Darf Chihuahua einziehen? :(

  • Respektlos mag es sein, das gebe ich zu.
    Anders herum empfinde ich aber die Einschränkungen, die so manche Vermieter sich auf die Fahne geschrieben haben, ebenso respektlos. Schließlich und endlich überlassen sie ihr Eigentum nicht unentgeltlich dem Mieter.


    Wo man in diesem konkreten Fall, Hundehaltung nicht erlaubt, etwaigen Hundehaltenden Mietern schadet, kann ich nicht nachvollziehen.


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

  • Zitat

    Selbst bei einer fristlosen Kündigung kann bis zu einem Jahr vergehen bis der unliebsame Mieter Haus/Wohnung verlassen hat. Wenn er nicht freiwillig auszieht, kann der Vermieter schlecht Hand anlegen. Er muß den Weg über die Gerichte gehen und das dauert.


    Da stimme ich zu. Aber das nur dann wenn der Mieter die Wohnung nicht rausgibt und es zur Räumung kommen muss. Muss man deswegen nicht unbedingt hier im Forum empfehlen. Denn die Räumung kostet Geld - was am Ende der Mieter tragen muss (naja, manchmal auch der Vermieter, wenn der Mieter eine EV abgibt) und aus diesem Standpunkt heraus eine neue Wohnung zu finden (am besten noch mit Schufa-Einträgen und dann soll da noch Hundehaltung erlaubt sein) ist nicht das Leichteste.


    Zitat

    Durch Zahlung von Mietrückständen...werden diese Maßnahmen unwirksam.


    Das stimmt nur bedingt. Bei der zweiten Kündigung wegen Rückständen in einem bestimmten Zeitraum, kann der Mieter nicht mehr durch Zahlung heilen.


    Zitat

    Schließlich und endlich überlassen sie ihr Eigentum nicht unentgeltlich dem Mieter.


    Nö, der Mieter hat dafür dass er eine Miete zahlt ein Dach übern Kopf, 4 Wände, häufig sogar eine Nasszelle mit WC etc., wahrscheinlich Boden- und Wandbeläge, Fenster etc. D.h. aber noch lange nicht, dass er ALLES entscheiden darf.


    Wenn man die Rechtsprechung betrachtet, muss der Vermieter ohnehin wesentlich mehr Einschränkungen hinnehmen als der Mieter.


    Dass sich viele Vermieter nicht daran halten und selbst gegen Rechtsprechung verstoßen indem sie dem Mieter immer wieder mit Einschränkungen um die Ecke kommen (Rauchen in Wohnung nicht erlaubt, Tierhaltung generell nicht erlaubt, ein Schlüssel zur Wohnung bleibt beim Vermieter), sind Sachen gegen die sich ein Mieter wehren kann.


    Dem Vermieter wird es von Gesetzwegen wesentlich schwerer gemacht.


    Aber kann man dem Vermieter nicht wenigstens noch das Recht lassen zu entscheiden, ob Hunde einziehen oder nicht? Wenn ein weiterer Mieter einzieht, muss der Vermieter dem schließlich auch erst zustimmen. Aber das (übertrieben dargestellt) gleich 5 Hunde einziehen, soll er einfach hinnehmen - bloß weil er Miete bekommt??


    Zitat

    Sich einfach einen Hund holen, auch wenn man ausziehen will, finde ich respektlos dem Vermieter gegenüber. Wegen solcher Leute wird es anderen Leuten mit Hunden nur noch schwerer gemacht.


    Das finde ich jetzt ehrlicherweise sogar gar nicht mal das Schlimmste. Sicherlich der Vermieter wird aufgrund des Verstoßes gegen dieses Verbot äußerst penibel bei der Abnahme sein, sich bei der Auszahlung der Kaution vielleicht extra lange Zeit lassen usw. Wahrscheinlich wird er sich aber auch sagen, gut dass die bald ausziehen.


    Und ja, er wird sicherlich beim nächsten Mieter, der wegen einer Hundehaltung anfragt, gleich in die Richtung Nein tendieren.


    Zitat

    Im übrigen finde ich es erstaunlich, was sich hier für Gedanken über die finanzielle Leistungsfähigkeit der TS gemacht werden. Geht das eigentlich jemanden etwas an?


    Liest Du irgendwo die Worte "Du, wieviel Geld verdienst Du eigentlich?" Also ich nicht. Es wurden nur Hinweise gegeben. Und das sollte in einem Forum doch erlaubt sein.


