Hund gebissen, Besitzer ist einfach weitergangen

  • Die Wunde wurde vom Arzt gespült.

    Wir wohnen auf dem Dorf, die Familie wüsste schon wo wir wohnen. Gut, der Opa kann argumentieren, dass er dachte es sei nichts passiert aber da fragt man doch nochmal nach und geht nicht einfach oder?

  • Also bei der Familie muss viel falsch gelaufen sein bei der Hundeerziehung... Ein Labbi der Menschen angeht und auch noch zubeißt... :shocked:

    Leinen- und Maulkorbzwang wäre das Mindeste, was es geben sollte. Der Staff einer Bekannten wurde wegen einer ähnlichen Sache beschlagnahmt und kam ins Tierheim. Sie hatte eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung am Hals...

    Wenn die Familie es leugnet, stünde wirklich Aussage gegen Aussage. Oder gab es Zeugen? Im Fall der Fälle würde ich in der Gegend eventuell einen Zeugenaufruf starten.

    Was mir auch noch einfällt: Wenn es ein LCD oder DRC-Hund ist, hat er eventuell bereits einen Wesenstest bestanden. Ich weiß nicht, wieviel das der Familie "helfen" würde... Aber anmerken wollte ich es.

  • Sieh es doch einfach als Präventionsmaßnahme an. Schlimm genug, dass deine Mutter gebissen wurde. Ich würde mich fragen, wer ist als nächstes dran? Alleine aus diesem Grund würde ich das Gespräch suchen und den Vorfall den Behörden melden. Offensichtlich reagiert der Hund aggressiv. Auf Hunde und Menschen.

  • Was mir auch noch einfällt: Wenn es ein LCD oder DRC-Hund ist, hat er eventuell bereits einen Wesenstest bestanden. Ich weiß nicht, wieviel das der Familie "helfen" würde... Aber anmerken wollte ich es.

    Ein Wesenstest zur Zuchtzulassung oder zur Prüfungszulassung ist normalerweise nicht mit einem zur Gefährlichkeitswiderlegung gleichzusetzen.

  • Ich habe jetzt mal eine ganz blöde Frage. Hier wurde ein paar Mal geschrieben, man würde das Gespräch mit der Familie suchen und von dessen Verlauf das weitere Vorgehen abhängig machen wollen. Aber wenn man bereits bei der Polizei Anzeige erstattet hat; nimmt dann nicht eh die Sache ihren Lauf? Ich meine worauf kann man denn dann noch Einfluß nehmen?
    Klar, ein vernünftiges Gespräch ist immer sinnvoll, besonders wenn man in einer Nachbarschaft wohnt. Nur die Konsequenzen für Halter und Hund blieben doch, egal wie das Gespräch verläuft, die Gleichen. Wäre, der Gesprächsverlauf nicht eher nur dann entscheidend wenn es darum geht ob man überhaupt Anzeige erstattet oder nicht?
    In diesem Fall halte ich eine Anzeige auf jeden Fall für richtig. Einzig schon aus dem Grund, weil der Hundeführer nach dem Vorfall einfach weiter gegangen ist. Die Ausrede, er habe nicht mitbekommen, daß die Mutter der Themenstarterin verletzt war, lasse ich nicht gelten. Wenn mein Hund Ärger mit einem anderen Hund hatte und an jemandem hochgesprungen ist, habe ich mich zu erkundigen ob irgendetwas passiert. Sei es eine Verletzung oder kaputte oder verschmutzte Kleidung.

    LG

    Franziska mit Till

  • Ein Wesenstest zur Zuchtzulassung oder zur Prüfungszulassung ist normalerweise nicht mit einem zur Gefährlichkeitswiderlegung gleichzusetzen.

    Ja, da hast du sicher recht. Allerdings ist so ein LCD-Wesenstest sehr aussagekräftig, gerade was das Verhalten gegenüber Menschen betrifft.

