Nachbarin überlegen sie doch mal, sie könnten Aufgrund von Blutverlust in ihrer Wohnung ohnmächtig werden.")
-Ablehnung.
Sich am besten nochmal sagen lassen, dass diese Person wirklich keine Hilfe möchte.
-Dokumentation.
Nen Zettel mit Unterschrift, nen Zeuge, nen Video. Ist vieles Möglich.
So. :) Und nochmal, dass ist meine Rechtsauffassung - ein Richter mag das anders sehen.
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Wenn ich es mit meinen erbärmlichen Französischkenntnissen richtig verstehe, wird für Ende Februar - wenn der zuständige Staatsanwalt aus dem Urlaub zurück ist - eine öffentliche Äußerung von ihm zum Fall Elisa Pilarski erwartet.
Das Ganze ist wirklich recht mysteriös. Der Richter hat wohl schon im Vorfeld irgendwo angemerkt, dass er nicht an die Schuld der Jagdhunde glaube, obwohl er noch überhaupt keine Ergebnisse der DNA Tests habe. Und der Hund des Opfers ist weiterhin als einziger Hund in Beschlagnahmung und dort zweimal auffällig geworden.
Ich mag nicht in der Haut von irgendeinem der Angehörigen stecken. Kann mir kaum noch vorstellen, dass es da jemals wirklich eine zweifelsfreie Klärung gibt. -
In Münster wurden jetzt zwei Mini-Bullies wieder als Mini anerkannt, trotz 39cm und 40cm SH.
https://www.spiegel.de/panorama/justi…f39822ea9a6-amp
Ob die Muskulatur jetzt besser als Kriterium ist
dazu kenn ich mich absolut zu wenig aus. Aber, dass beim Stockmaß zumindest Spielraum gegeben wird find ich gut
Was ich, Unwissende, mich dabei immer frage:
Angenommen man kauft einen Mini-Bulli-Welpen und meldet ihn ordnungsgemäß als solchen an. Nun wächst der Wurm und irgendwann stellt man fest "Mist, der Zwerg hat 36cm". Dann hat man plötzlich einen Kampfhund, der wie im Artikel, eventuell im eigenen Bundesland sogar verboten ist. Was droht dem Halter denn da? Er hat ja eigentlich nichts falsch gemacht.
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In Münster wurden jetzt zwei Mini-Bullies wieder als Mini anerkannt, trotz 39cm und 40cm SH.
https://www.spiegel.de/panorama/justi…f39822ea9a6-amp
Ob die Muskulatur jetzt besser als Kriterium ist
dazu kenn ich mich absolut zu wenig aus. Aber, dass beim Stockmaß zumindest Spielraum gegeben wird find ich gut
Was ich, Unwissende, mich dabei immer frage:
Angenommen man kauft einen Mini-Bulli-Welpen und meldet ihn ordnungsgemäß als solchen an. Nun wächst der Wurm und irgendwann stellt man fest "Mist, der Zwerg hat 36cm". Dann hat man plötzlich einen Kampfhund, der wie im Artikel, eventuell im eigenen Bundesland sogar verboten ist. Was droht dem Halter denn da? Er hat ja eigentlich nichts falsch gemacht.
Zitat"Vor Gericht befand der Amtstierarzt außerdem, er habe eine recht beleibte Figur, so berichtet es eine Sprecherin. Unwahrscheinlich, dass er jemandem etwas zuleide tun könnte - ganz unabhängig von seiner Größe."
https://www.spiegel.de/panorama/justi…f39822ea9a6-ampÄhm, dicke Hunde beißen nicht?
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Es drohen Auflagen bis hin - je nach Bundesland - zum Haltungsverbot. Dieses nachsichtigere Urteil setzt hoffentlich mal ein Zeichen. -
Neben der "Beleibtheit" kommt ja offensichtlich hinzu, dass der Hund bereits 12 Jahre so geführt worden ist, dass niemandem etwas passiert ist. Das spricht ja nun auch für sich.
Diese Regelung nach Zentimetern ist derart willkürlich - ich finds gut, dass in diesem Fall so entschieden worden ist.
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Neben der "Beleibtheit" kommt ja offensichtlich hinzu, dass der Hund bereits 12 Jahre so geführt worden ist, dass niemandem etwas passiert ist. Das spricht ja nun auch für sich.
Diese Regelung nach Zentimetern ist derart willkürlich - ich finds gut, dass in diesem Fall so entschieden worden ist.
Vor allem wenn man mal darüber nachdenkt
Wie denn nun die Höhe des Hundes zu Stande kommt
Tiefergelegter kampfhund oder zwergdackel auf stelzen...
Die cm Regel sagt nichts aus, ausser wie hoch der Hund ist
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Ich hoffe, das Urteil vor dem OLG in Münster ist Richtungsweisend. In einem anderen Artikel dazu las ich, dass, selbst wenn der Mini größer ist als die 10% über der ungefähren Körperhöhe von 35,5cm, durch einen Nachweis aufgezeigt werden kann (z. B. FCI-Papiere vermute ich mal) das es sich um einen reinrassigen Mini-Bullterrier handelt.
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