Vermieter rät zum Abstand nehmen vom Hundekauf

  • Zitat

    Ich würde auch warten, bis die Kaninchen nicht mehr sind. (Auch, wenn ich die Einstellung des Vermieters echt unfassbar finde...)
    Aber das zeigt ihm, dass ihr kompromissbereit seid. Und falls er Angst hat, dass ihr Tiermessis oder sowas seid, habt ihr ihm damit auch bewiesen, dass es nicht so ist.


    Verstehen, tue ich solche Vermieter absolut nicht. Aber leider, und das musste ich in meinem Fall ja auch schmerzlich feststellen, haben Vermieter "die Macht". Klar, kann man dagegen angehen usw., aber wenn man Gerichtsverfahren oder irgendnen Stress vermeiden will, ist man als Mieter der Gearschte. (Entschuldigt den Ausdruck)


    Was bitte ist denn unfassbar daran das der Vermieter nicht 2 Kanninchen und 1 Hund + 2 Menschen auf 77qm haben will?


    Und was ist nicht zu verstehen an dem ersten Brief, wo der Vermieter sehr freundlich seine Wünsche darlegt?


    Meine Güte, jeder Mensch sollte doch wissen: Ohne schriftliches ist man arm dran.
    Und wenn man bei sowas wie einer Mietsache eben erst einzieht ohne wirklich zu wissen das es geht, tja, das nennt sich Lehrgeld!
    Steht ja drin im Vertrag: Nach Erlaubnis des Vermieters! Nicht der Stellvertrerin oder dem Papst oder dem Eisverkäufer, nein, die Erlaubnis des Vermieters.
    Wurde nicht eingeholt, tja, selber schuld. Und da ist der Vermieter nicht böse oder mies oder gemein, nein, der möchte einfach nicht soviel Viehzeugs in der frisch gemachten Wohnung.
    Und er war noch sehr freundlich, er bietet sogar einen Kompromiss an, nämlich warten bis die Kanninchen nicht mehr sind. Das ist etwas das er garnicht anbieten muss, das ist wirklich nett von ihm.


    Wirklich, ich finde es eher unfassbar wie der Thread sich entwickelt.
    Da hat die Stellvertreterin einfach mal "Ja ja, eigentlich kein Problem" gesagt und nun ist der Vermieter böse?
    Weil die TS eben der Stellvertrerin geglaubt hat und nicht dem, was im Vertrag steht?

  • Du drehst mir ja die Worte im Mund rum. Ich finde es unfassbar, dass der Vermieter solche seltsamen Äußerungen von sich gibt. ICH finde es auch makaber, dass er schreibt, ob sie nicht lieber warten wollen, bis die Kaninchen tot sind. Aber da kann man ruhig anderer Meinung sein.


    Ferner hab ich nie geschrieben, dass ich es nicht auch naiv finde, ohne wirkliche Erlaubnis davon auszugehen, einen Hund halten zu dürfen. Ich selbst war genauso naiv und mir wurde das in dem Moment dann auch bewusst, WIE naiv ich war.. an das Gute im Menschen zu glauben (in meinem Fall, nicht in diesem).
    Und dennoch: Der Vermieter hat offenbar gar nix gegen einen Hund, sonst würde er ihn ja nach dem Ableben der Kaninchen nicht erlauben. Ich verstehe, dass er das Laminat und den Rest der Wohnung vor einem blutrünstigen Hund schützen will, aber ich bin und bleibe dabei, dass ich die Äußerungen von ihm nicht gutheiße und das darf ich hier jawohl schreiben, wenn ich das so empfinde.


    Meine ehemalige Vermieterin hatte eine Hundephobie. Das war ihr "triftiger Einzelfallentscheidungsgrund". Und ich danke ihr sehr, dass ich Ruby trotzdessen für ein paar Wochen dort haben durfte. Warum das doch "so einfach" ging? Sie hatte KEINE Phobie. Sie hat es nur gesagt, weil sie Angst um die Wohnung hatte, die eh schon mehr als eine Bruchbude war. Das Parkett konnte schon nicht mehr kaputter sein. Und ich bin, als Ruby bei uns einzogen ist, mehrmals im Treppenhaus DIREKT an ihr vorbeigegangen und sie zeigte null Regung. Ich habe immer höflich gefragt, ob ich kurz warten solle oder so, weil das Treppenhaus ja doch recht eng war. Nö. Auch als sie klingelte und Hund an der Tür stand und ich sie festhielt, war Frau Vermieterin völlig unbeeindruckt... auch als Ruby größer (und "bedrohlicher") wurde. Es war ein Vorwandt, um bloß ein hundefreies Haus zu behalten.


