Auf übelste Weise bedroht!
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Britta,
ob Notwehr oder nicht liegt im Ermessen des Richters oder Staatsanwaltschaft... und es ist ja nicht immer so wie in dem Fall meiner Freundin.
Ich hatte damals auch stets Pfefferspray in der Tasche als wir noch in der Stadt wohnten. Selbst hier auf dem Dorf nehm ich es (sicherlich einfach auch aus Gewohnheit) immer mit wenn ich alleine unterwegs bin.
Und mal ehrlich bevor mir was passiert, nehm ich es lieber in Kauf, wegen Körperverletzung angezeigt zu werden, als nachher ein Opfer zu sein.
Liebe Grüsse
Pandora -
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Pandora: Ist halt die Frage ob man selbst mit der Gefahr auf so ein in meinen Augen absolutes Fehlurteil des Gerichts, auf seinen Schutz verzichten möchte?
Und ich glaube das dies wirklich ein absolut seltenes Urteil ist und nicht als grundsätzliches Urteil angesehen werden darf.
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Ich habe mir gedanken darüber gemacht warum er sich so verhalten hat . Der hatte sicher was im Hänger was keiner sehen durfte oder die machen da kriminelle Geschäfte . Der Typ hat mit sicherheit dreck am stecken .
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Zitat
Ich habe mir gedanken darüber gemacht warum er sich so verhalten hat . Der hatte sicher was im Hänger was keiner sehen durfte oder die machen da kriminelle Geschäfte . Der Typ hat mit sicherheit dreck am stecken .
Jetzt sind hier schon die Kriminalisten unterwegs!!!!! Aber wer weiß.....???? :versteck:
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Sven,
leider ist es immer wieder so, dass unser Rechtssystem weit davon abweicht was unser eigenes Rechtsempfinden betrifft.
Jeder normal denkende vernünftige Mensch denkt wie im Fall meiner Freundin, dass hier ein Fehlurteil getroffen wurde und das meine Freundin im Recht war. Aber leider sieht die Praxis nicht immer so eindeutig im Gerichtssaal aus.
Ich könnte noch einige solcher und ähnlicher Urteile aus meiner Verwandtschaft und Bekanntschaft hier anführen, wo auch jegliches Rechtsempfinden anders aussieht als die tatsächlichen Urteile... leider.
Liebe Grüsse
Pandora -
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Ich wüßte sonst nicht warum er so ausgerastet ist und ich habe einen riecher dafür glaubt mir ich lag schon oft richtig mit solchen vermutungen .
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Zitat
Sven,
leider ist es immer wieder so, dass unser Rechtssystem weit davon abweicht was unser eigenes Rechtsempfinden betrifft.
Jeder normal denkende vernünftige Mensch denkt wie im Fall meiner Freundin, dass hier ein Fehlurteil getroffen wurde und das meine Freundin im Recht war. Aber leider sieht die Praxis nicht immer so eindeutig im Gerichtssaal aus.
Ich könnte noch einige solcher und ähnlicher Urteile aus meiner Verwandtschaft und Bekanntschaft hier anführen, wo auch jegliches Rechtsempfinden anders aussieht als die tatsächlichen Urteile... leider.
Liebe Grüsse
PandoraHmm wie gesagt ich war über 11 Jahr bei der Polizei und habe solche krassen Fehlurteile eigentlich nie erlebt. Allerdings ist das schwer zu beurteilen ohne die ganzen Details zu kennen.
Möglich is natürlich grundsätzlich alles, siehe derzeit: http://www.spiegel.de/politik/deutsc…,472951,00.html -
@ Sven,
ja den Fall verfolge ich selber im Moment, aus Interesse heraus. Ist auch ein gutes Bespiel dafür.
Ich bin zwar weder bei der Polizei, noch bin ich Rechtsanwältin aber ich hab mich mit Gesetzen und Gerichtsurteilen sowie der Geschichte ziemlich intensiv beschäftigt. An mir ist glaube ich eine Anwältin verloren gegangen
Wenn man mal etwas oberflächlich kratzt dann triffst du auf soviele Fälle die entgegen dem üblichen Rechtsempfinden entschieden wurden, das dir die Haar zu Berge stehen. Offiziell sieht die Rechtslage immer klar aus, aber was dann meist im Gerichtssaal selber geschieht entbehrt sich manchmal jeglicher Vernunft. Sogar die Begründungen der Urteile sehen neutral betrachtet sogar logisch nachvollziehbar aus.
Wie jetzt in dem Fall meiner Freundin... sie hatte blauen Flecken durch den Angriff des Mannes, "nur" Blaue Flecken... während er durch das Pfefferspray 2 Wochen lang erblindet ist. Betrachtet man das jetzt mal nüchtern und neutral kann man die Beweggründe des Richters tatsächlich auch nachvollziehen. Die Blauen Flecken meiner Freundin könnten auch anderweitig geschehen sein... während die vorübergehende Blindheit des Angreifers ärztlich attestiert wurde auf Grund der Pfeffersprayattacke...
Das Problem unserer Gesetzgebung ist, es muss immer erst etwas passieren, bis etwas unternommen werden kann. Du als Polizist bist da sicherlich auch schon an deine Grenzen gestoßen. Beispiel das Gesetz für Stalking wurde jetzt erst geändert... vorher waren selbst der Polizei die Hände gebunden und keiner durfte etwas dagegen unternehmen, bis auf eventuell Präsenz zeigen ect.
Liebe Grüsse
Pandora -
Ganz OT, aber ich muss das loswerden:
Trifft ein Rechtanwalt seinen Kolegen: "Na, wie gehts dir?"
"Ach ich hatte Stress mit einem anderen Kolegen am Hals - 1000 € Schmerzensgeld musste ich löhnen, weil mein Hund ihn gebissen haben soll!"
"Och Gott, und hast schon bezahlt?"
"Klar, hab ich das! So gab es wenigstens kein Verfahren gegen mich"
"Aber du hast doch gar keinen Hund?!"
"Das stimmt, aber was weis ich wie die Laune des Richters gewesen wäre und was er aus der Sache gemacht hätte!?"
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Zitat
Das Problem unserer Gesetzgebung ist, es muss immer erst etwas passieren, bis etwas unternommen werden kann. Du als Polizist bist da sicherlich auch schon an deine Grenzen gestoßen. Beispiel das Gesetz für Stalking wurde jetzt erst geändert... vorher waren selbst der Polizei die Hände gebunden und keiner durfte etwas dagegen unternehmen, bis auf eventuell Präsenz zeigen ect.
Bin seit etwa einem Jahr nicht mehr bei der Polizei.
Hast aber ansonsten völlig recht.Nur, verzichten sollte man deshalb trotzdem nicht auf seinen Schutz, denn sonst dürfte man ja eigentlich garnichts mehr machen, nur weil ein Richter mal irgendeinen Blödsinn entschieden hat :freude:
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