Echte Wölfe und blöde Fragen

  • Da kann man nur hoffen, dass in Berufung und ggf. in Revision gegangen wird, und die letzte Instanz zugunsten des Haus- bzw. Nutztieres entscheidet :verzweifelt:

    na, erstmal die Verhandlung abwarten. Bis jetzt ist es ja "nur" ein übereifriger Staatsanwalt, der anklagen will/wird. Wie´s letztenlich ausgeht weiß man ja noch nicht....

    Aber alleine DAS Anklage erhoben wird, ist schon ein starkes Stück :rotekarte:


    So lästig und vom Gefühl vielleicht falsch, ungerecht oder oder

    Es ist im Prinzip doch erst einmal eine Prüfung

    Und Anwendung der bestehenden Gesetze etc :???:

    Mit offenem Ergebnis...

  • Wir haben nun im Vogelsberg, direkt im Nachbarort tatsächlich einen zweiten Wolf. Ich traf vor Kurzem den hiesigen Jäger, der mir erzählte, dass er die zwei beim Einkreisen einer Wildschweinrotte beobachten konnte. Auch sieht er eine deutliche Verdrängung der Wildschweine aus dem Gebiet und macht die Wölfe dafür verantwortlich (ist ja auch naheliegend).

    Diese Wölfe sind also bisher brav und halten sich ans Wild - letztes Jahr hat es zwei Kälber auf der Weide erwischt, die stehen hier aber auch in einfachen Litzen. Da kann der Wolf einfach drunter durch laufen. Schafe, die zumindest bei uns im Ort noch immer auf der Weide hinter normalen E-Netzen stehen, haben sie bisher nicht angerührt.

    Nun meine Frage:

    Habt ihr schon irgendetwas zu Aujetzky und dem Wolf gehört?

    Wir sind hier tatsächlich am Rand eines Aujetzky Endemiegebietes. Immer wieder werden Wildschweine positiv darauf untersucht. Ich kann mir nicht vorstellen, das diese Erkrankung, die bei Hunden ja ausnahmslos tödlich ist, an Wölfen spurlos vorbei geht.

    Gab es da schon Infektionen bei Wölfen in Deutschland?

  • Soweit ich weiß, können Wölfe tatsächlich durch diesen Virus erkranken. Und sie sterben daran, gauso schnell, qualvoll und unrettbar wie Hunde.

    Interessant ist für mich an Deinem Post vor allem auch: ich kenne den ein oder anderen Barfer, der seinen Hunden sehr gerne auch Wildschwein roh serviert, weil: da kann ja nichts passieren. Das war viele Jahre lang sicher richtig, aber offenbar spricht es sich nur langsam herum, dass die Umstände sich ändern.

  • Hier ist - in dem angehängten Artikel -nochmal ein Blick in den Irrsinn rund um den Wolf beißt Hund-Wolf erschossen-Fall:

    https://www.die-jagdrechtskanzlei.de/de/presse/die-…iOT-eq8KuZLnPNw

    Was mir da neu war ist, wie knackig der zweite Hund schon gebissen worden war, bevor geschossen wurde - und das ist natürlich die nächste interessante Frage: Ab wann ist es Notwehr? Reicht der Angriff an sich, oder muß dem Hund schon der Knochen bloßliegen, bevor man schießen darf? Auf den Prozeß bin ich schon sehr gespannt.

  • Da kann man nur hoffen, dass in Berufung und ggf. in Revision gegangen wird, und die letzte Instanz zugunsten des Haus- bzw. Nutztieres entscheidet :verzweifelt:

    Bitte was? In was für einer Welt leben wir eigentlich?

    Selbstverständlich sollten Tiere, die natürlicherweise in unsere Umwelt gehören immerVorrang gegenüber Haus- und Nutztieren haben.

    Daß sich mit dem Wolf problemlos zusammen leben läßt zeigen doch genügend Beispiele etwa aus Osteuropa, wo der Wolf nie verschwunden war. Da sollte man doch eher die Schutzmaßnahmen für Nutztiere verbessern bevor man die Jagd auf Wölfe eröffnet, die lassen nämlich sehr häufig zu wünschen übrig. Beispiel: Einmal im Jahr hat ein Schäfer seine Herde hier auf der Wiese am Ortsrand. Zur Straße hin auch mit Zaun, auf der anderen Seite ist ein Bach, jenseits des Baches eine Wiese, auf der oft auch Hunde frei laufen.

