Mein Hund wurde angefahren - Schuldfrage

  • Zitat

    Alles richtig, nur dass die Autos auf der Straße fuhren und das Besagte dann ohne zu blinken auf die Auffahrt gefahren ist.


    Okay, jetzt habe ich es verstanden.


    Wie es rechtlich ist, keine Ahnung, aber so rein logisch für mich, trägst du die Hauptschuld, sorry.
    Ja, der Autofahrer hat nicht geblinkt, stimmt, aber du hast ohne deinen Hund eine "Straße" überquert.
    Dazu zählen auch Ausfahrten von Parkplätzen.


    Vielleicht hat der Autofahrer eine geringe Mitschuld, weil er den Schaden verursacht hat,
    aber die Hauptverantwortung trägst du.


    Der Hund hat in dem Moment den Gehweg verlassen, als er die Ausfahrt betrat.


    Ich bin froh für dich, dass es für deinen Hund so gimpflich ausgegangen ist und würde es dabei belassen und keine Forderungen an den Autofahrer stellen. Wer weiß, was dann nachkommt? Dann darfst du noch den Schaden am Auto, so minimal er auch sein mag, bezahlen. Und alle wissen, dass ein auch kleiner Schaden sehr teuer sein kann.
    Ich würde es da nicht drauf ankommen lassen.

  • Ich wäre sehr vorsichtig damit Forderungen an den Autofahrer zu stellen. An dem Fahrzeug ist garantiert auch ein Schaden entstanden und sei es nur eine Delle. Du kannst froh sein, wenn der Fahrer nicht auf die Idee kommt, den Schadensersatz von dir zu fordern.
    Meine persönliche Meinung ist, dass es einfach unverantwortlich ist einen Hund an einer Straße ohne Leine (oder an der Flexileine) laufen zu lassen. Dass dabei mal etwas passiert, ist abzusehen. Ich werde nie verstehen, warum man dieses Risiko eingeht. Dem Hund ist es doch egal, ob er an der Leine schnüffelt oder nicht. Dieser Unfall wäre jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit nicht passiert, weil man einen Menschen nun mal nicht so leicht übersieht wie einen freilaufenden Hund. Mit einem freilaufenden Hund muss ich in einem Industriegebiet als Autofahrer auch nicht rechnen.
    Lein deinen Hund demnächst an und lern aus dem Vorfall.
    Ansonsten sei froh, dass es so glimpflich ausgegangen ist. Deinem Hund gute Besserung. Hoffentlich kommt er bald wieder auf die Beine.

  • Yep, da ist nix zu holen! Das ist in der Straßenverkehrsordnung ganz klar geregelt.
    Alles, was im Straßenverkehr mitgeführt wird, muß ständig unter Kontrolle sein und muß auf der dem Verkehr
    abgewandten Seite mitgeführt werden.
    Da geht auch keine Flexi! Da hätte ich selber schon fast mal einen platt gemacht, weil er plötzlich mit seinen 5 m vor mir auf die Straße lief.
    Merke: als Hundeführer im Straßenverkehr hat man grundsätzlich die A-Karte in der Hand...

  • Also nach dem Artikel den ich einige Seiten reingestellt habe, musst sowohl du als auch der Autofahrer bezahlen.
    Darin wird auch beschrieben, dass die Kausalhaftung strenger ist als die des HH. Wenn keine grobe Vernachlässigung deinerseits vorlag, müsste der Fahreughalter einen Anteil zahlen. Auch du musst zahlen, wenn der Hund Schaden am Fahrzeug verursacht hat. Das geht aber über die Versicherung.

  • Zitat

    Also nach dem Artikel den ich einige Seiten reingestellt habe, musst sowohl du als auch der Autofahrer bezahlen.
    Darin wird auch beschrieben, dass die Kausalhaftung strenger ist als die des HH. Wenn keine grobe Vernachlässigung deinerseits vorlag, müsste der Fahreughalter einen Anteil zahlen. Auch du musst zahlen, wenn der Hund Schaden am Fahrzeug verursacht hat. Das geht aber über die Versicherung.


    Eben. An die Leute die schreiben, die HH hätte Hauptschuld, lest bitte mal den Artikel.


