Auf übelste Weise bedroht!

  • :gut: Super das ist doch schon mal was. Ich hoffe sie kriegen diese Typen.

    Und wegen deiner unangeleinten Bonny würde ich mir keine sorgen machen... ;)

    Halt uns mal auf dem Laufenden, ich bin gespannt wie das ausgeht.

    Liebe Grüsse
    Pandora

  • Zitat

    Darf man den einfach so einen elektro schocker mit sich führen ? Kenne mich nicht so aus .

    Ja, zB hier: http://www.selfdefenceshop.de/site_shop.php?kategorie=254.
    Allerdings bringen die Billigdinger nix, da muss man dann schon was richtiges kaufen.

    Pfefferspray ist kaum so einzusetzen, dass es einen nicht selber erwischt, spätestens wenn der Angreifer das Spray an sich haften hat und einem dann trotzdem noch zu nahe kommt, hat man es selber auch in den Augen.
    Das ist selbst bei den proffesionellen Sprays der Polizei schwierig und mit den üblichen Billigdingern kaum zu vermeiden. Vom Wind ganz zu schweigen.

  • Toll, Britta!! Wirklich.
    Danke für die Info, Sven!
    Ich trau mir das Hantieren mit einem Shocker ehrlich gesagt nicht zu. Wenn du da die falschen Stellen erwischst... kann das nich tödlich sein?? Hals, Schläfe etc.?
    Beim Sprühen hilft wohl nur: Zielen, Sprühen, Augen zu und ein paar Meter laufen... Ich seh mich schon wie ein aufgescheuchtes Huhn rennen :lol:

  • Hallo,
    das ist ja echt ne Sauerei von dem Typen und der arme Hund.
    So was ähnliches hab ich auch schon erlebt nur das ich noch meinen Sohn (6) bei mir hatte. Und der Typ mich auch beschimpfte, bedrohte und meinen Hund mit dem Knüppel schlug. Es gibt schon kranke Menschen. War damals auch beim Ordnungsamt. Und da lang geh ich jetzt alleine auch nicht mehr spazieren.


    LG Chrissi

  • Mannomann, die Geschichte ist ja wirklich heftig..!
    Hinterher ist man ja immer schlauer und es fallen einem all die Dinge ein, die man hätte tun sollen (wie z.B. Kennzeichen, sofort Polizei rufen etc.).
    Aber ich kann Dich gut verstehen - in solch einer Situation wäre ich auch total kopflos!
    Drücke Dir fest die Daumen, dass die Polizei etwas machen kann - wenigstens für den armen Hund dieses Ungetüms!!!!

  • Zitat

    Toll, Britta!! Wirklich.
    Danke für die Info, Sven!
    Ich trau mir das Hantieren mit einem Shocker ehrlich gesagt nicht zu. Wenn du da die falschen Stellen erwischst... kann das nich tödlich sein?? Hals, Schläfe etc.?
    Beim Sprühen hilft wohl nur: Zielen, Sprühen, Augen zu und ein paar Meter laufen... Ich seh mich schon wie ein aufgescheuchtes Huhn rennen :lol:

    Tödlich können die nich sein. Is mir zumindest nich bekannt :freude:
    Naja, Spray is sicher besser als nix. Ihr seid dann zwar beide erstmal blind und liegt am Boden wenn es ein gutes ist :lol: ....aber zumindest ist der Angriff erstmal unterbunden. Musst halt hoffen, dass du vor deinem Gegner wieder was siehst :wink:

    Ich war mal 11 Jahr bei der Polizei und hatte das Zeug öfter als mir lieb sein konnte in den Augen :shock:

  • :hallo:

    mit dem Pfefferspray wäre ich vorsichtig, denn leider ist unsere Gesetzgebung recht ähm nuja...

    Kleines Beispiel...

    Eine frühere Freundin von mir hat meist bis in die Nacht hinein gearbeitet und trug stets Pfefferspray in der Jackentasche wenn sie den Fußmarsch nach Hause angetreten ist (und in der Wohngegend desöfteren schon mal was passiert ist) Eines Nachts wurde sie von einem Vollpenner angepöpelt und angegriffen, sie sprühte das Pfefferspray in seine Augen und zeigte ihn an. Er machte eine Gegenanzeige wegen Körperverletzung. Der Anwalt meiner Freundin plädierte auf Notwehr doch das Gericht gab dem Angreifer recht und der Satz des Richters hat sich wie ein Brandzeichen in mein Gehirn gebrannt (war damals dabei)

    Das Pfefferspray wurde nicht fachgerecht mit 1m Abstand wie auf der Verpackung beschrieben benutzt und der Mann hat einen Schaden davon getragen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, das hier eine Körperverletzung vorliegt.

    Meine Freundin wurde wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt und der Mann hat sie dannach noch auf Schadenersatz verklagt.

    Auf Grund dieser Verurteilung wurde ihr dann in ihrem Fall vor Gericht auch nicht geglaubt und die Strafverfolgung wegen tätlichen Angriffs und Bedrohnung fallen gelassen.

    6 Monate später stand in der Zeitung dass er in der Gegend dann ein Mädchen nachts vergewaltigt hat...

    Soviel zu unseren deutschen Gesetzen...

    Liebe Grüsse
    Pandora

  • Pandora

    Gilt sowas nicht als Notwehr????
    Wie jetzt in meinem Fall kann man doch nicht davon ausgehen, dass ich mich gegen zwei Männer wehren kann!
    An das Pfefferspray habe ich auch schon gedacht, meine Familie predigt das schon seid Jahren!

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