Wesenstest.Hilfe !
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Schön, dass Ihr es gut überstanden habt!
LG, Chris
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Das freut mich auch von Herzen!
"Free Nick" (statt Willy), sozusagen -
Hallo ihr Lieben,
Ich musste ja vor knapp einem halben Jahr den Wesenstest absolvieren und der Prüfer meinte an diesem Tag,als er das Ergebnis verkündete,dass der Leinenzwang und maulkorbzwang abgelegt ist.
Doch unsere Gemeinde hat uns trotzdem einen Leinenzwang verordnet
Dürfen die das überhaupt ? Obwohl er eigentlich abgelegt wurde?und gilt das dann für überall ?Hoffe ihr könnt mir da ein bisschen Gewissheit verschaffen :/
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In der Regel ist es üblich,dass in bebauten Gebieten für jeden Hund Leinenpflicht besteht. Das hat nichts mit dem Wesenstest zu tun. Petra
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Ronja: Aber eine von der Gemeinde für einen speziellen Hund angeordnete Leinenpflicht ist doch etwas anderes, das würde doch heißen, dass der Hund auch in speziell ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten der Gemeinde (wo keine generelle Leinenpflicht besteht) an der Leine geführt werden muss, oder nicht?
Sonst kann ich da leider nicht viel helfen, habe nur in der Hundeschule mitbekommen, dass der Wesentest und die darauf basierenden Empfehlungen des Prüfers wohl wirklich nur Empfehlungen sind. Die Gemeinde entscheidet dann immer noch selber, welche Auflagen erteilt werden. Aber ob die Leinenpflicht dann bundesweit gilt weiß ich leider auch nicht.
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Soweit ich hier gelesen haben wohnst du in Gelnhausen?
Dort herrscht innerstädtisch Leinenzwang wie in fast allen Städten. Nur in extra ausgewiesenen Hundefreilaufflächen dürfen die Hunde ohne Leine laufen. Ich bezweifel aber, dass Gelnhausen so was hat (hab ich jetzt nicht gegoogelt).
Aber du dürftest ja Feld und Wald um die Ecke haben. Da darf dein Hund normalerweise frei laufen.
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass du generellen Leinzang auferlegt bekommen hast, sondern dass es nur eine "Anordnung" im Rahmen der Städtischen Hundeverordnung bekommen hast.
Ich würde mal bei der Stadt anrufen und wg des Schreibens nachfragen.Bei der Gelegenheit kannste dann auch gleich anmerken, dass es auf der Website der Stadt Gelnhausen unheimlich schwer ist überhaupt irgendwas an Infos bzgl Hundeverordnung zu finden. Lediglich in der Gefahrenabwehsatzung findet man was. Das ist aber nicht wirklich informativ. Da könnten die mal was anständiges online stellen.
Des Weiteren solltest du wissen wann auch außerorts bzw. in Feld und Wald Leinenzwang herrscht. Da gibts ja die Brut- und Setzzeeit, in der fast überall Leinenzwang herrscht in dieser Zeit. Der genaue Zeitraum ist auch von der jeweiligen Stadt oder vom Kreis geregelt. Meistens ist der Zeitraum irgendwas zwischen März und Juli.
Wie gesagt, ruf einfach mal an bei denen.
Magst du uns auch mal berichten wie es im Training so bisher gelaufen ist? Was hat an Trainingsmethoden angeschlagen? Bist du noch in dieser Hundeschule? Bin ja schon n bissl neugierig wie ihr trainiert habt, und was du so an Tips und Übungen von der Hundeschule bekommen hast?
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Zitat
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass du generellen Leinzang auferlegt bekommen hast, sondern dass es nur eine "Anordnung" im Rahmen der Städtischen Hundeverordnung bekommen hast.Ah, ok, bin jetzt von einer generellen Leinenpflicht ausgegangen. Das wäre dann natürlich weit weniger tragisch. Vielleicht kann die TE ja nochmal sagen, wie das genau formuliert war.
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Also ich wohne nicht direkt in gelnhausen Sondern in einem Dorf in der Nähe.
Und die Gemeinde schrieb uns dann den Brief dass der maulkorbzwang abgelegt ist aber der Leinenzwang bestehen bleibt. Nur leider weiß ich nicht ,ob das jetzt nr innerhalb der Gemeinde gilt oder generell.
Wo frage ich denn da am besten nach,weil die Gemeinde hier scheint auch nciht wirklich zu wissen was sie sagt. -
Zitat
Also ich wohne nicht direkt in gelnhausen Sondern in einem Dorf in der Nähe.
Und die Gemeinde schrieb uns dann den Brief dass der maulkorbzwang abgelegt ist aber der Leinenzwang bestehen bleibt. Nur leider weiß ich nicht ,ob das jetzt nr innerhalb der Gemeinde gilt oder generell.
Wo frage ich denn da am besten nach,weil die Gemeinde hier scheint auch nciht wirklich zu wissen was sie sagt.Wenn das nur eine kleine Gemeinde ist, dann würde ich aufm Rathaus nachfragen. Meistens sind dort die Behörden alle unter einem Dach. Und wenn nicht, dann können die dir zumindest sagen wohin du dich wenden sollst.
Stand denn im Briefkopf keine Telefonnummer oder Adresse vom Absender? Das wäre der erste Ansprechpartner.Wurde in dem Schreiben denn begründet warum zwar Maulkobpflicht aufgehoben ist, aber Leinenzwang nicht?
Find ich schon n starkes Stück von der Gemeinde. Dann hättest du dir ja eigentlich den Mist mit Wesenstest fast schon sparen können.
Vielleicht kannst du ja noch eine Begleithundeprüfung machen und so den Leinenzwang auch noch loswerden? Wäre jedenfalls eine Idee. Frag auch das mal nach. -
Zitat
Hallo ihr Lieben,
Ich musste ja vor knapp einem halben Jahr den Wesenstest absolvieren und der Prüfer meinte an diesem Tag,als er das Ergebnis verkündete,dass der Leinenzwang und maulkorbzwang abgelegt ist.
Doch unsere Gemeinde hat uns trotzdem einen Leinenzwang verordnet
Dürfen die das überhaupt ? Obwohl er eigentlich abgelegt wurde?und gilt das dann für überall ?Hoffe ihr könnt mir da ein bisschen Gewissheit verschaffen :/
Ja, das dürfen die. Der Wesenstest wurde zwar bestanden, aber deine Gemeinde kann für einen "gefährlichen Hund", auch wenn er den Wesenstest bestanden wurde, einen Leinenzwang verhängen.
--> "(3) Die zuständige Behörde kann, trotz positiver Wesensprüfung, für jeden Hund das Führen an der Leine und das Tragen einer Vorrichtung, die das Beißen zuverlässig verhindert, anordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hund eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist."
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal…20jlr-HuVHEV1P2
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