Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil V
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SheltiePower -
11. Dezember 2014 um 10:47 -
Geschlossen
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"Das ist kein Problem. Laut Hausordnung sind Tiere verboten, aber wir dulden das und solange sich niemand beschwert..."
Gerade Makler/Vermittler erzählen Dir alles, was Du hören willst… *augenroll*
Wenn laut Hausordnung Hunde verboten sind, ist das keine Standardklausel, sondern bewusst von den Eigentümern so geregelt. Damit wollte der Eigentümer/die Eigentümergemeinschaft auf jeden Fall verhindern, dass Hunde ins Haus kommen. So eine Hausordnung ist rechtlich in Stein gemeißelt und lässt sich nicht mehr nachverhandeln - erst recht nicht für einzelne Wohnungen. Ganz schlechte Voraussetzungen, wenn sich doch mal jemand beschwert!
Trotzdem viel Glück bei der Wohnungssuche - aber wie schade, dass Du diese Stadt hier verlässt…
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Hallo,
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Gerade Makler/Vermittler erzählen Dir alles, was Du hören willst… *augenroll*
Wenn laut Hausordnung Hunde verboten sind, ist das keine Standardklausel, sondern bewusst von den Eigentümern so geregelt. Damit wollte der Eigentümer/die Eigentümergemeinschaft auf jeden Fall verhindern, dass Hunde ins Haus kommen. So eine Hausordnung ist rechtlich in Stein gemeißelt und lässt sich nicht mehr nachverhandeln - erst recht nicht für einzelne Wohnungen. Ganz schlechte Voraussetzungen, wenn sich doch mal jemand beschwert!
Danke das habe ich befürchtet
Find ich nicht nett
Trotzdem viel Glück bei der Wohnungssuche - aber wie schade, dass Du diese Stadt hier verlässt…
Ich würde gerne bleiben
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War es nicht grade vor 'nem Jahr oder so als hinfällig erklärt worden, Tierhaltung im Mietvertrag zu verbieten?
Ich meine doch, dass das so in keinem Mietvertrag mehr stehen darf, sondern nur noch "Nach Absprache" und dann nur abgelehnt werden darf wenn man einen triftigen Grund angibt? -
War es nicht grade vor 'nem Jahr oder so als hinfällig erklärt worden, Tierhaltung im Mietvertrag zu verbieten?
Ich meine doch, dass das so in keinem Mietvertrag mehr stehen darf, sondern nur noch "Nach Absprache" und dann nur abgelehnt werden darf wenn man einen triftigen Grund angibt?
Sind Hausordnung und Mietvertrag wirklich das gleiche?Und egal ob Recht oder nicht, ich hätte ehrlichgesagt keinen Bock auf so ein Mietverhältnis oder Nachbarschaftsverhältnis, was so vergiftet ist. Da würde ich lieber erstmal weitersuchen.
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Das weiß ich leider auch nicht.
Ich würde da mit Sicherheit auch nicht einziehen, wenn es schon ausdrücklich heißt, dass Hunde nicht erwünscht sind und im Endeffekt muss dir ja auch niemand die Wohnung geben, wenn er keine Hunde im Haus haben will.
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Dieses Rechtsurteil besagt nur dass der Vermieter einen Grund angeben muss dafür dass Hundehaltung verboten ist. Dieser Grund kann aber sonstwas sein. Neuer Boden, Wohnung zu klein, passt nicht zu den anderen Mietern.
Er muss halt nur für jede Wohnung einen Grund angeben.
Hausordnung und Mietvertrag ist was anderes. Einem Vermieter kann ja auch nur eine Wohnung im Haus gehören. Dazu erstellt er einen Mietvertrag, darüber hinaus gibt es aber noch die Hausordnung, die zwischen allen Wohnungsbesitzern vereinbart wurde und über die sich der Vermieter nicht hinweg setzten kann. -
War es nicht grade vor 'nem Jahr oder so als hinfällig erklärt worden, Tierhaltung im Mietvertrag zu verbieten?
Ich meine doch, dass das so in keinem Mietvertrag mehr stehen darf, sondern nur noch "Nach Absprache" und dann nur abgelehnt werden darf wenn man einen triftigen Grund angibt?das war lediglich ein Urteil, keine Gesetzesänderung. Ein Urteil wirkt grundsätzlich immer nur zwischen den beiden betroffenen Parteien und hat keine allgemeine oder generelle Wirkung.
Streng genommen kann der Vermieter das also immer noch pauschal verbieten. Man müsste dann eben dagegen vorgehen, sich hoch bis zum BGH klagen und bekommt dann (mit einiger Wahrscheinlichkeit) das gleiche Urteil.
Aber Bindungswirkung für alle Vermieter geht von dem Urteil jedenfalls nicht aus. -
Oh, okay. Dann nehm' ich alles zurück. Ich war im Glauben es hätte eine Gesetzesänderung gegeben in dem Bereich. Sorry!
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Sagt mal, würdet ihr mit einem Hund 1x pro Woche 40 Minuten lang Spazierengehen, wenn die Anfahrt pro Richtung auch je 40 Minuten lang ist (mit den öffis, mit dem Auto wärens nur 15 min
) und der Hund echt ziemlich anstrengend ist und ihr 15€/Spaziergang bekommt?
Der Hund hat wohl ADHS oder sowas ähnliches und rennt quasi dauernd im Kreis und mit vollem Anlauf in die 5 bzw 8 Meter flexi, es ist also schon ziemlich mühsam und körperlich anstrengend, obwohl er eigentlich eh "nur" 15 kg herum wiegt.
Ich kenne den Hund schon und war schon oft mit ihm unterwegs, habe da aber noch für einen Hundesitter Service gearbeitet und dabei noch viel weniger Geld bekommen.
Da ich kündige und meine Chefin ohnehin keinen Ersatz für mich hätte, wäre es grundsätzlich kein Problem ihnen anzubieten es privat weiterhin zu machen sofern die Familie das möchte. Ich bin mit nur nicht wirklich sicher, ob ich mir für 15€ die Arbeit/Anstrengung antun will, oder ob ichs doch lieber lassen soll. 15€ sind ja eigentlich echt überhaupt nicht viel Geld, aber pro Monat sind 4x15€ ja schon 60€, also so gesehen schon wieder recht viel.
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Jetzt gibt es beim Hund auch schon ADHS
Ich würds nicht machen. Das sind 2 Stunden Arbeit, wenn es mit den Zeiten tatsächlich auch immer so passt und man nicht mal den Bus verpasst.
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