Bei Katzen geht es nach dem Tierschutzgesetz um das verhindern der Freigänger um "Willkürliche Vermehrung"
Dieser Grund entfällt aber bei Wohnungskatzen, die in der Regel auch kastriert sind. Kater, weil das Markieren "ekelig" ist... nicht grad ein medizinischer, wenn auch nachvollziebarer Grund.....
Pferde... 500kg Muskelmasse auf Testosteron....... Noch fragen? Einen Hengst zu halten bedarf weit anderer Voraussetzungen. Viele Stallbetreiber wollen das nicht. Versicherungen stellen Anforderungen was Zaun etc angeht.
Was die Stallbetreiber wollen, was Versicherungen für Forderungen stellen.... ALLES keine "medizinischen" Gründe" und in keinster Weise "besser als "Mein Rüde hat Dauerstress" oder "meine Hündin wird immer scheinschwanger und ist zu nichts zu gebrauchen"....
Gerechtfertigte Gründe... aber keine Begründungen laut TSchG!