    Bei jedem zweiten Thread über eine geplante Hundeanschaffung wird gefragt, ob der TS sich denn der Kosten bewusst ist. Wenn hier drauf hingewiesen wird, dass ja ggf. doppelte Miete zu zahlen wäre, ist das verwerflich :???:

  • Zitat

    Sich einfach einen Hund holen, auch wenn man ausziehen will, finde ich respektlos dem Vermieter gegenüber. Wegen solcher Leute wird es anderen Leuten mit Hunden nur noch schwerer gemacht.


    Das ist immerhin fremdes Eigentum.



    Danke, das ging mir gerade auch durch den Kopf. Es geht immer mehr um sofortige Bedürfnisbefriedigung, abwarten scheint nicht mehr zeitgemäss zu sein...

  • Zitat

    Respektlos mag es sein, das gebe ich zu.
    Anders herum empfinde ich aber die Einschränkungen, die so manche Vermieter sich auf die Fahne geschrieben haben, ebenso respektlos. Schließlich und endlich überlassen sie ihr Eigentum nicht unentgeltlich dem Mieter.


    Wo man in diesem konkreten Fall, Hundehaltung nicht erlaubt, etwaigen Hundehaltenden Mietern schadet, kann ich nicht nachvollziehen.


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn


    Kann ich auch nicht nachvollziehen. Dieser Vermieter hat doch sowieso nicht vor, an HH zu vermieten. :???:

  • So nun kann ich auch mal wieder hier was dazu schreiben, war das Wochenende bei meinen Eltern um bisschen was zu beratschlagen ;)


    Der Vermieter hat die Wohnung hier 2012 an meinen Freund vermietet. Unsere Nachbarn sind hier vor kurzem lass es 2 Monate sein mit Hund eingezogen, auch nur weil es eben für ein Jahr befristet ist.


    Wir haben nachgefragt und bekamen sofort ein Nein, die Begründung war nur er mag keine Hunde und unser könnte ihn ja dann zerfleischen, ja nee is klar, der Kleine ist 4 Monate alt und würde nicht mal in seine Nähe kommen, aber ist ja erstmal egal.


    Wenn alles gut geht, werden wir Dienstag den Mietvertrag unterschrieben und auch versuchen schnellstmöglichst umzuziehen,
    denn mich als Frau höre ich nur noch Beleidigungen und gegen den Kleinen Hund hat er eh was.
    Doppelte Miete können wir uns leisten, aber danke für die Info, und das ein Hund Geld kostet weiss ich auch, sonst würde ich mirn doch gar nicht erst einen anschaffen oder?


    Sobald wir die Kündigung nach oben geschafft haben, wollen wir uns den Hund holen, denn er kann uns ja nichts groß sagen, wir ziehen dann ja eh schnellstmöglichst aus.


    Unsere Nachbarn leben mit Hund neben uns im Erdgeschoss und die Vermieter eine über uns.
    Das Haus gehört denen und die vermieten mit uns 3 Wohnungen, sind auch alle belegt.

  • Zitat


    Der Vermieter hat die Wohnung hier 2012 an meinen Freund vermietet. Unsere Nachbarn sind hier vor kurzem lass es 2 Monate sein mit Hund eingezogen, auch nur weil es eben für ein Jahr befristet ist.


    Wie jetzt? Bei befristeten Mietverträgen erlaubt er Hunde und bei unbefristeteten nicht? Ist das denn rechtens? Versteh ich nicht. :???:

  • Zitat


    Wie jetzt? Bei befristeten Mietverträgen erlaubt er Hunde und bei unbefristeteten nicht? Ist das denn rechtens? Versteh ich nicht. :???:


    Finde ich ehrlich gesagt auch sehr komisch !!! :???:

  • Zitat

    Belästigungen für Nachbarn sind nicht zu erwarten.


    Bei dem Satz musste ich grinsen :lol: Ich glaub, der einzige Hund in meinem Bekanntenkreis, den ich tatsächlich als Belästigung für die Nachbarn ansehe, ist ein Chihuahua. Der kleine Kläffer kreischt regelmäßig das ganze Haus zusammen, wenn es klingelt oder Besuch die Wohnung betritt.

  • ja denen hat er zugesagt, da es befristet ist und die nächstes jahr eh wieder ausziehen und dann in ihr fertiges haus...


    uns verwehrt er es komplett, daher kündigen wir und danach kommt er zu uns ;)

  • Du kannst uns ja am laufenden halten wie es hier weiter geht - mit Welpen, neuer Wohnung,.... :)



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