Warum soll mein Hund mich nicht verteidigen?

  • So nu musste ich es aber genau wissen und hab noch mal gezielt bei der Tierhalterrechtschutz angerufen und die gleiche Antwort bekommen wie von meinem Schwager:


    Das Verhalten des Hundes ist völlig normal und gehört zum instiktiven Schutzinstinkt des Hundes.


    Wenn ich auf meiner morgendlichen Runde (halb 6 im Wald) von einem Fremden angegriffen werde - bitte beachten, da geht nicht einfach Jemand an mir vorbei oder fragt mich ganz harmlos, sondern ich werde tätlich angegriffen - wird der Hund nicht als aggressiv eingestuft und kann deshalb auch nicht eingeschläfert werden.


    Ebenso ist es wenn ein Fremder in die Wohnung oder in das Haus einbricht. Auch in diesem Fall, ist es völlig normal, wenn ein Hund bei einem gewaltsamen Eindringen beissen würde.


    Wenn wir nun wieder auf die Beweislast kommen, dann kann ich nur sagen, dass ein Angriff sicher nicht ohne Spuren bleibt.


    Mir ist selbiges vor 10 Jahren passiert und damals hat Billy mich verteidigt. Er ist diesem Menschen sofort an den Arm, so dass der mich losgelassen hat. Da wurde meinem Hund keine Aggression unterstellt.


    Natürlich haben die Zeiten sich in Bezug auf Hunde durch die sogenannten Kampfhundegeschichten verändert aber ich hätte keine Bedenken, das Wesen meines Hundes zu testen, denn so lange ich nicht in Gefahr bin, gibt es für den Hund auch keinen Anlass mich zu verteidigen.


    Das mit dem ich verteidige meinen Hund ist immer sehr leicht gesagt, wenn man sich wirklich in der Situation befindet, dass man Angegriffen wird, hat man kaum Zeit den Hund zu verteidigen, sondern ist froh über die Unterstützung, dass man sich aus den Fängen des Angreifers befreien kann und rennt nur noch um sein Leben.


    In der Theorie sieht man das immer so leicht aber wenn man dann wirklich bedroht wird und in so einer Situation steckt, sieht die Sache ganz anders aus.


    LG
    agil

  • Zitat

    Wenn ich auf meiner morgendlichen Runde (halb 6 im Wald) von einem Fremden angegriffen werde - bitte beachten, da geht nicht einfach Jemand an mir vorbei oder fragt mich ganz harmlos, sondern ich werde tätlich angegriffen - wird der Hund nicht als aggressiv eingestuft und kann deshalb auch nicht eingeschläfert werden.


    Prinzipiell schon. Aber da steht Aussage gegen Aussage. Evtl. einzige Spur: Der Gebissabdruck Deines Hundes an dem anderen Menschen...


    Glaub mir, so einfach ist das nicht. Es hängt viel davon ab, was das örtliche Ordnungsamt nach einer Anzeige an Handlungsbedarf sieht. Und das kann von "gar nichts" bis hin zu dem von mir genannten "Rattenschwanz" alles sein.
    Und mit einem Wesenstest ist es nicht getan. Wie ich schon sagte, führst Du dann für den Rest Deines Lebens einen "Kampf"hund, mit den entsprechenden Auflagen. Und das heißt unter anderem auch, dass Dein Hund alle zwei, spätestens alle vier Jahre wieder einen Wesenstest machen muss.


    Wir haben in unserer Hundeschule schon Leute auf dem Weg zum Wesenstest begleitet, da würdest Du staunen was da alles als Angriff vom Hund zur Anzeige gebracht wurde!


    Natürlich kann man in manchen Situationen nicht mehr schnell genug reagieren. Aber solange mir das möglich ist, werde ich meine Hunde schützen.


    Viele Grüße
    Corinna

  • Hallo Corinna,


    wenn man es genau nimmt, dann sind unserer beider Ansichten nicht verkehrt.


