Darf Chihuahua einziehen? :(

  • Also wenn ein Vermieter Angst um die Fussböden hat, dann darf er gar keine Wohung vermieten. Menschen machen schliesslich auch Böden kaputt und das vermutlich öfters als Hunde.

    Zitat


    Aber ihre Nachbarn haben ja einen Hund, wie kann der Vermieter zu den einen ja und den anderen Nein sagen?

    Der Hund wurde nur auf Zeit erlaubt. Ausserdem kann es durchaus ein Argument sein, wenn Vermieter durch mehrere Hunde Lärm befürchten.

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    Aber ihre Nachbarn haben ja einen Hund, wie kann der Vermieter zu den einen ja und den anderen Nein sagen? Vorallem wenn sie nur so einen kleinen Hund haben wollen

    Vielleicht gehören die Wohnungen nicht dem gleichen Vermieter,
    vielleicht möchte der Vermieter nur einen Hund im Haus haben,
    vielleicht hatten die Nachbarn den Hund schon und dann hat der jetzige Vermieter erst die Wohnung gekauft,
    vielleicht hat der Vermieter früher mal Hundehaltung erlaubt, hat aber jetzt seine Meinung bei neuen Anfragen geändert,
    vielleicht kennen die Nachbarn den Vermieter besonders gut und haben daher "Sonderrechte",
    vielleicht haben die Nachbarn auch gar keine Erlaubnis,
    oder, oder, oder... Es gibt da unzählige Möglichkeiten!

    Und noch mal: Die Größe des Hundes spielt rechtlich keine Rolle! Wenn Hundehaltung untersagt ist, gilt das für einen Chihuahua genauso wie für eine Dogge!

  • Zitat

    ich hab quasi hier ja nichts zu melden ect zumindest sagt das der vermieter...


    Womit der Vermieter Recht hat. Im Zweifelsfalle handelt Dein Freund sogar vertragswidrig. Insofern - besser beim neuen Vermieter darauf achten, dass beide im Vertrag stehen.

    Zitat

    Belästigungen für Nachbarn sind nicht zu erwarten.


    Sorry, aber wieso sollte das so sein?? Wir reden hier von einem Hund - der kann ins Haus pinkelt, der kann bellen, der kann haaren, der kann sogar beißen.

    Wenn ich ein Haustier halten will, dass keine Beeinträchtigungen für Nachbarn mit sich bringt, hole ich mir Kaninchen oder einen Hamster.

    Das Argument der Größe zu bringen ist totaler Schwachsinn. Ein Chi ist oftmals mehr Hund als manch großer. Das solltet Ihr Euch vor der Anschaffung auch nochmal bewusst machen.

    Zitat

    Eine fristlose Kündigung ist bei Mietverträgen nicht möglich. Dem Mieter muß immer eine angemessene Zeit gegeben werden, um eine Wohnung zu finden.


    Wieso sollte eine fristlose Kündigung von Mietverträgen nicht möglich sein? Natürlich kann der Vermieter ein Mietvertrag fristlos kündigen und dies ist (sorry, aber oftmals: zum Glück) gängige Praxis bei Mietschuldnern etc.

    Und der Vermieter ist auch nicht verpflichtet dem Mieter erstmal eine angemessene Zeit zu geben um etwas neues zu finden. Der Mieter hat in der Regel ohnehin eine angemessene Zeit. Geht es um Mietrückstände bekommt er ja erstmal Mahnungen, geht es um mietwidriges Verhalten Abmahnungen. In der Regel vergehen da schon mal mindestens 1-2 Monate. Kommt eine fristlose Kündigung hat er nochmal zwei bis vier Wochen Zeit.

    Allerdings ist es inhaltsleer bei einem ohnehin schon durch die Mieter gekündigten Mietverhältnis noch eine fristlose Kündigung hinterher zu schieben.

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    Ist es nicht sowieso so das kein Vermieter mehr Hundehaltung verbieten darf? Ausgenommen Genossenschaften :???:

    Wieso sollte es für Genossenschaften Ausnahmen geben? Die sind genauso Vermieter wie kommunale oder privatwirtschaftliche Unternehmen oder auch Tante Erna von nebenan.

    Der Vermieter darf nicht im Mietvertrag stehen haben, dass er Hundehaltung generell untersagt. Er kann diese aber auf einzelne Anfrage hin ablehnen.