    Demnach wird im Normal zu 2/3 die Verantwortung dem autofahrer aufgebürdet. Vorausgesetzt, beide Seiten haben keine gravierenden Fehler gemacht.
    Das ist aber der Fall: Der Autofahrer hat nicht geblinkt, und nicht richtig geschaut, ob alles frei ist (Vorausgesetzt, der Hund war grundsätzlich gut sichtbar und nicht versteckt hinter einem Busch oder so).
    Sollte Leinenpflicht bestanden haben, gleicht sich das event. wieder aus.


    Derm Artikel zufolge sollte also dem Autofahrer zumindest 2/3 der Kosten zulast gelegt werden können. Sollte am besagten Ort keine Leinenpflicht für Ihren Hund bestanden haben - hierzu könnte sich die TE vielleicht mal äußern - würde sich die Verteilung noch weiter zu Ungunsten des Autofahrers verschieben, da dann nur dieser Fehler gemacht hätte.

  • Zitat

    Yep, da ist nix zu holen! Das ist in der Straßenverkehrsordnung ganz klar geregelt.
    Alles, was im Straßenverkehr mitgeführt wird, muß ständig unter Kontrolle sein und muß auf der dem Verkehr
    abgewandten Seite mitgeführt werden.
    Da geht auch keine Flexi! Da hätte ich selber schon fast mal einen platt gemacht, weil er plötzlich mit seinen 5 m vor mir auf die Straße lief.
    Merke: als Hundeführer im Straßenverkehr hat man grundsätzlich die A-Karte in der Hand...



    In diesem Falle war der Hund, meiner Meinung nach, aber nicht außer Kontrolle; sondern der Autofahrer hat ihn schlicht und ergreifend übersehen. Etwas anderes wäre es wenn der Hund unvermittelt auf die Straße gelaufen wäre. Im Grunde hätte dieser Unfall ja genau so passieren können, wenn er an der Leine gewesen wäre. Der Unfall ist geschehen weil der Autofahrer nicht sorgfältig genug geschaut hat bevor er abgebogen ist. Er hätte die Hundehalterin mit Hund vermutlich genau so übersehen/können.
    Nichts desto trotz ist es wichtig solche Stellen immer gemeinsam mit seinem Hund zu passieren, eben weil Tiere unberechenbar sind.


    LG


    Franziska mit Till

  • Zitat

    . Auch du musst zahlen, wenn der Hund Schaden am Fahrzeug verursacht hat. Das geht aber über die Versicherung.


    Ich wäre mit Pauschalaussagen dahingehend vorsichtig.
    Es kann gut sein, dass die Hundehaftpflicht bei der Konstellation nicht bereit ist zu zahlen.
    Die Frage ist einfach, ob sich bei einer so unklaren Rechtslage ein möglicher Rechtsstreit lohnt, oder ob man nicht selbst bei einem Teilsieg mehr draufzahlt, als man am Ende vom Anderen bekommt

  • Zitat


    In diesem Falle war der Hund, meiner Meinung nach, aber nicht außer Kontrolle ...


    Da muss ich Dir leider widersprechen. Ein Hund, der ohne Leine alleine eine Ausfahrt überquert ist leider nicht unter Kontrolle. Wenn der HH neben dem Hund gewesen wäre, dann könnte man noch sagen, dass der Hund möglicherweise unter Kontrolle wäre, aber wenn der HH einige Meter vor dem Hund eine Ausfahrt überquert, ohne diese gefährlice Stelle zusammen mit dem Hund zu überqueren, hat dieser mMn leider die Ar***Karte. (Oder zumindest einen Teil der Ar***karte)

  • Vielen Dank für eure Antworten und die Genesungswünsche für meinen Kleinen.
    Ihm geht es den Umständen entsprechend ganz gut.


    Es ist erstaunlich, wie unterschiedlich die Meinungen hier sind.


    Ein Schaden ist an dem Fahrzeug übrigens nicht entstanden.


    Ich denke, ich werde Kontakt zu dem Verursacher aufnehmen. Vielleicht ist er einsichtig, dass er nicht unschuldig an dem Unfall ist und übernimmt zumindest 50% der Kosten.
    Sollte er dieses nicht tun, werde ich die Sache auf sich beruhen lassen.
    Letztendlich bin ich froh, dass mein Hund noch lebt und glimpflich davongekommen ist.


    VG
    Kerstin

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