Oder ging es hier darum, dass es sich bei den angegriffenen Hunden nicht um seine eigenen handelte,
Es geht um die Frage, welches das höherwertige Gut ist..... der Hund oder der Wolf?
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Neues Benutzerkonto erstellenOder ging es hier darum, dass es sich bei den angegriffenen Hunden nicht um seine eigenen handelte,
Es geht um die Frage, welches das höherwertige Gut ist..... der Hund oder der Wolf?
Das sowieso. Aber wenn sie den doch wirklich eindeutigen Notstand hier verneinen (so hab ich den Artikel verstanden), dann könnte ich mir als einzige Begründung vorstellen, dass man diesem Mann persönlich den Notstand abspricht, weil er nicht sein eigenes Eigentum geschützt hat. Aber so oder so macht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft überhaupt keinen Sinn - wie so vieles im Bereich der Wolfspolitik.
vor etwa einem Jahr war es schon einmal Thema
https://www.google.com/url?sa=…vCYU9&cshid=1579639297443
vor etwa einem Jahr war es schon einmal Thema
https://www.google.com/url?sa=…vCYU9&cshid=1579639297443
Das ist derselbe Fall.
Greift Notstand nicht auch wenn ich das Eigentum anderer beschütze? Ich müsste nachschauen, bin aber ziemlich sicher das darauf die Arbeit eines Wach-/Werkschutzes basiert.
Also soweit ich den Notwehr/Stand Kram verstehe, kann ein Notstand nur aufgehoben bzw. nicht anerkannt werden, wenn das Recht des anderen schwerer wiegt.
Ich darf z.B. nicht jemanden daran hindern ein Autofenster einzuschlagen, wenn dieser Jemand ein Kind vor Hitzschlag retten will. Die Nothilfe gegenüber dem Kind oder die Hilfeleistung gegenüber dem Kind wiegt schwerer als der Notstand gegenüber dem Autobesitzer.
Ok dezent blödes Beispiel weil Autobesitzer und "Kinderbesitzer" üblicherweise identisch sind.
Der Staatsanwalt müsste also hier den Naturschutz/Artenschutz vorrangig vor dem Eigentumsschutz des Jägers stellen.
Ich hoffe ich habe mein Halbwissen nicht so unfachlich ausgedrückt das irgendein mitlesender Jurist einen Herzinfarkt erleidet, man mich aber dennoch verstehen kann.
Genau dass war zu befürchten. Dass der Artenschutz (des Wolfes) über alles andere gestellt wird. Der Jäger, der neben seiner Schafherde ansitzt, darf demnächst also dem Wolf die Servietten reichen.
Da kann man nur hoffen, dass in Berufung und ggf. in Revision gegangen wird, und die letzte Instanz zugunsten des Haus- bzw. Nutztieres entscheidet
Hoffe ich auch. Es kann ja nun wahrlich nicht sein, dass ich mein Eigentum nicht schützen darf. Hau ich dem Wolf der beim spazieren meine Hundeomi fressen mag, nen Knüppel über den Kopf und erwische ihn gut- oder schlecht, je nach Interpretation - und er steht nicht mehr auf, dann sollte ich also schnell heim und den Spaten holen. Besser ist dass. Und dann wundern sie sich, dass manche Wölfe spurlos verschwinden. Also doch schießen, schaufeln und schweigen. Blöd nur bei einer großen Jagd, da funktioniert das Prinzip nicht mehr.
Da kann man nur hoffen, dass in Berufung und ggf. in Revision gegangen wird, und die letzte Instanz zugunsten des Haus- bzw. Nutztieres entscheidet
na, erstmal die Verhandlung abwarten. Bis jetzt ist es ja "nur" ein übereifriger Staatsanwalt, der anklagen will/wird. Wie´s letztenlich ausgeht weiß man ja noch nicht....
Aber alleine DAS Anklage erhoben wird, ist schon ein starkes Stück
Dazu fällt mir irgendwie gar nichts mehr ein:
Zum Glück entscheidet auch ein Staatsanwalt nicht was Recht ist. Mich würde interessieren was dann der Richter dazu sagt.
Aber wenn sie den doch wirklich eindeutigen Notstand hier verneinen (so hab ich den Artikel verstanden), dann könnte ich mir als einzige Begründung vorstellen, dass man diesem Mann persönlich den Notstand abspricht, weil er nicht sein eigenes Eigentum geschützt hat.
Es spielt beim Rechtfertigenden Notstand keine Rolle ob es eigenes oder fremdes Eigentum ist.
Wer weiß, vielleicht will der Staatsanwalt auch ein Urteil erzwingen, das dann eine Art Wegweiser in die Zukunft ist.
schau mal hier: Echte Wölfe und blöde Fragen*.
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