Wesenstest.Hilfe !
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Ja in Hessen ist das leider alles etwas willkürlich... dafür aber an sich nicht so "streng" wie in anderen Bundesländern..
Was einem nun lieber ist kommt wahrscheinlich darauf an, an wen man gerät... :/ -
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Zitat
Ja, das dürfen die. Der Wesenstest wurde zwar bestanden, aber deine Gemeinde kann für einen "gefährlichen Hund", auch wenn er den Wesenstest bestanden wurde, einen Leinenzwang verhängen.
--> "(3) Die zuständige Behörde kann, trotz positiver Wesensprüfung, für jeden Hund das Führen an der Leine und das Tragen einer Vorrichtung, die das Beißen zuverlässig verhindert, anordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hund eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist."
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal…20jlr-HuVHEV1P2
Aber genau das ist er ja nicht. In den Unterlagen steht ja dass er keine aggressives verhalten zeigt bzw kein speziellen verhalten,was andere Hunde nicht auch zeigen würden.
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Das steht im Wesenstest, oder?
Aber wenn die Gemeinde durch die Anzeige berechtigte Zweifel hat, dann habt ihr wohl Pech... -
Zitat
Das steht im Wesenstest, oder?
Aber wenn die Gemeinde durch die Anzeige berechtigte Zweifel hat, dann habt ihr wohl Pech...So ist es.
Möglicherweise liegen der Gemeinde weitere Beschwerden vor und sie möchten sich mit dem Leinenzwang absichern. Warum ihr weiterhin Leinenzwang habt, könnt ihr bei der Gemeinde erfragen, da ist das DF nicht der richtige Ansprechpartner. -
Also ist da wohl nichts zu machen ..
Gilt das denn dann fur überall oder nur für diese Gemeinde ?
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Zitat
Also ist da wohl nichts zu machen ..
Gilt das denn dann fur überall oder nur für diese Gemeinde ?
Das kann ich dir nicht sagen, ich wohne nicht in Hessen.
Vielleicht befragst du mal deine Gemeinde? Oder den Trainer bei dem du wegen des Wesentests warst? -
Ich würde da auch anrufen oder vorbei gehen, um für Klarheit sorgen. Eine Restchance besteht doch, dass es missverständlich (oder auch falsch) formuliert ist.
Ich drück euch die Daumen! -
Also in Bayern ist das nicht so!
Wenn der Hund den Wesenstest bestanden hat, ist dieser auch wie ein "normaler" Hund zu behandeln, sprich keinen Maulkorb- bzw. Leinenzwang. Darüber gibt es sogar ein Gerichtsurteil! -
Hallo,
meiner Erfahrung nach bleibt der Leinenzwang bestehen, wenn der Hund einmal einen Menschen "gebissen" hat. Die Gemeinden hier (Nordhessen) ordnen trotz positivem Wesenstest weiterhin Leinenzwang an.
LG Kerstin
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