    Sollte der Hund da unauffällig gewesen sein und es steht Aussage gegen Aussage, der Großvater will zu dieser Zeit überhaupt nicht mit dem Hund unterwegs gewesen sein, etc. pp. Ich befürchte dann könnte es schwer werden...

    Aber wir wollen mal den Teufel nicht an die Wand malen. Wenn die Familie so nachlässig war in der Erziehung ist die Wahrscheinlichkeit ohnehin gering, dass die Nachzuchtkontrolle gemacht wurde...

  • Hallo zusammen,

    wir hatten einen ähnlichen Fall. Allerdings wurde dabei mein Hund gebissen und nicht ich. Es war auch die Großmutter mit dem Hund unterwegs. Der sieht uns und führt sich fürchterlich auf. Dann sehe ich schon, wie die Großmutter die Leine nicht mehr halten kann und der Hund auf meinen angeleinten zuschießt (ich gleich abgeleint) und sofort losgelegt hat. Die Großmutter stand schockiert und regungslos im Wald. Ich und eine Mitgassigeherin haben dann meinen Rex vom anderen Hund befreit. Ich stand unter Schock da er blutete (sah schlimmer aus als es dann tatsächlich war). Ich kannte die Halterin und bin nach dem ich Rex vom Tierarzt versorgen hab lassen direkt dort hin. Geschockt aber freundlich.

    Die Großmutter war zwischenzeitlich auch wieder zurück. Ich habe den Fall geschildert, die Rechnung vom Tierarzt mit der Bitte um Überweisung übergeben.

    Fazit: Die Rechnung wurde bezahlt. Die Halterin kam mit einem Blumenstrauß zur Entschuldigung für den Schreck und mit dem Versprechen, dass die Großmutter nicht mehr alleine mit dem Hund geht. Das wurde eingehalten, bis der Hund verstorben war.

    Das war natürlich der Idealfall, wie es laufen sollte. Daher denke ich, dass es ganz wichtig ist miteinander zu reden und nur wenn gar nichts mehr geht, die Behörden einschalten.

    In dem Fall der Themenstarterin ist das eh etwas anders. Im Normalfall sorgt der behandelde Arzt eh für jede Menge Ärger bei den Hundehaltern, sofern die Namen bekannt sind.

    In jedem Fall gute Besserung für die verletzte Mutter und hoffentlich einsichtige Hundehalter.

    LG, Tigre

  • Ich habe jetzt mal eine ganz blöde Frage. Hier wurde ein paar Mal geschrieben, man würde das Gespräch mit der Familie suchen und von dessen Verlauf das weitere Vorgehen abhängig machen wollen. Aber wenn man bereits bei der Polizei Anzeige erstattet hat; nimmt dann nicht eh die Sache ihren Lauf? Ich meine worauf kann man denn dann noch Einfluß nehmen?


    Ich bin kein Rechtsverdreher, aber nach meinem laienhaften Verständnis ist es folgendermaßen:
    Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen. Zurückgezogen werden kann der Strafantrag. Wenn öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, kann die Staatsanwaltschaft die Tat dennoch weiterverfolgen.
    Inwieweit das bei einem Hundebiss der Fall ist, vermag ich nicht zu sagen.

    In dem Fall der Themenstarterin ist das eh etwas anders. Im Normalfall sorgt der behandelde Arzt eh für jede Menge Ärger bei den Hundehaltern, sofern die Namen bekannt sind.

    Ich wurde im Krankenhaus behandelt und wurde nicht einmal gefragt, wessen Hund das war.

  • Die Wunde wurde vom Arzt gespült.

    Wenn Deine Mutter beim Arzt angegeben hat, dass sie von einem fremden Hund gebissen wurde, dann steht das so im Behandlungsbericht und dann kommt in Bälde ein Fragebogen der KV Deiner Mutter.

    Da wird nach dem Verursacher gefragt. Und dann geht die KV an den Halter des anderen Hundes, um sich die Behandlungskosten dort wiederzuholen.

    Gute Besserung!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!