Vorgaben des Züchters

  • also, ich hab jetzt nicht alles gelesen möchte aber trotzdem meinen Senf dazu geben.


    Wir haben vor 1 Woche unseren 1. Wurf abgegeben. Wir sind Erstzüchter in einem Verein der dem VDH zugehört. Auch wir haben Klauseln im Vertrag.
    Kastration nur wenn Tierärztlich notwendig (erwünscht), keine Zucht mit Hunden außerhalb demvon der FCI anerkannten Zuchtverbandes. Ein weiterer Einsatz des Hundes zur Reproduktion oder sonstigen Vermehrung wird dem Käufer untersagt.
    Das hat nichts mit "Macken" des Züchters zu tun, sondern man will damit vermeiden, dass x beliebige Hunde ohne vorherige Untersuchungen gezüchtet werden. Und verantwortungsvolle Zucht heißt nicht nur die Elterntiere zu untersuchen sondern man will schon wissen was allgemein in der Verwandtschaftslinie liegt.
    Und an alle die immer und immer wieder der Meinung sind, Züchter wollen mit allem Geld verdienen, so eine Vertragsstrafe in Form von Geld geht (zumindest bei uns) an den Tierschutzverein.
    Auch wir empfehlen bestimmte Untersuchungen, unsere Käufer bekommen bei Durchführung einen Bonus von uns zurückgezahlt.
    Man gibt als Züchter "seine Babys" in fremde Hände und will mit sämtlichen Klauseln nur das Beste für die Kleinen. Wem das nicht passt (ob rechtlich in Ordnung oder nicht) bekommt von mit keinen Hund!!!!!

    • Neu

    Hi


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    • Ich habe selbst vernünftige Vorstellungen wie ich meinen Hund pflege, füttere, erziehe und beschäftige. Wenn mir da ein Züchter etwas vorschreiben wollte und das auch noch vertraglich festhalten möchte, nehme ich von dort keinen Welpen...


      Klar kann man sich über unterschiedliche Herangehensweisen austauschen, aber im Endeffekt ist es meine Sache...


    • Diese "Vertragsstrafe" würdest du nie im Leben eingeklagt bekommen.

    • Da sowas alles rechtlich nicht haltbar ist kann man viel erzählen und schreiben. Und mal gaanz davon abgesehen - wer will das bitteschön kontrollieren selbst wenn. Gerade mit dem .... sorry... Blödsinn mit der Kastration. Wie willste das denn kontrollieren? Regelmäßig Röntgenbilder anfordern um zu schauen ob noch alles drin ist? Oder mit dem Futter? 3x im Jahr Fotis vom Futterkeller ? :p
      Alles theoretisch nett anzuhòren aber nicht umsetzbar

    • Ich habe bei meinen 8 Neufundländerwelpen jeweils nur eine Klausel im Kaufvertrag gehabt und zwar, sollte ich den Hund, aus welchen Gründen auch immer, nicht behalten können, muß der Züchter vorab informiert werden.


      Bei den beiden Neufundländerinnen und Idefix aus dem Tierheim, ebenso.


      Finn ist ein Handschlagkauf von einer jahrelangen Bekanntschaft, die weiß, daß kein Hund jemals die Familie verlassen wird.

      So kenn ich das von unseren auch.
      Mehr Klauseln gabs nicht.

    • Ich denke, es gibt nicht nur den einen (nämlich meinen) Weg, einen Hund glücklich aufwachsen und gesund halten zu können.
      Warum sollte ich dann MEINE Ideologien vorschreiben (da würde ich als erstes vertraglich festsetzen müssen, dass nur Hundefutter mit Fleisch aus artgerechter Tierhaltung zu füttern sei, alles andere würde unter Vertragsstrafe gestellt ;) ).