    Aber so ist es eben. Es wird "im Einzelfall" entschieden und man hat die A- Karte. Das und nichts anderes meinte ich! (Und jaaa, ich weiß, dass es auch vermieter gibt, die wirklich triftige Gründe haben, weshalb ein Hund nicht einziehen soll oder eben Angst haben, dass aus einem nachher fünfzehn werden, aber dann soll man das doch bitte einfach im Mietvertrag festhalten)


    Ich finde nicht, dass man sich ausnahmslos auf die Seite des Vermieters stellen kann, ebenso nicht auf die der TE. Aber wie gesagt, das letzte Wort hat nunmal einfach der Vermieter, auch wenn der Mieter noch so ein toller Hundehalter wäre - und das finde ICH einfach ungerecht.

  • Ich habe auch nicht gesagt, dass der Vermieter böse oder gemein ist. Ich konnte nur seine Argumentation nicht ganz verstehen ( nur weil sein Hund alles zerlegt hat muss doch nicht jeder so sein).


    Natürlich hätte ich das alles vorher schriftlich festhalten sollen, aber was soll man machen, wenn der Vermieter im Ausland lebt und es ewig dauert mal eine Antwort zu bekommen... Und da ich die Vertreterin schon seit gut 20 Jahren kenne, dachte ich halt, dass man sich auf ihr Wort verlassen kann.


    Das mag naiv sein.


    Ich habe auch gelesen, dass, wenn im Mietvertrag steht, dass Kleintiere erlaubt sind und nur Hunde und Katzen der Erlaubnis bedürfen, kann er nicht als seinen Hauptgrund nennen, dass die Kaninchen erst weg müssen bevor man sich einen Hund anschaffen darf.

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    Aber so ist es eben. Es wird "im Einzelfall" entschieden und man hat die A- Karte. Das und nichts anderes meinte ich! (Und jaaa, ich weiß, dass es auch vermieter gibt, die wirklich triftige Gründe haben, weshalb ein Hund nicht einziehen soll oder eben Angst haben, dass aus einem nachher fünfzehn werden, aber dann soll man das doch bitte einfach im Mietvertrag festhalten)


    Jetzt mal angenommen, Du hättest eine Wohnung, Deine sauer erarbeiteten Penunzen stecken als Kapital drin, das ist Deine Altersvorsorge, Du bist kein Immobilienhai ;) mit größerem Vermögen: würdest Du ausnahmslos einen Hund erlauben?

  • Klar kommt das auf die Gegebenheiten an. Aber wenn der Mieter mir sagt, dass er noch mindestens ein dreiviertel Jahr zuhause ist um für die Grunderziehung zu sorgen. Und mir dann noch schreiben, dass es genug Menschen in der Umgebung gibt, die den Hund nehmen wenn es mal nicht anders geht.
    Mir die Kopie des Tierhalterhaftpflichtsversicherungsscheins zuzusenden und nicht sagt, wir holen uns einen Welpen und nehmen uns dafür eine Woche Urlaub.
    Dann würde ich es erlauben. Und da wäre es egal, ob da noch zwei Kaninchen wohnen.


    Ich sehe ja auch ein, dass das alles Vertrauenssache ist.

  • Zitat

    Jetzt mal angenommen, Du hättest eine Wohnung, Deine sauer erarbeiteten Penunzen stecken als Kapital drin, das ist Deine Altersvorsorge, Du bist kein Immobilienhai ;) mit größerem Vermögen: würdest Du ausnahmslos einen Hund erlauben?


    Das hab ich doch nicht geschrieben. "Ausnahmslos" sicherlich nicht. Ich schrieb ja "wirklich triftige Gründe", aber die sind für manche schon "weil Herr und Frau XY schon zwei Hasen haben, dürfen sie keinen Hund" (ich weiß, dass in diesem Fall die renovierte Wohnung der Hauptgrund ist!).


    Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich einfach als Vermieter gerne zB einen Nachweis über die Haftpflicht hätte. Ich würde eben, sagen wir mal, gewisse Bedingungen stellen. Einfach, dass das, was im Falle eines Falles vom Hund zerstörtes Eigentum, ersetzt wird. Und wie gesagt, würde ich eventuell (wenn ich unsicher wäre im Sinne von Tiermessi) hineinschreiben, dass eben nur EIN Hund erlaubt ist. Wenn sich herausstellt, dass die Mieter sehr verantwortungsbewusst sind, kann man ja über weitere Hunde reden, aber am Anfang braucht man als Vermieter natürlich gewisse Sicherheiten, ich schrieb an keiner Stelle, dass ich das unverständlich finde.


