• Hallo,

    wenn sich jemand einen Staff zulegen möchte, braucht er von vorne herein eine Haltegenehmigung und muss viele Auflagen erfüllen. Nicht außer acht lassen sollte man auch das Umfeld.
    Hier ist alles entspannt, aber bei meiner Tante in einem anderen Bundesland wird man grundsätzlich schief angeschaut.
    Es gibt halt viele Bedenken. Was ist in ein paar Jahren? Ändern sich die Gesetze? Was ist mit Urlaubsländern? Viele Hundeschulen nehmen diese Rasse nicht, ebenfalls Vereine und Hundepensionen. Hundewiesen mit Freilauf sind auch oft tabu für einige Rassen.
    Wenn mich aber eine Rasse so anzieht und ich sie halten will, mach ich es irgendwie möglich. Es muss aber gewährleistet sein das der Hund dabei auch ein schönes Leben führen kann und das über viele Jahre.
    Ich bewundere diejenigen die das hinkriegen, weiß aber durch eine Freundin wir problematisch das sein kann.
    Es macht einen riesen Unterschied wer da bellt. Ein Listenhund ist da viel böser als ein nett aussehender Mischling.

    LG Terrortöle

  • Ich kann mich meinen vorschreibern nur anschlie@en.
    Wo das problem an Nebelfrei's frage ist versteh ich wirklich nicht!
    Ging's hier um bc od malinois, wär auf den ersten 3 seiten nicht's anderes gestanden als 'warum genau die rasse? Hast du das wirklich gut überlegt? Kennst du alle schlechten eigenschaften/nachteile/usw usw usw usw?'
    Da hätt kein sich kein mensch drüber aufgeregt u den fragenden unterstellt provokant zu sein!

    Auch meine rasse steht auf der liste (od zumindest auf einigen).
    Selbst wenn man die gesetzlichen 'auflagen'/voraussetzungen alle kennt, damit ist es mmn einfach nicht getan!!
    Wie man mit 'so einem' hund teilweise angeschaut u/od behandelt wird (kommt natürlich auf's jeweilige umfeld/bzw den menschen darin an), steht in den ganzen gesetzestexten nämlich nirgends! i glaube nicht, daß das jedem wirklich vollends bewusst ist.
    Darum ist es mmn richtig u wichtig danach zu fragen, bzw drauf hinzuweisen!

  • Zitat


    Aber mal was ganz neutrales: Wie ist denn das nun mit der Zucht geregelt? Ich dachte auch, es darf nicht gezüchtet werden (das kann ich aber auch nur aus der Regenbogenpresse aufgeschnappt haben...)

    Diese ganze Listenhundegeschichte ist ja so kompliziert, weil es so viele unterschiedliche Regelungen gibt.
    Bundesweit gilt nur das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz, dass den Import von einigen Rassen regelt (bzw. besser gesagt verbietet).
    Alles andere (auch die Zucht) ist Landesrecht und dementsprechend hat da auch jedes Bundesland sein eigenes Ei gelegt.
    Bei uns in Baden-Württemberg ist es so, dass mit "Kampfhunden" nicht gezüchtet und nicht vermehrt werden darf, diese Hunde sind unfruchtbar zu machen.
    Kampfhunde werden definiert als Hunde "bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszugehen ist". Die Eigenschaft als Kampfhund wird grunsätzlich bei Am. Staff, Pitbull und Bullterrier vermutet solange der Hund nicht durch einen Wesenstest diese Vermutung widerlegt.
    Mit bestandenem Wesenstest ist der Am.Staff kein "Kampfhund" mehr im Sinne des Gesetzes und somit auch vom Zuchtverbot nicht mehr betroffen, da dieses sich auf die Eigenschaft "Kampfhund" und nicht auf die Rasse "Am.Staff" bezieht.
    Warum der Leinenzwang trotz Wesenstest bestehen bleibt ist mir ein juristisches Rätsel, aber das ist eben so.

    Andere Länder haben andere Verordnungen, aber wenn ich mir die Züchterlisten im VDH anschaue, sind da so ziemlich alle Bundesländer vertreten, insofern scheint es da ähnlich gehandhabt zu werden.

    Zitat

    Es sitzen tausende Staffs in deutschen Tierheimen.
    Gerade bei dieser Rasse find ich den Gedanken, einen Hund vom Züchter zu holen, fast paradox.


    Abgesehen davon, dass wir immer noch in einem freien Land leben und jeder seinen Hund da kaufen kann, wo er will, würde ich gerade bei einer Rasse, die sich in unserer Gesellschaft wirklich nie danebenen benehmen darf, auf eine seriöse Zucht und Aufzucht achten.

  • Hallo zusammen, ich bedanke mich vielmals für eure Antworten.