      In Vorgesprächen bzw. über E-Mail Kontakt wird sich schon ziemlich ausführlich über Hundehaltung im Allgemeinen und im Besonderen unterhalten, und natürlich auch "aussortiert". So hat eine Interessentin einmal keinen Welpen von mir bekommen, weil sie Agility turniermäßig machen wollte,
      Dagegen selbst hatte und habe ich absolut nichts ein zu wenden, aber auf die Frage, was sie denn machen wolle, wenn der Hund nicht "gut genug" wird, um erfolgreich zu sein, was für andere Tätigkeiten sie sich mit dem Hund denn vorstellen könne, kam nur ein "Das ist ein Cattledog, natürlich wird der gut im Agility, was anderes will ich nicht!"


      Dennoch schreibe ich nicht vertraglich vor, dass dem Hund so und so viele Hundesportarten anzubieten seien.


      Ich denke, der spätere Kontakt mit den neuen Haltern ist einfach ungezwungener und leichter, wenn die Halter sich nicht bei jedem Kontakt ins Gedächtnis rufen müssen, was sie denn erzählen müssen, um nicht "vertragsbrüchig" zu sein ;)

    • @Jessica83,


      das habe ich auch nirgendwo erwähnt, dass es einzuklagen ist. Aber wer in den Vorgesprächen damit nicht einverstanden ist, bekommt von mir keinen Hund. Wir hatten eine Anfrage wo die Diskussion schon am Telefon diesbezüglich los ging.....Es kam zu keinem persönlichen Kennenlernen.

    • Du hast geschrieben, dass bei euch Vetragsstrafen an den Tierschutz gespendet werden, das hat für mich impliziert, dass du bereits solche Vertragsstrafen geltend gemacht hast. Tja, da wird der TS wohl lange auf ne Spende warten müssen ;-)


      Ich möchte wetten, 99,9% der Züchter, die eine Vertragsstrafe als Klausel in ihren Vertrag aufnehmen, wissen gar nicht, was eine Vertragsstrafe juristisch überhaupt ist, sonst würden sie so einen Mist gar nicht in ihren Vertrag schreiben.

    • Kastration nur wenn Tierärztlich notwendig (erwünscht), keine Zucht mit Hunden außerhalb demvon der FCI anerkannten Zuchtverbandes. Ein weiterer Einsatz des Hundes zur Reproduktion oder sonstigen Vermehrung wird dem Käufer untersagt.
      Das hat nichts mit "Macken" des Züchters zu tun, sondern man will damit vermeiden, dass x beliebige Hunde ohne vorherige Untersuchungen gezüchtet werden.

      Und wie kontrollierst Du die Einhaltung deiner Vertragsklauseln?


      Wohnen die Welpenkäufer alle bei dir "um die Ecke"?


      Was ist, wenn ein Rüde aus deiner Zucht ohne ausdrücklichen Wunsch der Besitzer eine läufige Hündin deckt, soll ja auf Spaziergängen vorkommen, ein Ups-Deckakt, der Hündinbesitzer aber die Welpen will?

    • Das ist jetzt vielleicht ein bisschen OT, aber ich hätte mal eine Frage zu diesen ganzen ungültigen Vertragsklauseln. Ich hab mich vor dem Hundekauf natürlich ordentlich informiert Ich habe jetzt gelernt, dass die nicht rechtskräftig sind etc, aber WARUM eigentlich nicht?


      Rein von meinem simplen Rechtsverständnis aus gesehen mich war ein Vertrag einfach immer binden und wenn ich einen Vertrag mit bestimmten Klauseln über den Erwerb unterschreibe hätte das für mich bedeutet, dass bestimmte Vorraussetzungen für den Vertragsabschluss auch weiterhin bestehen bleiben oder halt der Vertrag zumindest rückgängig gemacht werden kann (oder so).


      Ob Kontrolle dabei durchsetzbar ist oder nicht ist jetzt erstmal nebensächlich.


      Ich hab null Anung von Jura und dem Ähnlichen, das gebe ich sofort zu (deswegen informiere ich mich vorher immer nochmal).
      Ist einfach reine Neugierde.

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