    Was ich bei der TS jetzt nicht rauslesen konnte war, ob den im neuen Mietvertrag gleich eine Hundehaltergenehmigung verankert ist.

    Den Einwand von Woelfchen finde ich sehr wichtig. Wenn Ihr einen Vermiter gefunden habt, der Euch 3 Monate mietfrei wohnen lässt - schön. Aber das machen ja doch die wenigsten.

    Gern kursiert im Internet ja die Auffassung man könnte seine Kaution "abwohnen", sprich die letzten 2 Monate einfach keine Miete mehr zahlen. Ich sags lieber gleich: das geht nicht. Ihr habt einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution (bei ordentlicher Rückgabe der Wohnung und ggf. unter Abzug eines Einbehaltes für noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen), dürft diese aber nicht eigenständig verrechnen. Sonst kanns ganz schnell einen Mahnbescheid geben. Dies nur als Hinweis.

    Zitat

    Aber ihre Nachbarn haben ja einen Hund, wie kann der Vermieter zu den einen ja und den anderen Nein sagen? Vorallem wenn sie nur so einen kleinen Hund haben wollen


    Es sind ja aber zwei völlig unterschiedliche Grundbedingungen.

    Wir wissen ja auch nicht, was sonst so in dem Haus abgeht: Vielleicht gibt es schon Beschwerden über den Hund der Nachbarn. Vielleicht wohnen die Nachbarn im EG und die TS im DG. Vielleicht sind es unterschiedliche Eigentümer und die TS bezeichnet den Hausverwalter als Vermieter. Vielleicht ist die Wohnung der Nachbarn in einem anderen (z.B. abgewohnterem) Zustand als die der TS und so weiter...

    Zum Argument "Kleiner Hund" - siehe weiter oben. Ich kann ehrlicherweise nicht nachvollziehen, dass Hundehalter hier im Forum einen Hund mit einem Kleintier wie einem Hamster gleich setzen wollen :verzweifelt:

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    Also wenn ein Vermieter Angst um die Fussböden hat, dann darf er gar keine Wohung vermieten.


    Wohnst Du in einer Mietwohnung? Wenn nicht. Glück gehabt. Wenn doch, dann sei froh, dass es noch zahlreiche "Dummköpfe" (sorry, soll kein Angriff auf jemanden sein) gibt, die vermieten. Sollten nämlich nur noch große Finanzunternehmen vermieten, die sich zugegebenermaßen nicht so sehr um die Böden scheren müssen, wird es wahrscheinlich bald nur noch hochwertig sanierte Wohnungen geben und dementsprechende Mieten. Schau Dich doch mal in einigen Städten um. Wenn man auf dem Prenzelberg mal noch einen privaten Vermieter findet (und damit meine ich wirklich jemanden der nur ein, zwei Wohnungen hat), dann wäre das wie ein Sechser im Lotto.

    Im Übrigen, weiß Du was es kostet einen Fußboden komplett zu erneuern? Und vielleicht noch die Türzargen, weil dort dran rumgekratzt wurde o.ä. Da ist eine Kaution ein Witz dagegen.

    Es geht ja nicht um normale Abnutzungserscheinigung wie einen Kratzer. Sondern manche haben Angst vor dem Hund der nicht stubenrein ist und immer aufs Parkett macht, der nicht allein bleiben kann und die Wohnungseingangstür total zerkratzt o.ä.

    Ich finde Deine Aussage sehr einseitig betrachtet.

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    Wieso sollte eine fristlose Kündigung von Mietverträgen nicht möglich sein? Natürlich kann der Vermieter ein Mietvertrag fristlos kündigen und dies ist (sorry, aber oftmals: zum Glück) gängige Praxis bei Mietschuldnern etc.

    Und der Vermieter ist auch nicht verpflichtet dem Mieter erstmal eine angemessene Zeit zu geben um etwas neues zu finden. Der Mieter hat in der Regel ohnehin eine angemessene Zeit. Geht es um Mietrückstände bekommt er ja erstmal Mahnungen, geht es um mietwidriges Verhalten Abmahnungen. In der Regel vergehen da schon mal mindestens 1-2 Monate. Kommt eine fristlose Kündigung hat er nochmal zwei bis vier Wochen Zeit.

    Fristlos bedeutet von jetzt auf gleich. Mit dem Erhalt der fristlosen Kündigung müßte der Möbelwagen erscheinen.
    Und das gibt es nicht in der Realität.

