Fundhund als Zweithund?

  • Ein Fundhund müsste noch 6 Monate nach der Aufnahme an den Besitzer zurück gegeben werden,nach Erstattung der Pflegekosten.Da kann ganz schön was zusammen kommen.
    Marcy war auch Fundhund.Nach ca.1-2 Monaten bei mir war klar,dass sie nicht zurück gefordert wird,dann wäre es schon teuer geworden.
    Ist der Hund gechippt und bei Tasso registriert,versucht das Tierheim den Halter ausfindig zu machen

  • Mir ist mal eine Katze zugelaufen (direkt in die Wohnung :headbash: ) und sie war nur 3! Tage in Quarantäne und wurde dann zur Vermittlung freigegeben, ABER eben mit dem Hinweis, dass der Besitzer das Tier natürlich wieder zurückholen kann. Und so war es auch tatsächlich damals mit der Katze. Die war schon vermittelt und musste den neuen Besitzern dann wieder weggenommen werden.

  • Weiß jemand wie viel € pro Tag, in aller Regel, an Unterhaltungskosten für einen Tag veranschlagt werden. Eventuelle Tierarztkosten mal ausgenommen?


    LG


    Franziska mit Till

  • Zitat

    Ein Fundhund müsste noch 6 Monate nach der Aufnahme an den Besitzer zurück gegeben werden,nach Erstattung der Pflegekosten.


    Jein


    Das sind zwei getrennte Posten.
    Man kann die Unterbringung geltend machen und die Zahlung vom Eigentümer fordern. Es ist aber nicht wirklich zulässig, den Hund nur gegen Erstattung der Kosten rauszugeben.

  • @ Helfstyna bedeutet es, daß man sich im Extremfall knappe 6 Monate um einen Hund kümmert, ihn versorgt mit Allem was er braucht ( eventuell auch Tierarztbesuch/ oder zahlt die solange noch das Tierheim wie der Hund noch nicht in das Eigentum des neuen Halters übergegangen ist? ) und der Eigentümer ihn dann wieder abholen kann und die Kosten eventuell nie bezahlt und die unter Umständen auch nicht einklagbar sind, wenn der Halter wenig Geld hat?


    LG


    Franziska mit Till

  • Tierarztkosten muß z.B. der Auftragsgeber erbringen.


    Wenn der Halter sagt, dafür wäre er nicht zum TA gegangen (z.B. kein lebensbedrohender Notfall) dann bleibt der Versorger auf diesen Kosten sitzen, da er ohne Einwilligung des Besitzers eine kostenpflichtige Handlung beauftragt hat.


    Futterkosten müssen nur in durchschnittlichen Preisklassen ersetzt werden, also kein "Oberklassederhundmußmalwasanständigesbekommen-Futter"

  • Im Regelfall sind solche Dinge aber mit dem entsprechenden TH ab zu klären, so dass dieses das verantwortlich (und zahlungspflichtig) wäre (sofern es seine Zustimmung zum TA Besuch, bzw zum besonderen Futter gegeben hat)

  • Zitat

    @ Helfstyna bedeutet es, daß man sich im Extremfall knappe 6 Monate um einen Hund kümmert, ihn versorgt mit Allem was er braucht ( eventuell auch Tierarztbesuch/ oder zahlt die solange noch das Tierheim wie der Hund noch nicht in das Eigentum des neuen Halters übergegangen ist? ) und der Eigentümer ihn dann wieder abholen kann und die Kosten eventuell nie bezahlt und die unter Umständen auch nicht einklagbar sind, wenn der Halter wenig Geld hat?


    LG


    Franziska mit Till



    Wer TA und Co zahlt muss man mit dem Tierheim absprechen.
    Aber ja, so sieht es rein rechtlich aus, auch wenn sich nicht viele Eigentümer drauf einlassen, den Hund im Notfall rauszuklagen, wenn sich der Finder quer stellt.
    Aber ich habe als Pflegestelle kein prinzipielles Pfandrecht

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