    Jeder Hund könnte problemlos zu den Schafen auf die Weide und welche reißen. Natürlich auch jeder Fuchs, Wolf, etc.

  • Der Wolf reißt auch dort , in Osteuropa, Nutztiere ...

    Hast du eine Vorstellung, wie schwer umsetzbar herdenschutz in Deutschland ist?

  • Was mir da neu war ist, wie knackig der zweite Hund schon gebissen worden war, bevor geschossen wurde - und das ist natürlich die nächste interessante Frage: Ab wann ist es Notwehr? Reicht der Angriff an sich, oder muß dem Hund schon der Knochen bloßliegen, bevor man schießen darf?

    Ganz genau erklärt? Eine Notwehrsituation liegt überhaupt nicht vor. :) Es wäre wenn dann eine Notstand. Und es würde nur §34 StGB Rechtfertigender Notstand in Frage kommen da eine Gefahr für Besitz droht. Der Gesetzestext ist da recht eindeutig. Es geht um die Abwehr der Gefahr. Also schon bevor irgendwelche Knochen blosliegen. Soviel zum Zeitpunkt, ab wann man denn etwas darf. - Und dann gehen die Schwerigkeiten aber auch schon los. Denn es wird der Wert der Rechtsgüter gegeneinander abgewogen und der Grad der Beeinträchtigung. Aber die Frage des "Wann darf man" ist einfach zu beantworten.

  • Da sollte man doch eher die Schutzmaßnahmen für Nutztiere verbessern bevor man die Jagd auf Wölfe eröffnet, die lassen nämlich sehr häufig zu wünschen übrig.

    Was aber gar nicht so selten nicht dem Nutztierhalter sondern dem Staat anzulasten ist. Teils sprechen bauliche Regelungen und/oder Naturschutzregeln gegen besseren Schutz (nicht überall dürfen wolfssichere Zäune gesetzt werden), teils ist die Aufklärung mangelhaft (manche Bundesländer geben nur 90cm Zaun-Mindesthöhe vor), Herdenschutzförderung greift viel zu spät - gefördert wird nämlich erst, wenn ein Wolf oder gar ein Wolfsrudel über ein halbes Jahr in dem Gebiet nachgewiesen ist. Schützt du deine Tiere also schon vor dem Wolf oder bei der ersten Sichtung, bleibst du auf allen Kosten sitzen - das kann sich nicht jeder Tierhalter leisten. Solche, die davon leben müssen oft noch weniger, da z.B. die Fleischpreise extrem niedrig sind.

    Nicht zuletzt ist der "normale" Bürger oft genug ein Hindernis im Herdenschutz, weil er sich durch die Maßnahmen beeinträchtigt fühlt - gerade Herdenschutz mit Hunden führt nicht selten zu Angriffen der Bevölkerung auf den Viehhalter (von Anzeigen wegen der Hunde bis zu tatsächlichen (anonymen) Drohungen ist da alles dabei).

    Einmal im Jahr hat ein Schäfer seine Herde hier auf der Wiese am Ortsrand. Zur Straße hin auch mit Zaun, auf der anderen Seite ist ein Bach, jenseits des Baches eine Wiese, auf der oft auch Hunde frei laufen.

    Jeder Hund könnte problemlos zu den Schafen auf die Weide und welche reißen. Natürlich auch jeder Fuchs, Wolf, etc.

    Ein tolles Beispiel für ein Nicht-Dürfen: zum Bach hin darf häufig gar nicht eingezäunt werden. Über einen Bach hinweg sicher einzuzäunen dürfte (je nach Breite des Baches) schwierig bis unmöglich sein; noch dazu "gehört" die andere Bachseite oft gar nicht mehr dem Schäfer, so dass er dort ohnehin keinen Zaun stecken dürfte.

  • in osteuropa und an anderen orten, wo nutztierhalter, jäger und Wölfe zusammen leben, gibts halt auch keine frage zur abwägung. Da werden wölfe (die sich an schaf oder hund lange genug zeigen) geschossen, vergiftet, mit adlern gebeizt.

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