Schäferhund beißt Kind

  • Gut, dann bleibe bei deiner Meinung.
    Kann ich nichts dran ändern. Richtig ist es dennoch nicht.
    Meiner Meinung nach sollte ein erwachsener Mensch fähig sein, sich Fehler einzugestehen.
    Das ist nichts schlimmes. Im Gegenteil...

  • Zitat

    Ein Hund ist auch auf dem eigenen Grundstück so zu halten, dass er keine Personen "beschädigen" kann.
    Wenn ein Kind einen Freund besuchen will und das Grundstück betritt, was ist daran schuldhaft ?
    Es kann auch der Postbote sein, Polizei, Rettungssanitäter etc
    Wenn auf dem Grundstück ein bissiger Hund herumläuft, muss das Grundstück eben gesichert werden.


    Vill war die Tür auch zu und das Kind hat die Tür geöffnt usw
    Das weiß keiner und des wegen kann man die Besitzer meiner Meinung nach nicht in die Haftung nehmen

  • Dir ist bewusst, wie weit 5-jährige denken können bzgl. ihres Handelns? Du hast gelesen, dass es (angeblich!) einen Freund besucht hat und somit nicht unerlaubt ein fremdes Gelände betreten hat?

    Wie gesagt...GsD wird in der deutschen Strafrecht auf sowas eingegangen und wir verurteilen keine kleine Kinder für etwas, was sie nicht abschätzen können..

  • Was für ein Horror - und wäre durch auch nur einen Riegel innen an der Gartenpforte, geschweige denn ein Schloß so leicht zu verhindern gewesen.

    Ich hoffe, das arme Kind wird schnell wieder gesund und die Hundebesitzer sehr ernsthaft zur Rechenschaft gezogen. Wenn ich einen Hund habe, der jeden, der das Grundstück betritt, gleich "anfällt", ist es schon mehr als grobfahrlässig, das Terrain dann nicht entsprechend zu sichern.

  • Das Kind ist ca. 5 Jahre alt und wenn einer Schuld hat, dann die Halter!! Ein Kind kann diese Weitsicht noch nicht haben, wie auch? Erwachsenen fehlt die oft, aber von so einem kleinen Kind wird sie erwartet, verlangt?
    Mir tut das Kind unglaublich leid!! Wie schrecklich, wie schlimm!! Ich hoffe es wird wieder ganz gesund!!
    Der Hund wird diese tragische Situation wohl nicht lange ueberleben, wenn er denn jetzt ueberhaupt noch lebt.
    Bei den Haltern kann er so natuerlich nicht bleiben, und aus dem Tierheim wuerde er wohl nie wieder heraus kommen. Wahrscheinlich ist die Einschlaeferung noch die beste Option fuer ihn.

    Die Schuldfrage stellt sich mir so ueberhaupt nicht, wenn man schon einen Schuldigen benennen muss, dann sind es die Halter des Schaerferhundes!!

    LG
    Gammur

  • Zitat

    Dir ist bewusst, wie weit 5-jährige denken können bzgl. ihres Handelns? Du hast gelesen, dass es (angeblich!) einen Freund besucht hat und somit nicht unerlaubt ein fremdes Gelände betreten hat?

    Wie gesagt...GsD wird in der deutschen Strafrecht auf sowas eingegangen und wir verurteilen keine kleine Kinder für etwas, was sie nicht abschätzen können..

    Vill wussten die Eltern nicht das Besuch kam und mal ehrlich wer lest wen ein Kind noch nicht so weit ist draußen alleine rum laufen


    Wen schuld dann die Eltern sie haben bei eine 5 Jährigen Kind dabei zu sein

  • Zitat


    Darf man das überhaupt? Wird der Hund in so einem fall nicht normalerweise von einem Amtstierarzt eingeschläfert?


    Nein. Ein Jäger darf einen Hund nicht erschießen. Es sei denn, er erwischt ihn direkt bei Hetzen von Wild.
    Vor allem wird in solchen Fällen nicht so schnell entschieden. Wir leben in Deutschland, in jedem Fall steht dahinter erst mal ne Menge Verwaltungskram, richterliche Anordnungen, Gutachten, etc. , sofortige Übergabe des Hundes in amtliche Verwahrung etc. .
    Der Hund hätte also eigentlich gar nicht mehr auf dem Grundstück sein dürfen.
    Vielleicht hat sich ja der Besitzer erschossen. :anonym: Wir können jetzt hier mit Spekulationen um uns werfen.
    Mich interessiert, was wirklich passiert ist.
    Vor allem, ob der Besitzer lebenslanges Tierhalteverbot auferlegt bekommen hat.

  • BoxerandSchäferhund,

    du hast keine Kinder und bist wahrscheinlich schon erwachsen auf die Welt gekommen!

    Ein bissiger Hund gehört gesichert, entweder kann niemand das Grundstück betreten, der Hund trägt einen Maulkorb oder läuft niemals frei auf dem Grundstück herum.

    Kinder sind Kinder und ihnen gilt besonderer Schutz in unserer Gesellschaft.

  • Das ist ja grausam. Das arme Kind.
    Und entschuldigt, aber wie hier gerade das Kind "behandelt" wird ist würde- und respektlos.
    Es gibt grausame Dinge, die passieren nun mal und sich da Gedanken über die Schuldfrage zu machen, hilft weder dem Kind noch dem Hund. Die Fragen werden sich die Eltern und die Hundehalter schon lange genug in schlaflosen Nächten stellen mussen.
    Ich bin echt :mute: was hier gerade ab geht. :sad2:

  • Ganz ehrlich, ich finde aus den paar Informationen und ein wenig Hören-Sagen kann man hier jetzt nicht wirklich auf irgendetwas schließen.
    Das gilt für die Schuldfrage, ebenso wie für das Schicksal des Hundes.

    Dem Kind gute Besserung.

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