    Sicher wird immer das Risiko der Beweislast bleiben aber in einer wirklichen Angriffssituation, wird wohl keiner seinen Hund daraus halten können. Denn es ist nun mal der Urinstinkt des Hundes "Einer für Alle und Alle für Einen".


    Wollen wir hoffen, dass wir nie in die Situation kommen und den Ernstfall erleben müssen.


    Ist schon eine verkehrte Welt.


    :) LG
    agil

  • Zitat

    Des ist ja vollkommen bescheuert...ich find das blöd :dagegen:


    Dann dürften die eigentlich auch keine Schutzhunde ausbilden finde ich....*pah*


    Doof...doof....


    Schutzhund ist eher eine Hundesportart und darf nicht außerhalb eines Hundeplatzes durchgeführt werden. Ein "Schutzhund" darf er an sich nie sein. So viel ich weiß, aber ich lasse mich gerne aufklären.


    Gruß Biber

  • Super


    Dann ist ja bei uns in der Gegend gerade mal genau das passiert worüber man sich mal Gedanken machen könnte.


    Eine Frau wurde erstochen mit 4 Messerstichen , tot aufgefunden. Hund ( grosser Schäferhund ) lag nebenan . Dieser Hund hat dann ja richtig gehandelt und seine Frauchen nicht verteidigt.


    Na super, ich hoffe aber dass meine Hunde fals ich mal so angegriefen werde, den Angreifer in Fetzen beissen..


    Ich steh dazu :bindafür:


    Weiss , dann wird der Hund womöglich getötet, doch was hat die Frau jetzt gar nix sie lebt nicht mehr. Hauptsache der Hund lebt noch.... ich finde solche Gesetze doof.


    Leeloo

  • Zitat

    Schutzhund ist eher eine Hundesportart und darf nicht außerhalb eines Hundeplatzes durchgeführt werden. Ein "Schutzhund" darf er an sich nie sein. So viel ich weiß, aber ich lasse mich gerne aufklären.


    Gruß Biber


    wir haben arbeitshunde gemeint...nicht die sportart ansich...bin beim bund...bei uns gibts ja auch massig hunde...schutzhund, spührhunde etc etc...weil prinzipiell wird den hunden genau das beigebracht von dem behauptet wird, sie dürften es auf keinen fall...selbst wenn es als sportart betrieben wird bleibt das erlernte das gleiche...klar...auf kommando des 'hundeführers'...aber die aussage es ist prinzipiell falsch, steht somit dem vollkommen entgegen und würde somit auch keinen sinn machen...

  • Ich hab mal recherchiert.....im Recht ist es ja wirklich so, dass gewisse Gesetze auslegungssache und...nunja...eine persönliche Laune des Richters, da der Hund als Gegenstand gilt und keinenen eigenen Willen haben dürfte. Mal einige Gesetzestexte, die je nach Bedarf verwendet werden könnten:

    Zitat

    § 833, BGB
    Haftung des Tierhalters
    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


    Beispiel Auszug aus der Hundeverordnung in Hannover: Das würde auch miteinbezogen werden, fallst du dort wohnst.


    Im Schlimmstenfall es es "Körperverletzung durch Unterlassung". (So hieß auch die Anzeige, als ich einen Hundehalter nach einem Rotti-Angriff angezeigt habe)


    oder aber:

    Zitat

    227 BGB, Notwehr
    (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

    (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden


    Wieviel Verteidigung ist nötig, um dich zu schützen? Bedroht dich nur jemand und der Hund beisst zu, gibt's ein Problem, da der Biss nicht berechtigt war, schließlich warst du lt. rechtsprechung nicht in körperlicher Bedrängnis. Bellen oder Knurren hätte gereicht. Wirst du tätlich angegriffen und er beisst zu, darf er das höchstens soweit machen, bis derjenige von dir ablässt und er dürfte ihn auch nicht schwer verletzen, solange du das auch nicht wurdest.
    Andererseits, falls dein Hund bei dem Angriff verletzt wird durch Schläge, Waffe oder sowas bist du kaum geschützt! Der Hund gilt in diesem Moment als Gegenstand!

    Zitat

    § 228
    Notstand
    Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet

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