Ich dachte, dass aus meinem Posting hervorging, dass UNBEHANDELT vegetieren lassen KEINE Option ist...
Wenn eine Behandlung, um erhebliche Schmerzen zu beseitigen oder zumindest zu lindern aus welchen Gründen auch immer nicht möglich / erwünscht ist, bleibt (nur) die Euthanasie.
? Mir geht es doch um eine Differenzierung (die ich hier vorher einfach nicht genau gelesen habe, drum wollte ich es mal aufdröseln) Man kann Euthanasie bei letalen Geschichten nicht mit Nichtbehandlung bei nicht-letalen Gesichten in einen Topf werfen. Du meist ja die vermutlich die Fälle, in denen die Euthanasie legale Alternative ist.
Das Zitat von mir stammt aus der Passage, in der es um die Krankheitsgeschichten geht, in der Euthanasie keine legale Alternative ist.
.Es bleibt - wenn man letztere Fälle miteinbezieht- eben gerade nicht nur die Euthanasie, im Gegenteil, da ist eine Einziehung des betreffenden Tieres vorgesehen...Genau DIESEN Unterschied wollte ich deutlich machen.