Vorgaben des Züchters

  • Es gibt ja die sogenannten "unbilligen Vertragsklauseln". Und solche Klauseln schränken mich doch in meinem Recht über mein Eigentum zu verfügen ein.


    Würdest Du z. B. ein Auto kaufen, wenn in dem Vertrag steht, Du darfst es Sonntags nicht fahren?

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    Hi


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    • Es gibt ja die sogenannten "unbilligen Vertragsklauseln". Und solche Klauseln schränken mich doch in meinem Recht über mein Eigentum zu verfügen ein.


      Würdest Du z. B. ein Auto kaufen, wenn in dem Vertrag steht, Du darfst es Sonntags nicht fahren?

      Nö, würde ich nicht.
      Allerdings wäre mir indem Moment nicht bewusst, dass es nicht rechtskräftig ist so einen Vertrag zu erstellen, nur, dass ich unter den Bedingungen das Auto nicht kaufen würde :)

    • Es gibt gesetzliche Vorschriften, die sich auch mit Vertrag nicht umgehen lassen. Beispiel Mietrecht: starre Renovierungfristen im Mietvertrag sind unzulässig. Unterschreiben kannst Du so einen Vertrag trotzdem, die Klausel ist halt ungültig, der Rest des Vertrags bleibt dabei bestehen. Der Vermieter kann dich auch nicht aufs renovieren oder auf Zahlung der Kosten für die Renovierung verklagen - eben weil der Vertrag gegen geltendes Recht verstößt.
      Eigentum (zB am Hund) ist ein absolutes Recht. Du kannst andere von Deinem Eigentum ausschließen und Du kannst mit Deinem Eigentum machen was Du willst - im Rahmen der Gesetze (zB Tierschutzgesetz).
      Kaufst Du zB ein liebevoll restauriertes Auto und das Eigentum geht an Dich über, kannst Du mit dem Auto machen was Du willst - auch zur Schrottpresse bringen. Der vorherige Eigebtümer kann da nichts gegen machen. AUCH wenn er zB eine Klausel in seinem Vertrag stehen hat a la "Das liebevoll restaurierte Auto soll immer in einer beheizten Garage stehen, falls nicht ist eine Vertragsstrafe iHv 5000€ fällig".
      Vertragsstrafen sind immer ein Mittel zur Durchsetzung von HAUPTLEISTUNGSPFLICHTEN, diese sind je nach Vertrag verschieden. Beim Kaufvertrag bestehen diese im Übereignen der Sache (Verkäufer) und im Bezahlen des Kaufpreises und Abnahme der Sache (Käufer). Weitergehende "Fürsorgepflichten" dem Verkäufer ggü gibt es zB beim abgeschlossenen Autokauf nicht, es stünde da auch noch das Eigentum als absolutes Recht des Käufers entgegen. Vertragsstrafe darf da also gerne drinstehen, ist aber nicht durchsetzbar.
      Anders, zur Verdeutlichung, ist es zB bei Arbeitsverträgen. Wenn man mit empfindlichen Daten zu tun hat wird man eine Klausel im Arbeitsvertrag haben, dass man diese Daten keinem Dritten außerhalb des Betriebes zur Verfügung stellen darf, ansonsten Vertragsstrafe 5000€. Das ist gültig! Die Hauptleistungspflichten liegen hier im Zur Verfügung stellen der Arbeitskraft (Arbeitnehmer) und Annahme der Arbeitsjraft und Bezahlung (Arbeitgeber). Gleichzeitig ist es aber besondere Treuepflichten dem Arbeitgeber ggü, die Bestandteil der Hauptleistungspflicht des AN sind und das ist zB eine Verschwiegenheitspflicht. Hier würde eine Vertragsstrafe also greifen. Sogar noch nach Beendigung des Arbeitsvertrages.


      Ich kann beim besten Willen keine besondere Pflicht eines Welpenkaufers nach Übereignung des Welpen, also nach Abschuss des Kaufvertrags, ggü einem Züchter erkennen, dass man hier von einer Verletzung der Hauptleistungspflicht des Kaufvertrags sprechen könnte, welcher eine Vertragsstrafe nach sich ziehen könnte.
      Man kann ALLES in einen Vertrag schreiben - entscheidend ist nur, was wirksam UND durchsetzbar ist.