    Ich finde es nur einfach unmöglich, wenn von vornherein die Hundehaltung untersagt wird, ohne den Mieter zu kennen und sich dann irgendwelche Gründe ausgedacht werden. Vielleicht (oder sehr wahrscheinlich) habe ich etwas romantischere Vorstellungen, da ich nunmal kein Vermieter bin, sondern in der anderen Position bin und noch dazu selber "Opfer" war (wenn auch nicht ganz ohne eigene Mitschuld). Aber ich bin einfach der Meinung, dass eine frisch renovierte Wohnung nicht direkt ein Ausschlusskriterium sein muss. Es kommt auf die Menschen an, die diesen Hund halten. Es gibt auch Menschen, die ein neues Laminat ganz ohne Haustiere völlig demolieren können, einfach weil sie es nicht ordentlich pflegen oder sonst was.
    Man kann Leuten nur vor den Kopf gucken, das ist wahr. Aber in diesem Fall hier... da haben wir eine Stellvertreterin, die die neuen Mieter schon lange kennt. Sie könnte ja zumindest schonmal einordnen in "verantwortungsbewusst" oder nicht und demensprechendes veranlassen (wenn sie die Rechte dazu hätte, die sie ja offenbar nicht hat).


    Oder als Beispiel: Ich ziehe erneut um in eine neue Wohnung. Ein "Traumvermieter" wäre für mich dann folgender. Er informiert sich bei mir über meinen Hund und lernt ihn, wenn er will, kennen. Wenn er unsicher wäre, würde er mich fragen, ob er meine derzeitigen Vermieter fragen darf, wie die Nachbarn mit meinem Hund klarkamen, ob er viel bellt, ob die alte Wohnung Schäden davongetragen hat und wenn ja, wie ich es gehandhabt habe usw. Und jeder, der sich da nichts vorzuwerfen hat, würde (finde ich) sein Ok geben.
    Wenn man erst gewillt ist, sich einen Hund anzuschaffen, würde ich vom Vermieter erwarten und es wäre vollkommen ok, wenn er meinetwegen jährlich /oder öfter/ einen Nachweis über die Haftpflicht haben möchte. Und dass man eben eine Klausel in den Mietvertrag setzt (kenne mich damit nicht aus und weiß nicht, ob das rechtens ist. Ich fände es aber ok), dass der Mieter am Eigentum des Vermieters, Schäden, die der Hund angerichtet hat, zu bezahlen hat.


    ... Alles in allem ist es ja aber auch ganz egal, was ich oder sonst jemand darüber denkt. Es macht sowieso jeder anders und wie gesagt: Wenn ein Vermieter keinen Hund in seiner Wohnung möchte, wird er das auch zu 99% durchkriegen... meine Meinung.

  • Zitat


    Ich habe auch gelesen, dass, wenn im Mietvertrag steht, dass Kleintiere erlaubt sind und nur Hunde und Katzen der Erlaubnis bedürfen, kann er nicht als seinen Hauptgrund nennen, dass die Kaninchen erst weg müssen bevor man sich einen Hund anschaffen darf.


    Die Vertreterin hat sich nicht korrekt verhalten.
    Sowweit mir bekannt ist, bedürfen doch Kleintiere wie Kaninchen gar keiner Genehmigung. Steht was darüber in Deinem Mietvertrag?

  • Da steht: " Die Haltung von Kleintieren wie Wellensittichen, Kanarienvögeln, Zierfischen, Hamstern, Schildkröten und dergleichen ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters statthaft. Alle anderen Tiere, insbesondere Hund und Katzen, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Die einmal erteilte Zustimmung kann bei Eintritt von Unzuträglichkeiten widerrufen werden, sie erlischt mit dem Tode oder der Weggabe des Tieres."

  • Dieser Thread bestätigt mich mal wieder darin, dass es tatsächlich besser ist, sein Eigentum leer stehen zu lassen als zu vermieten.

  • Zitat

    Dieser Thread bestätigt mich mal wieder darin, dass es tatsächlich besser ist, sein Eigentum leer stehen zu lassen als zu vermieten.


    Na das klingt ja nett! Ich hab doch keinem was getan... :( :

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