    Die Mahnungen oder Abmahnungen sind ja nun immer noch keine Kündigungen, selbst, wenn sie die Androhung einer Kündigung enthalten. Durch Zahlung von Mietrückständen oder Beseitigung des Abmahngrundes werden diese Maßnahmen unwirksam.

    Selbst bei einer fristlosen Kündigung kann bis zu einem Jahr vergehen bis der unliebsame Mieter Haus/Wohnung verlassen hat. Wenn er nicht freiwillig auszieht, kann der Vermieter schlecht Hand anlegen. Er muß den Weg über die Gerichte gehen und das dauert.

    Im übrigen finde ich es erstaunlich, was sich hier für Gedanken über die finanzielle Leistungsfähigkeit der TS gemacht werden. Geht das eigentlich jemanden etwas an?

    Ich sehe den Umzug mit einem Welpen/Junghund übrigens unproblematischer als mit einem alten Hund, der aus seiner vertrauten Umgebung gerissen wird. Welpen/Junghunde sind neugierig, werden das Gepacke und Gerenne neugierig und aufgeschlossen erleben. Für mich stellt sich ein Umzug für solch ein junges Tier lange nicht so stressig vor, wie der Transport in einem Flugzeug in einer engen Box über Stunden.

    Bloß dazu sagt keiner was, logisch man rettet ja.

    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

  • Zum Umzug mit Hund:
    Ich finde, dass es wichtig ist, dass der Hund weiß, dass er bei seinen Menschen ist. Bud war auch als Welpe schon mit in Ferienhäusern, auf Campingplätzen, im Bus auf Treffen etc.
    Ich hab da kein Geschissel drum gemacht, ich bin bei ihm, sein Bett ist mit und fertig ;-)

  • Zitat

    Also wenn ein Vermieter Angst um die Fussböden hat, dann darf er gar keine Wohung vermieten. Menschen machen schliesslich auch Böden kaputt und das vermutlich öfters als Hunde.


    Schon mal einen Dielen- oder Parkettboden (idealerweise nur geölt) in einer Wohnung gesehen, in der ein Hund gewohnt hat? ;)

    Dass man sich bei einer selbst verschuldeten fristlosen Kündigung als Mieter noch eine Weile quer stellen kann um damit gegen das Gesetz zu verstoßen, kann doch jetzt kein ernstgemeinter Ratschlag sein? Worin liegt das Problem, mit der Anschaffung des Hundes noch ein wenig zu warten oder notfalls zu versuchen mit dem aktuellen Vermieter eine Lösung auf Zeit zu finden? Der Zusammenhang zum Auslandstierschutz erschließt sich mir hier auch nicht so richtig, aber sei es so, habe ich auch hier durchaus bereits kritische Stimmen gehört zum Thema Straßenhunde exportieren ja oder nein. :???: Wobei mir der Umzug mit aufmerksamkeitsbedürftigem Welpen mehr selbst auf den Keks gehen würde als dass ich um das Seelenheil des Hundes fürchten würde.

  • Sich einfach einen Hund holen, auch wenn man ausziehen will, finde ich respektlos dem Vermieter gegenüber. Wegen solcher Leute wird es anderen Leuten mit Hunden nur noch schwerer gemacht.

    Das ist immerhin fremdes Eigentum.

  • Zitat


    Schon mal einen Dielen- oder Parkettboden (idealerweise nur geölt) in einer Wohnung gesehen, in der ein Hund gewohnt hat? ;)

    Dass man sich bei einer selbst verschuldeten fristlosen Kündigung als Mieter noch eine Weile quer stellen kann um damit gegen das Gesetz zu verstoßen,
    kann doch jetzt kein ernstgemeinter Ratschlag sein? Worin liegt das Problem, mit der Anschaffung des Hundes noch ein wenig zu warten oder notfalls zu versuchen mit dem aktuellen Vermieter eine Lösung auf Zeit zu finden? Der Zusammenhang zum Auslandstierschutz erschließt sich mir hier auch nicht so richtig, aber sei es so, habe ich auch hier durchaus bereits kritische Stimmen gehört zum Thema Straßenhunde exportieren ja oder nein. :???: Wobei mir der Umzug mit aufmerksamkeitsbedürftigem Welpen mehr selbst auf den Keks gehen würde als dass ich um das Seelenheil des Hundes fürchten würde.

    Natürlich nicht.
    War nur auf das fristlose kündigen gemünzt.

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