      (...Grundkurs BGB AT, getippt am iPhone, also bitte über die Tippfehler hinwegsehen)

    • Ich habe mir einen Havaneserwurf bei einer anderen Züchterin angesehen und die hat x-mal betont, das sie nicht wünscht- das man IHRE Havaneser schert.


      Diese Züchterin kam für mich dann auch aus anderen Gründen nicht infrage.

    • Irgendwo herrscht hier eine Doppelmoral. Auf der einen Seite sucht man den
      Züchter, der möglichst perfekt züchten soll und alle möglichen Vorkehrungen treffen soll. Und wenn man dann als Käufer eingeschränkt wird oder bestimmte Regeln einhalten soll, die ja zum Wohle des Tieres sind, dann schreit alles wieder nach dem bösen, bösen Züchter.

    • Zitat

      Bei Katzenzüchtern ist es Gang und gebe, dass man sich entscheiden muss, ob man eine kastrierte Liebhaberkatze oder für den 4-5fachen Preis eine Zuchtkatze kauft. Freigang ist natürlich verboten.

      Letzteres würde ich unterschreiben und auch einhalten.
      Aber das mit der Frühkastration finde einfach nur pervers und tierschutzwidrig. Darauf würde ich mich auf keinen Fall einlassen.


      Wenn das Tier Papiere hat, gehören die m.E. auch dann dazu, wenn man nicht den erhöhten Preis zahlt.

    • Irgendwo herrscht hier eine Doppelmoral. Auf der einen Seite sucht man den
      Züchter, der möglichst perfekt züchten soll und alle möglichen Vorkehrungen treffen soll. Und wenn man dann als Käufer eingeschränkt wird oder bestimmte Regeln einhalten soll, die ja zum Wohle des Tieres sind, dann schreit alles wieder nach dem bösen, bösen Züchter.

      Perfekt ist halt für jeden was anderes.
      Und wie schon oben geschrieben, der Grund, wieso man einen Hund aus einer bestimmten Zucht will, ist ja sehr vielfältig. Zeitpunkt, Verpaarung, Haltung der Hunde, Ausstellungsergebnisse, Leistungsnachweise, bestimmte Farben, Entfernung zum Wohnort usw.


      Wenn der Züchter bei EINEM oder zwei Aspekten nicht mit mir 1000% d'accord geht und der Rest stimmig ist, dann macht ihn das immer noch einen "fast perfekten" Züchter aus ihm.


      Das ganze ist ja auch relativ hypothetisch. Wenn man als Käufer und Verkäufer sich nicht grün ist, gibt es da sowieso meistens keinen Hund. Züchter und Käufer suchen sich eigentlich schon recht ähnlich aus.
      Ich hab noch nie gehört "Oh, die Züchterin ist eine Hexe und ich kann mit nichts übereinstimmen, was die will und wofür sie einsteht, aber einen Hund von ihr möchte ich so gern, dass ich ihr jede Lüge an die Backe klebe, die sie hören will".

    • Irgendwo herrscht hier eine Doppelmoral. Auf der einen Seite sucht man den
      Züchter, der möglichst perfekt züchten soll und alle möglichen Vorkehrungen treffen soll. Und wenn man dann als Käufer eingeschränkt wird oder bestimmte Regeln einhalten soll, die ja zum Wohle des Tieres sind, dann schreit alles wieder nach dem bösen, bösen Züchter.

      Wo ist es Doppelmoral, wenn ich mir Züchter suche, von denen ich weiß, daß sie ihre Welpen optimal (für meinen Geschmack) aufziehen, mich aber nicht in den Rechten an meinem Eigentum einschränken lasse?


      Wenn jemand einem Züchter erzählt, die Hunde werden im Zwinger gehalten, kommen nie ins Haus und er verkauft diesem Interessenten keinen Hund, kann ich das voll und ganz nachvollziehen.


      Wenn aber jemand sagt, nein, ich möchte nicht barfen, ich füttere hochwertiges Futter oder ich koche für meine Hunde und er bekommt dennoch keinen Welpen, hört mein Verständnis auf.


      Ein böser, böser Züchter ist das für mich zwar nicht, aber einer, der sich in Dinge einmischt, die ihn nach dem Verkauf des Welpen nichts mehr angehen.

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