Warum soll mein Hund mich nicht verteidigen?
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Wie soll der Hund das tun ohne ihn in "Mein Partner mit der kalten Schnauze" und ähnlicher Manier festzuhalten? Das wäre auch schon Körperverletzung?
Nein sorry,
ich meinte damit das ich ihn an Ort und Stelle halten darf.Endschuldige, hab mich nicht richtig ausgedrückt. :flehan:
Lg
Anne
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Hi
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Nachdem ich den Beitrag von chris-flying-paws gelesen hab, dass der Hund seinen Menschen nicht verteidigen darf, musste ich doch mal bei meinem Schwager, der hier Leiter der Krimminalpolizei ist und fragen ob es richtig ist, dass mein Hund mich im Ernstfall nicht verteidigen darf und habe erfahren, dass ein Hund seinen Besitzer verteidigen darf.
Gefragt habe ich gezielt, was ist wenn bei mir einer einbricht und Paul beist den Einbrecher oder wenn mich einer angreift und Paul verteidigt mich und beisst den Angreifer, die Aussage von meinem Schwager war ganz eindeutig, in diesen Fällen verhält sich der Hund völlig richtig.
LG
agil
Danke für die Info, werd ich mich auch mal schlau machen wie das bei uns geregelt ist.Lg
Anne
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Traurig aber war, kann nur folgendes dazu schreiben: in NRW beim Wesenstest ist es so das du mit deinem Hund irgendwo auf der Wiese stehst eine Gruppe Menschen einen Kreis um euch bildet und langsam auf euch zukommt mit dumpfen gebrabel, eine bedrohliche Situation selbts für mich 2 mal erlebt, dein Hund darf nicht reagieren sonst wars das mit der MK befreiung. Also zumindest beim Wesenstest in Bochum ist ja auch noch von Sadt zu Stadt verschieden.
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genau genommen darfst du gar nichts gegen den einbrecher unternehmen solange er dich nicht angreift.
ansonsten hat er "nur" hausfriedensbruch begangen und kann dich jederzeit anzeigen wenn du (oder dein hund) ihm schaden zufügst oder ihn gar fest hälst.
das wäre dann nämlich körperverletzung und/ oder freiheitsberaubung und
diese beiden vergehen wiegen schwerer als hausfriedensbruch.Wenn jemand bei mir einbricht und ich seine Identität nicht kenne, darf ich ihn solange festhalten bis die Polizei kommt. §127.1 StPO (Strafprozeßordnung)
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Hallo,
weiß gar nicht wie oft ich schon was zu diesem Thema geschrieben habe und wie oft ich mich darüber aufgeregt habe und dies noch immer tu.
Das ist der Witz schlechthin, dass mein eigen Grund und Boden nicht verteidigt werden darf. Vielleicht sollte ich meinem Hund beibringen den Einbrechern zu helfen die Bude leerzuräumen!? :wink:
Dann bring ich halt meinem Hund bei den zu stellen. Und wenn ich dann dazukomm dann lob ich meinen Hund und lass den weiter da stehen - solange bis er sich in die Hosen gepisst hat und gut ist. Das ist nämlich nicht verboten. Mein Hund hat ihn nicht verletzt und der Typ soll erstmal beweisen, dass ich schon da war aber ihn weiter da standen ließ.
Auch wenn ich der absoluten Meinung bin, dass wenn sich jemand auf meinen Grund und Boden begibt Pech gehabt hat wenn meine Hund ihn zerfleischen.
Geh mal auf ein Grundstück der Regierung. Meint Ihr da kommt man heile wieder raus????
Die dürfen sowas - aber wir nicht.
Ich könnte kotzen.Täter vor Opferschutz - aber das ist ja scheinbar mittlerweile normal in Deutschland.
:runterdrueck:
LG Yvonne und Bande
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Das ist der Witz schlechthin, dass mein eigen Grund und Boden nicht verteidigt werden darf.
Du darfst! Siehe oben genannter Paragraph! Und wenn der Einbrecher Dir dann was tun will, darfst Du Dich auch wehren! -
ich glaube das größte Problem ist immer die Beweiskraft. Du als Hundehalter musst beweisen, daß es Notwehr war, wenn der Hund gebissen hat.
Denn zur Notwehr (also um zu verteidigen) darf der Hund auch beisen (siehe agil).
Fühlt sich ein Hund in einer geordneten Gemeinschaft sicher, wird er seine Aufgabe des Meldens und auch des Drohens gewissenhaft übernehmen. Die Entscheidung, was weiter passiert (Flucht, Ignorieren oder Angriff) muss dann der Besitzer entscheiden.
