Darf Chihuahua einziehen? :(
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sobald wir unterschrieben ahben hol ich den hund und danach versuchen wir schnell in die wohnung zu kommen, bis ich ihn habe ist er auch fast 4 monate alt
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Hi,
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Also es gibt den Hund schon, und es ist nur die Frage wann du ihn holst? Ich denke mit vier Monaten sollte der Umzug kein Problem sein, achtet halt ein wenig darauf, ob der Hund Stress hat und reagiert entsprechend :)
Habt ihr schon eine Wohnung gefunden in der Hunde erlaubt sind?Was jetzt zwar nicht mehr relevant ist, aber trotzdem: Als Kleintier gelten soweit ich weiß nur in Käfigen untergebrachte Tiere. Da kann der Hund klein sein was er will
Katzen und Hunde gehören vom Mietrecht her nicht zu den Kleintieren weil sie sich frei in der Wohung bewegen. So hab ich das zumindest in Erinnerung... -
Also hier zählen Chi's und Zwergpinscher auch als Kleintiere und dürfen gehalten werden auch ohne Hundeerlaubnis.
Ist es nicht sowieso so das kein Vermieter mehr Hundehaltung verbieten darf? Ausgenommen Genossenschaften

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Zu Kleintieren: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleintier…re_im_Mietrecht
Und Vermieter dürfen Hundehaltung nicht mehr prinzipiell und grundlos verbieten. Sehr wohl aber, dürfen sie einem die Erlaubnis verweigern, wenn man fragen kommt. Z.B. mit Begründungen wie, sie haben Angst um die Böden, oder die Nachbarn würden sich gestört fühlen. Soweit mein Wissensstand.
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Hund ist Hund. Dabei zählt es keine Rolle ob er 2 cm oder 2 Meter groß ist. Und das Hundehaltung nicht mehr verboten werden darf, ist eher ein Gerücht.
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Bei uns waren freilaufende Haustiere auch nicht erlaubt, weil unsere Vermieter unter uns einen Partyservice hatten.
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Zitat
Unterschreibt den Mietvertrag, kündigt und holt euch den Welpen.
Eine fristlose Kündigung ist bei Mietverträgen nicht möglich. Dem Mieter muß immer eine angemessene Zeit gegeben werden, um eine Wohnung zu finden.
Viel Spaß mit dem Winzling wünschen
Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
Also da bin ich anders informiert: § 543 BGBEine Frist muss eingeräumt werden, wenn der Mieter die Kündigung nicht selbst zu vertreten hat, handelt er jedoch wider besseren Wissens gegen den Vertrag, muss er m.E. mit den Konsequenzen leben.
Der Vermieter darf die Haltung auch eines noch so kleinen Hundes verbieten, er muss es nur begründen und da gibt es nun genügend Dinge die man anführen kann, Lärmbelästigung, ungeeigneter Fußbodenbelag (Stichwort Stubenreinheitstraining beim Welpen) etc. Ich würde für die neue Wohnung den Mietvertrag (mit schriftlicher Erlaubnis zum Halten eines Hundes) unterschreiben, die alte Wohnung kündigen, umziehen, Welpen holen und zwar in dieser Reihenfolge.

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Habt ihr denn keine Kündigungsfrist bei eurer jetzigen Wohnung? Normal sind das 3 Monate, habt ihr das bei eurem Plan berücksichtigt? Könnt ihr euch 3 Monate lang die doppelte Miete leisten?

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Nein eigentlich kann euch nichts mehr passieren, wenn ihr den Welpen trotzdem jetzt schon holt.
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Zitat
Zu Kleintieren: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleintier…re_im_Mietrecht
Und Vermieter dürfen Hundehaltung nicht mehr prinzipiell und grundlos verbieten. Sehr wohl aber, dürfen sie einem die Erlaubnis verweigern, wenn man fragen kommt. Z.B. mit Begründungen wie, sie haben Angst um die Böden, oder die Nachbarn würden sich gestört fühlen. Soweit mein Wissensstand.
Aber ihre Nachbarn haben ja einen Hund, wie kann der Vermieter zu den einen ja und den anderen Nein sagen? Vorallem wenn sie nur so einen kleinen Hund haben wollen
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