Hund vegetiert seit Jahren in Garage.
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Hallo,
ich habe in meiner weiteren Nachbarschaft eine schlimme Situation entdeckt, leider erst jetzt, ein Mann der seinen 10 jährigen Schäferhund angebunden in einer fensterlosen Garage hinter dem Auto hält.
Ich habe es jetzt erst mitbekommen und ihn angesprochen. Er gab an, der Hund sei noch nie in der Wohnung gewesen, er sei auch nicht immer in der Garage und er mache ihm ja ein Licht an. Dabei zeigte er auf eine kleine Energiesparlampe am Garageneingang. Er habe auch noch ein Grundstück mit einer Art Zwinger wo er sich manchmal mit dem Hund aufhalte. Ich habe auch gesehen, dass der Mann fast täglich den Hund mal rausholt und auch mal mit ihm im Auto wegfährt. Aber alles in allem sitzt der Hund ca. 20 Stunden am Tag angebunden in der Garage ohne irgendwelche Reize oder Abwechslung, so stelle ich mir Kerkerhaft im Mittelalter vor.
Ich habe mein Entsetzen, dass der arme Hund seit 10 Jahren in einer fensterlosen Garage an einer kurzen Leine hinter dem Auto vegetieren muss, mitgeteilt. Der Mann ist, wie zu erwarten aggressiv geworden und hat mich des Grundstücks verwiesen.
Ich habe sofort die zuständige Veterinärbehörde angeschrieben und die Sache geschildert. Bisher habe ich noch keine Antwort. Gibt es bei Euch Erfahrungen, wie in ähnlichen Fällen gehandelt wurde. Gibt es eine Chance dass der Hund beschlagnahmt wird? Ein Tierheimaufenthalt wäre ja der reinste Luxus für den Hund!
Vielen Dank .Viele Grüße
Frodi -
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Ich glaube nicht das etwas geschieht. Im Juni gab es auf VOX einen Bericht über einen ähnlichen Fall, das Verterinäramt hat bis heute nix gemacht.
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Der Jagdhund von meinem Schwager sitzt 23,5h/d im Zwinger und dann darf er gnädigerweise 1/2 im Hof laufen, während er den Garten macht. Da hab ich mir den Mund schon fusselig geredet. Und dann beschwert er sich noch, dass der Hund ungezogen ist und die Nachbarschaft durch ständiges Gejaule nervt. Vollidiot. Aber rechtlich kann ich nix machen, das ist erlaubt.
Ich lass den schon raus, aber ich komm nicht oft hin. Ist echt zum kotzen.
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Da ist das Vet - Amt Duisburg aber anders!
So einen Fall habe ich voriges Jahr gemeldet und keine zwei Wochen später war der Hund da raus.
Und nicht nur dieser eine Fall,ein anderes mal hatte ich gemeldet das ein Hund nach einem Autounfall
nicht medizinisch versorgt wurde, die kamen sogar noch am selben Tag.
Dann vor 4 Wochen,ein Husky wurde von den Besitzern nicht erlöst,obwohl er totkrank war,keine zwei Tage später,wurde der Hund von amtswegen eingeschläfert und den HH eine Anzeige aufs Auge gedrückt,wegen Tierquälerei.!
Das sind hier unsere Erfahrungen mit der Tierärztin beim Vet- Amt.
Man darf die Hoffnung icht aufgeben und dran bleiben. -
Das ist ein Fall für Polizei und Ordnungsamt! Ich würde pers. bei der zuständigen Polizeibehörde aufschlagen und Druck machen, wenn nichts passiert, die Presse einschalten. Papier ist geduldig, Anschreiben meiner Ansicht nach sinnlos.
Diese Haltung ist eine unsägliche Quälerei für den Hund, wenn die von Dir geschilderten Zustände zutreffen. Ausserdem eindeutig ein Straftatbestand deshalb würde ich die Polizei einschalten.
Ich finde es toll, dass Du nicht wegschaust und Dich für den Hund einsetzt, viel Glück dabei!
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Das Halten eines Hundes in einem Raum ohne Fenster verstösst gegen das Tierschutzgesetz.
Da muss das Vet-Amt tätig werden.Wahrscheinlich wird der Mann erstmal eine Auflage bekommen, dass er die Haltung ändern muss. Dabei wird meistens eine Frist gesetzt. Lässt er die Frist verstreichen, dann wird ihm wohl der Hund weggenommen.
Du solltest weiter dran bleiben.
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Super Frodi, dass du den Mann angesprochen hast, so etwas kostet Mut! Vielleicht kannst du beim Veterinär-Amt nachhaken, wenn sich da nichts tut. Vielleicht kann man sogar auf die Erfahrungen von Tharoline mit dem Vet-Amt Duisburg verweisen!?
Und das mit dem Jagdhund ist wirklich erlaubt?
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Liebe TS ich finde es toll dass du dich für den Hund einsetzt & mit dem Mann gesprochen hast.
Ich würde an deiner Stelle das Ordnungsamt oder der Vet. Amt einschalten, denn Anbindehaltung ist auf jeden fall nicht erlaubt, außerdem darf ein Hund nicht in einem Fensterlosen Raum untergebracht werden.
Selbst Zwinger müssen mindestens nach einer Seite freie Sicht bieten.http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/__6.html
http://www.gesetze-im-internet…cht/tierschhuv/gesamt.pdf
Ist das zweite noch aktuell? Demnach müsste auch das mit dem Jagdhund verboten sein, denn der Hund muss täglich die Möglichkeit haben mit seiner Bezugsperson raus aus dem Zwinger zu kommen!
D.h. ich sehe hier genug Fakten gegeben damit hier vom Amt etwas unternommen werden kann.
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TS, ich finds auch echt toll, dass du den Mut hattest das anzusprechen und zu melden.
Der Hund ist ja anscheinend sogar angebunden, was ja ganz klar gegen das Gesetz verstößt. Wenn da nix passieren würde, wäre es doch sehr komisch.
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Ich würde mich noch an den örtlichen Tierschutzverein wenden, die können zusätzlich
Druck machen.
Der arme Hund. Ich sags ja immer wieder; Tierquälerei gibt es nicht nur im Ausland. -
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