Ist der Besitzer nicht in der Lage dazu (weil verletzt oder nicht da) übernimmt automatisch der Hund die Entscheidung.Und natürlich darf ein Hund sich auch erschrecken und seinen Unmut äußern. Hier spielt dann wieder die Reaktion des Besitzers eine große Rolle: er muss seinem Hund signalisieren das alles in Ordnung ist. Damit kann der Hund sich dann zurücknehmen.
Ist hier ja alles korrekt abgelaufen.
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ich glaube das größte Problem ist immer die Beweiskraft. Du als Hundehalter musst beweisen, daß es Notwehr war, wenn der Hund gebissen hat.
Denn zur Notwehr (also um zu verteidigen) darf der Hund auch beisen (siehe agil).
Fühlt sich ein Hund in einer geordneten Gemeinschaft sicher, wird er seine Aufgabe des Meldens und auch des Drohens gewissenhaft übernehmen. Die Entscheidung, was weiter passiert (Flucht, Ignorieren oder Angriff) muss dann der Besitzer entscheiden.
Ist der Besitzer nicht in der Lage dazu (weil verletzt oder nicht da) übernimmt automatisch der Hund die Entscheidung.Und natürlich darf ein Hund sich auch erschrecken und seinen Unmut äußern. Hier spielt dann wieder die Reaktion des Besitzers eine große Rolle: er muss seinem Hund signalisieren das alles in Ordnung ist. Damit kann der Hund sich dann zurücknehmen.
Ist hier ja alles korrekt abgelaufen.
Dem kann ich mich nur anschließen.
Ich sehe auch kein Fehlverhalten bei dem Hund. Er hat korrekt reagiert und der Hundehalter hat ihm sofort gezeigt, ist alles in Ordnung, so war Hund wieder ruhig.
LG
agil -
Ich sehe das wie agil!
Klar muss ein Hund verteidigen. Wenn ich jetzt zum Pilzesammeln gehe und den Hund mitnehme, plötzlich käme jemand aus dem Unterholz und will mich vergewaltigen, glaubt ihr im Ernst, dass ein Richter Verständnis hätte, wenn ich meinen Hund schnell noch vor der Tat an einem Baum binde, damit der Täter in Ruhe über mich herfallen kann? Was glaubt ihr, würde der Richter sagen.
Noch dazu, wo die meisten Frauen, eh einen schweren Stand bei einer Anzeige wegen Vergewaltigung haben.
Das gleiche gilt bei einem Einbruch, mein Hund muss verteidigen und das soll auch jedem Täter klar sein, denn wenn das Schule macht, dass man danach selbst der Schuldige ist, bloß weil ein Hund gebissen hat, dann ist den Verbrechen Tür und Tor geöffnet. Agil hat Recht, ich muss nur den Nachweis bringen, dass es Notwehr war.
Gruß Phönix -
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Nachdem ich den Beitrag von chris-flying-paws gelesen hab, dass der Hund seinen Menschen nicht verteidigen darf, musste ich doch mal bei meinem Schwager, der hier Leiter der Krimminalpolizei ist und fragen ob es richtig ist, dass mein Hund mich im Ernstfall nicht verteidigen darf und habe erfahren, dass ein Hund seinen Besitzer verteidigen darf.
Gefragt habe ich gezielt, was ist wenn bei mir einer einbricht und Paul beist den Einbrecher oder wenn mich einer angreift und Paul verteidigt mich und beisst den Angreifer, die Aussage von meinem Schwager war ganz eindeutig, in diesen Fällen verhält sich der Hund völlig richtig.
LG
agilDie Ansicht eines Polizisten ist eigentlich irrelevant, wenn der Einbrecher beschließt deshalb Anzeige zu erstatten. Dann geht das Ganze einen anderen Weg...
Aber mal weg von der Einbrecher-Situation. Im Alltag reicht es völlig aus, wenn eine Person sich bedroht fühlt vom Hund. Das allein kann schon für eine Anzeige ausreichen und da hängt dann der ganze Rattenschwanz Hundeführerschein, regelmäßiger Wesenstest, erhöhte Versicherungsgebühr, lebenslange "Kampf"hundesteuer usw. dran... Ist ein teures Vergnügen
Ich lasse meine Hunde mich nicht verteidigen, damit ich nicht in eine solche Situation komme. Da verteidige doch lieber ich meine Hunde :wink: Bin eh viel bissiger...
Viele Grüße
Corinna -
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