    Bei uns in der Gemeinde gibt es zb. überhaupt keine Liste.
    Habe mit dem Bürgermeister geredet und Ihm ist es eigentlich egal solange die steuern bezahlt werden und alles in Ordnung ist ( Hund kann nicht weglaufen, keinen schaden machen und halt die Maulkorbpflicht in Menschenmengen )
    Komme Übrigens aus Sachsen :-)

    eine frage ist allerdings noch nicht ganz klar, brauche ich einen hundeführerschein bzw. was genau ist dieser Führerschein?
    ich habe so genannte Kampfhunde im Tierheim ausgeführt und brauchte da auch keinen

  • Da erzählt dein Bürgermeister leider was Falsches.

    Das von mir verlinkte Hundegesetz ist für alle Gemeinden in Sachsen bindend, hier nochmal

    http://www.hundeguide24.de/hundegesetze/2…tz-sachsen.html

    Keine Gemeinde kann sich über ein Landesgesetz stellen.

    Anders sieht es mit der Hundesteuer aus. Da ist jede Gemeinde frei in welcher Höhe sie diese bemisst.

    Ich wäre an deiner Stelle sehr vorsichtig und würde mich strikt an die Richtlinien des Hundegesetzes halten. Sollte dich jemand z. B. beim Landkreis anzeigen, bist Du deinen Hund unter Umständen los.

    Lies dir das Gesetz durch, dort werden alle deine Fragen beantwortet. Im Zweifel, frag beim Ordnungsamt nach, die sind kompetenter als der Bürgermeister.

    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

  • huhu, also er hat mir es so gesagt, ich solle wenn ich den Hund habe, ihn melden und die Richtlinien für ihn erfüllen.
    von der Satzung her gäbe es keine Einschränkung, das diese Rasse bei uns in der gemeinde verboten wäre.
    In Freiberg zb. ( die nächste Stadt ) sind zb. PitBulls verboten aber AmStaff und Bullis nicht.

    aber jetzt nochmal zur Anschaffung, ich muss lediglich eine Haftpflicht besitzen udnd en Hund zum wesenstest schaffen, ist das richtig? oder muss ich noch etwas erfüllen bzw tun ( außer steuer und den Hund füttern :-) )

  • Zitat


    Als generell gefährlich gelten Hunde der Rassen:
    1. American Staffordshire
    2. Terrier, Bullterrier
    3. Pitbull Terrier

    Die Erlaubnis einen gefährlichen Hund zu halten, wird von der Kreisverwaltungsbehörde für einen Hundehalter auf Antrag ausgestellt. Der zukünftige Hundehalter muss für die Erteilung der Erlaubnis mindestens 18 Jahre alt sein, die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen, für den Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen und sicherstellen, dass der Hund so gehalten wird, dass er nicht ohne den Willen des Hundehalters das Gelände oder die Wohnung verlassen kann.
    Unter gewissen Vorrausetzungen kann die beantragte Erlaubnis befristet werden. Für die Erlaubnis muss der Hundehalter der Kreispolizeibehörde mitteilen, wie viele Hunde gehalten werden, wie alt die Hunde sind und welcher Rasse sie angehören.
    Des Weiteren verlangt die zuständige Behörde Hinweise zur Haltung sowie die Personalien des Hundehalters. Wenn Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Halters bestehen, kann der Antrag auf die Erlaubnis zur Haltung des gefährlichen Hundes zur Vermeidung von Gefahren abgelehnt oder mit Auflagen versehen werden. Hierzu gehört z.B. der Sachkundenachweis des Hundehalters.

    Quelle: siehe oben

    Ich habe es dir jetzt raus kopiert. Ich hoffe, jetzt ist alles klar.

    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

  • Joa habe alles verstanden :-) nur ich versteh das mit der Sachkunde nicht ganz, ist das der Wesenstest oder muss ich da zu nem Lehrgang mit Prüfung???? sry wenn ich so damlich frage aber die gestze sind mir manchmal etwas zu blöd umschrieben.
    ich habe selber jeden tag mit dem Gesetz zu tun, bin also nicht allzu doff denk ich ;-) aber manches verstehe ich nicht wirklich un muss öffters fragen damit es richtig wird.

    lg

  • Wesenstest ist die Prüfung des Hundes.

    Sachkundenachweis ist eine Prüfung des Halters.

    Bei uns in Berlin kann man den Sachkundenachweis beim Tierarzt ablegen. Wie es bei euch in der Bemeinde ist, mußt Du erfragen.

    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

  • Zitat

    muecke hat geschrieben:
    Es sitzen tausende Staffs in deutschen Tierheimen.
    Gerade bei dieser Rasse find ich den Gedanken, einen Hund vom Züchter zu holen, fast paradox.

    Abgesehen davon, dass wir immer noch in einem freien Land leben und jeder seinen Hund da kaufen kann, wo er will, würde ich gerade bei einer Rasse, die sich in unserer Gesellschaft wirklich nie danebenen benehmen darf, auf eine seriöse Zucht und Aufzucht achten.

    Ich wüsste nicht, wo ich geschrieben hab, dass jemand sich seinen Hund NICHT da kaufen darf, wo er will.
    Ich habe meine Gedanken zu dem Thema geäussert. Nicht mehr- und nicht weniger.

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