Hund gebissen, Besitzer ist einfach weitergangen
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Das ist so ärgerlich, unfassbar!
Mir würde höchstens einfallen wie im Film ein Tonband mitlaufen zu lassen (unauffällig) und ihn zu einem Geständnis zu bewegen. Von wegen: "Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie täglich mit ihm gehen, wenn Sie ihn nicht kontrollieren können." - "Muss ich ja, die Tochter geht ja nicht" oder "Blöd wie es gelaufen ist, meiner Mutter geht es nicht gut. Es wäre echt nett, wenn Sie sich entschuldigen könnten, wenn ihr Hund schon Schuld ist" - "Da ist sie aber selber Schuld, wenn mein Hund sie beißt". Klappt bei einem ruhigen, sachlichen Gespräch eher, also zB zu denen zum Kaffee gehen um den Vorfall zu klären...
Ist arg hypothetisch und gestellt, aber sonst fällt mir echt nichts ein.Ist schon die Höhe, diese Aktion. Sind die Hunde denn gleich groß? Bei Menschenbissen wird oft der Zahnabdruck verglichen (mit guten Fotos...)
Mensch wie ärgerlich -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
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Ich weiß nicht, in welchem CSI-Film du aufgeschnappt hast, dass Tonaufnahmen als Beweismittel zugelassen sind
, aber...
Tonbandaufnahmen - Rechtslexikon
ZitatNach § 201 StGB macht sich wegenVerletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar, wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt, eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Gesprächsmitschnitte als Beweismittel ungeeignet? | ArbeitsrechtZitat§201 StGB hat folgenden Wortlaut: Verletzungder Vertraulichkeit des Wortes
(1)Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wirdbestraft, wer unbefugt
1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einenTonträger aufnimmt oder
2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglichmacht.
(2)Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1.das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprocheneWort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2.das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen imWortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
DieTat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentlicheMitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zubeeinträchtigen.
Sieist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zurWahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3)Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wirdbestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienstbesonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt(Absätze 1 und 2).
(4)Der Versuch ist strafbar.
(5)Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmerverwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Ich bin kein Anwalt, aber ich würde das lieber lassen.
Am Ende hat man selbst eine Anzeige am Hals und ist die einzige Person, die für irgendwas bestraft wird. -
Ich weiß nicht, in welchem CSI-Film du aufgeschnappt hast, dass Tonaufnahmen als Beweismittel zugelassen sind
, aber...
Was ist denn ein "nicht öffentlich gesprochenes Wort". Heißt, wenn es auf der Straße gesagt wird, gilt es? Oder geht's um Podiumsdikussionen?
War nur ne Idee :) Hätte mich selbst verständlich vorher noch mit dem Anwalt drüber unterhalten. Aber danke für den Hinweis.Mal wieder lustig, dass der Staat sich an Abhöraktionen nicht stört.
Echt doof gelaufen. Dass ein Schuldiger keine E*** in der Hose hat, macht mich echt wütend.
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