Echte Wölfe und blöde Fragen

  • Ich würde das wirklich durchziehen als Jäger..... Pachten und Begehungsscheine abgeben.... und dann alles unbejagt lassen..... und dann mal gucken, wer den längeren Atem hat.....

    keinesfalls würde ich meinen Hund opfern für die Ideale anderer Menschen

  • Ich würde das wirklich durchziehen als Jäger..... Pachten und Begehungsscheine abgeben.... und dann alles unbejagt lassen..... und dann mal gucken, wer den längeren Atem hat.....

    keinesfalls würde ich meinen Hund opfern für die Ideale anderer Menschen

    Zumal der Wolf dann ungestört seiner ihm zugeordneten

    Arbeit nachgehen kann und Wildschweine jagd...

    Und dann die nutztiere garantiert in Ruhe lässt


    Hier jammern die Anwohner mit umgegrabenen Vorgärten

    Eh schon heftig weil die Jäger nicht genug machen


    Und ein Wolf im Vorgarten ist einfach viel romantischer heart-eyes-dog-face

  • Ich würde das wirklich durchziehen als Jäger..... Pachten und Begehungsscheine abgeben.... und dann alles unbejagt lassen..... und dann mal gucken, wer den längeren Atem hat.....

    keinesfalls würde ich meinen Hund opfern für die Ideale anderer Menschen

    Das kannst du im Staatsforst machen. Aber bei einer privaten Eigenjagd gibts du das Problem nur an den Reviereigentümer weiter, der den entsprechenden Druck bekommt. Nicht gerade "kollegial". Denn die Jagd muss ausgeübt werden bzw. Ergebnisse nachgewiesen werden. Wer das macht, ob ein Pächter/Pachtgemeinschaft oder der Jagdeigentümer selbst, ist dem Gesetzgeber egal. Und die Forstwirtschaftlichen Interessenten werden dann sicher auch schnell auf die Barrikaden gehen, wenn sie zu viele Wildschäden haben durch unbejagte Reviere.


    Mein Chef hat mal die Jagd in einer seiner gepachteten Eigenjagden in MeckPomm aus Zeitgründen schleifen lassen....Uuuuh, da gab es vielleicht Ärger, von allen Seiten. xD


    Ziemlich großzügig hat er dann schnell Begehungsscheine und Schlüssel für seine Jagdhütte verteilt.... :pfeif:

  • Dem eigenen Hund gegenüber ist es auch unkollegial, ihn in Wolfsgebiet arbeiten zu lassen, wenn ich genau weiß, dass ich ihn im Ernstfall nicht schützen darf.

    Man kann nur hoffen, dass die Jägerschaft jetzt geschlossen hinter dem Kollegen steht (Kosten für die Verteidigung etc.) und ein vernünftiges Urteil gefällt wird. Wenn man sein Eigentum nicht mehr schützen darf, wo kommen wir da hin? Oder ging es hier darum, dass es sich bei den angegriffenen Hunden nicht um seine eigenen handelte, wenn ich mich recht erinnere?

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